Sie kommen zu Besuch, und das Zimmer ist leer
Sie kommen zum Besuch, und Ihre Mutter liegt in einem anderen Zimmer, am anderen Ende des Flurs, weg vom Fenster, das sie mochte, und weg von der Nachbarin, mit der sie gesprochen hat. Niemand hat angerufen. Ihr selbst hat es am Vortag niemand gesagt. Auf Nachfrage heisst es, man habe „die Wohnbereiche neu ordnen müssen".
Das passiert ständig, und Familien nehmen an, das sei allein Sache des Hauses. Ist es nicht.
Der entscheidende Punkt: das Zimmer steht im Vertrag
Ein Heimvertrag beschreibt nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz die geschuldeten Leistungen — einschliesslich der Überlassung des konkreten Wohnraums. Das Zimmer ist damit Vertragsinhalt und nicht eine beliebig verschiebbare Ressource.
Daraus folgt: Eine einseitige Verlegung ist grundsätzlich nicht zulässig. Will die Einrichtung den Wohnraum ändern, ist das eine Vertragsanpassung. Sie setzt einen sachlichen Grund voraus, muss der Bewohnerin oder ihrer vertretungsberechtigten Person schriftlich und begründet angeboten werden, und Ihre Mutter hat das Recht, sie anzunehmen oder abzulehnen. Ein Zettel am Bett und vollendete Tatsachen sind keine Vertragsanpassung.
Fragen Sie deshalb schriftlich:
- „Auf welchen sachlichen Grund stützen Sie die Verlegung, und wer hat sie veranlasst?"
- „Wurde meiner Mutter beziehungsweise mir vorher ein schriftliches, begründetes Änderungsangebot gemacht — wann und wo ist das dokumentiert?"
- „Ändert sich das Entgelt durch das neue Zimmer?" Ein Wechsel vom Einzel- ins Doppelzimmer oder umgekehrt verändert die Kosten, und auch das ist nicht einseitig festsetzbar.
Ist die Verlegung bereits geschehen und das alte Zimmer noch frei, verlangen Sie ausdrücklich die Rückverlegung. Häuser nehmen solche Entscheidungen zurück, wenn eine Familie es schriftlich fordert und der Grund dünn war.
Warum ein Umzug mehr ist, als es aussieht
Für die Pflege ist es Logistik. Für einen alten Menschen, erst recht mit Demenz, ist es ein Umzug — und ein Umzug ist ein klinisches Ereignis. Rechnen Sie in den Tagen danach mit:
- neuer oder verstärkter Verwirrtheit. Wer den Weg zur Toilette aus dem Gedächtnis fand, findet ihn plötzlich nicht mehr;
- Stürzen, genau aus diesem Grund: Das Bad liegt auf der anderen Seite, das Bett hat eine andere Höhe, der Rollator steht dort, wo er früher stand;
- Rückzug, besonders wenn die Verlegung sie von einer Zimmernachbarin oder einer Tischnachbarin getrennt hat;
- Gewichtsverlust, wenn sich mit dem Zimmer auch der Essplatz geändert hat.
Nichts davon ist zwangsläufig, und alles davon lässt sich abmildern: gleiche Möbelanordnung, vertraute Fotos an der Wand, bevor sie einzieht statt danach, und in den ersten Nächten eine bewusste Orientierung zum Bad.
Was Sie jetzt verlangen
Bitten Sie schriftlich um ein Gespräch mit der Pflegedienstleitung und lassen Sie Folgendes in die Pflegeplanung aufnehmen:
- den Grund der Verlegung, dokumentiert;
- eine erneute Sturzrisikoeinschätzung nach dem Wechsel, mit Datum;
- nächtliche Orientierung zum neuen Bad und geprüftes Nachtlicht;
- Rufanlage und Rollator in Reichweite auf der stärkeren Seite;
- bei einem Wechsel der Zimmernachbarin: wie die Verträglichkeit eingeschätzt wurde und was geschieht, wenn es nicht funktioniert.
Wann eine Verlegung ein Warnzeichen ist
Manchmal ist der Grund echt: Jemand muss näher zum Stützpunkt, oder ein beschützender Bereich ist fachlich angezeigt. Dann gehört das erklärt und dokumentiert — und die Aufnahme in einen beschützenden Bereich ist noch einmal etwas anderes: Führt sie faktisch dazu, dass Ihre Mutter das Haus nicht mehr verlassen kann, ist das eine freiheitsentziehende Massnahme und braucht die Genehmigung des Betreuungsgerichts.
Achten Sie ausserdem auf ein Muster: Eine Verlegung, die kurz nach einer Beschwerde erfolgt, ist etwas anderes als eine organisatorische Notwendigkeit. Sagen Sie in diesem Fall ausdrücklich, dass Sie den zeitlichen Zusammenhang festgehalten haben wollen.
Wenn nichts geschieht
- Schriftliche Beschwerde an die Einrichtungsleitung mit Frist — und mit dem Hinweis auf das Vertragsende- und Anpassungsrecht.
- Der Heimbeirat, denn Verlegungen ohne Ankündigung betreffen selten nur eine Familie.
- Die Heimaufsicht des Landes, die für die Einhaltung der heimrechtlichen Vorgaben zuständig ist.
- Die Verbraucherzentrale für die rein vertragliche Frage, und das Betreuungsgericht, wenn die Verlegung auf eine Freiheitsentziehung hinausläuft.
Und denken Sie daran, dass Ihre Mutter das stärkere Kündigungsrecht hat: Sie kann den Heimvertrag jederzeit zum Monatsende kündigen. Das ist kein Schritt, den man leichtfertig geht — aber es ist der Grund, warum eine Einrichtung eine begründete Beschwerde ernst nehmen sollte.
Die grössere Frage
Eine unerklärte Verlegung ist ein schlechter Tag. Ein Haus, das Bewohnerinnen ohne Ankündigung umsetzt, nicht sagen kann, wer es veranlasst hat, und ein Zimmer als frei verschiebbares Bett behandelt, sagt Ihnen damit auch, wie es alle anderen Entscheidungen trifft.
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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information für Angehörige und ersetzt keine Rechtsberatung. Was im Einzelfall gilt, hängt vom konkreten Heimvertrag und von den heimrechtlichen Vorgaben des Landes ab. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.