Beim Übergang in ein Pflegeheim übersehen Familien häufig eine finanzielle Frage, die parallel zur Heimkostenfrage läuft: Was passiert mit Wohngeld oder Mietkosten für die bisherige Wohnung — sowohl für den Heimbewohner selbst als auch für einen zurückbleibenden Ehepartner?
Wenn ein Ehepartner zu Hause bleibt
Bleibt ein Ehepartner in der gemeinsamen Wohnung, ändert sich dessen Wohngeld-Anspruch grundsätzlich nicht automatisch nur wegen des Heimeinzugs des Partners — es zählt weiterhin das eigene Einkommen und die Haushaltsgröße. Ein Wechsel zur Ein-Personen-Berechnung kann sich aber je nach Situation auf die Höhe des Anspruchs auswirken, was bei der zuständigen Wohngeldstelle geprüft werden sollte.
Die Übergangsphase mit doppelten Kosten
In der Übergangszeit, in der die alte Wohnung noch nicht gekündigt ist und gleichzeitig Heimkosten anfallen, entsteht oft eine finanzielle Doppelbelastung. Es lohnt sich, mit der Wohngeldstelle und, falls Hilfe zur Pflege beantragt wird, mit dem Sozialamt gleichzeitig zu sprechen — beide Stellen kennen typische Übergangsregelungen für genau diese Situation.
Wenn die Wohnung aufgelöst wird
Sobald die bisherige Wohnung gekündigt und aufgelöst ist, entfällt der Wohngeldanspruch für diese Wohnung. Für den Heimbewohner selbst wird stattdessen geprüft, ob und in welcher Höhe Hilfe zur Pflege benötigt wird, da die Wohngeldregelungen für den eigentlichen Heimplatz nicht greifen.
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Diese Fragen sind selten pauschal zu beantworten — eine frühzeitige Klärung mit Wohngeldstelle und Sozialamt verhindert unnötige finanzielle Engpässe in der Übergangsphase.
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Häufige Fragen
Verliert mein zu Hause bleibender Elternteil automatisch das Wohngeld?
Nicht automatisch — es zählt weiterhin das eigene Einkommen und die Haushaltsgröße, aber ein Wechsel zur Ein-Personen-Berechnung kann die Höhe beeinflussen.
Was passiert in der Übergangsphase mit doppelten Kosten?
Sprechen Sie parallel mit Wohngeldstelle und Sozialamt — beide kennen typische Übergangsregelungen für diese Situation.
Bekommt der Heimbewohner selbst Wohngeld?
Nein, für den Heimplatz greifen die Wohngeldregelungen nicht — hier ist stattdessen Hilfe zur Pflege relevant.