Zwischen Pflegegrad-Anträgen und Heimsuche geht eine praktische Frage oft unter: Was passiert mit der bisherigen Wohnung oder dem Haus? Sie zügig zu klären, vermeidet doppelte Kosten und böse Überraschungen.
Bei einer Mietwohnung
Ein Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Einzug ins Pflegeheim — die Miete läuft weiter, bis ordentlich gekündigt ist, in der Regel mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor, kann die bevollmächtigte Person kündigen; ohne Vollmacht und ohne Geschäftsfähigkeit des Mieters wird es kompliziert und braucht gegebenenfalls eine rechtliche Betreuung.
Bei einer Immobilie mit laufendem Kredit
Kreditraten laufen unabhängig davon weiter, wer im Haus wohnt. Wenn die Familie die Immobilie behalten will — etwa weil ein Ehepartner dort wohnen bleibt oder vor einem Verkauf — sollte die Bank über die veränderte Situation informiert werden, besonders wenn der Kreditnehmer seine Finanzen nicht mehr selbst regeln kann. Auch hier ist die Vorsorgevollmacht der Schlüssel.
Versicherungen prüfen
Eine leerstehende Immobilie ist versicherungsrechtlich etwas anderes als eine bewohnte — viele Wohngebäude- und Hausratversicherungen schränken den Schutz ein, wenn das Objekt länger unbewohnt ist. Fragen Sie direkt beim Versicherer nach den Fristen und ob eine Leerstandsklausel nötig ist.
Das Haus und die Hilfe zur Pflege
Reicht das Einkommen nicht für den Eigenanteil und wird Hilfe zur Pflege beantragt, spielt die Immobilie eine Rolle im Vermögenseinsatz — mit einer wichtigen Ausnahme: Bleibt der Ehepartner (oder bestimmte andere Angehörige) in der selbst genutzten Immobilie wohnen, gilt sie in der Regel als geschütztes Schonvermögen. Lassen Sie sich das vom Sozialamt für Ihre konkrete Situation bestätigen, bevor Sie über einen Verkauf entscheiden.
Was zuerst zu tun ist
Informieren Sie zeitnah Vermieter oder Bank, den Versicherer und gegebenenfalls die Kommune (Grundsteuer, Nebenkosten) — Verzögerungen erzeugen an genau diesen Stellen entweder unnötige Kosten oder Lücken im Versicherungsschutz.
Wenig Zeit? Curalune Hilfe (€79, einmalig) prüft Ihre Situation und schickt Ihnen per E-Mail eine geordnete Auswahl von 3–5 passenden Pflegeheimen — mit Kontakten, einer fertigen Nachricht und den richtigen Fragen — meist innerhalb von 24 Stunden.
Diese Schritte sind unspektakulär — aber wer sie in den ersten Wochen erledigt, spart oft mehrere Monatsmieten an vermeidbaren Kosten.
Unsicher bei den Anträgen? Anträge-Hilfe Curalune (€199, einmalig) zeigt Ihnen die genau nötigen Unterlagen, die richtige Reihenfolge und fertige Nachrichten für Ihren Fall — innerhalb von 24 Stunden.
Häufige Fragen
Endet der Mietvertrag automatisch beim Heimeinzug?
Nein — es gilt die normale Kündigungsfrist von in der Regel drei Monaten; die Miete läuft bis dahin weiter.
Muss das Haus verkauft werden, wenn Hilfe zur Pflege beantragt wird?
Nicht unbedingt — bleibt der Ehepartner darin wohnen, ist die selbst genutzte Immobilie in der Regel geschütztes Schonvermögen.
Was passiert mit der Versicherung einer leerstehenden Wohnung?
Viele Policen schränken den Schutz bei längerem Leerstand ein — informieren Sie den Versicherer und fragen Sie nach einer Leerstandsregelung.