Wenn Angehörige möchten, dass ein Elternteil näher zu ihnen zieht, aber in einem anderen Bundesland lebt, stellt sich schnell die Frage, was beim Umzug in ein neues Pflegeheim eigentlich neu beantragt werden muss — und was einfach mitgeht.
Die Pflegeversicherung ist bundesweit einheitlich
Anders als etwa Sozialleistungen, die an eine Kommune gebunden sind, ist die gesetzliche Pflegeversicherung bundesweit einheitlich geregelt. Ein einmal anerkannter Pflegegrad bleibt bei einem Umzug in ein anderes Bundesland grundsätzlich bestehen und muss nicht neu beantragt werden — die Pflegekasse informiert lediglich die neue zuständige Stelle am neuen Wohnort.
Was sich bei der Hilfe zur Pflege ändern kann
Anders sieht es bei der Hilfe zur Pflege (Sozialhilfe) aus, sofern sie bereits bezogen wird: Diese Leistung ist an den örtlichen Sozialhilfeträger am Wohnort gebunden. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland — oder auch nur in einen anderen Landkreis — muss die Zuständigkeit in der Regel neu geklärt und der Bezug beim neuen Träger fortgeführt werden. Informieren Sie das bisherige und das neue Sozialamt frühzeitig, um eine Versorgungslücke zu vermeiden.
Was beim neuen Heim vorzubereiten ist
Das aufnehmende Heim benötigt in der Regel: den aktuellen Pflegegrad-Bescheid, eine ärztliche Zusammenfassung mit Diagnosen und Medikation, Angaben zur Mobilität, und — falls vorhanden — Vorsorgevollmacht oder Betreuungsbeschluss. Je vollständiger diese Unterlagen beim ersten Kontakt vorliegen, desto schneller kann das Heim eine Aufnahme zusagen.
Der Hausarztwechsel
Mit dem Umzug wechselt in der Regel auch der Hausarzt. Klären Sie frühzeitig, ob das neue Heim mit bestimmten Hausärzten oder Praxen zusammenarbeitet, die regelmäßig ins Haus kommen — das erleichtert die medizinische Anbindung erheblich.
Praktischer Ablauf
Medizinische Unterlagen und Pflegegrad-Bescheid zusammenstellen, Sozialamt-Zuständigkeit klären (falls Hilfe zur Pflege bezogen wird), mit mehreren Heimen am neuen Wohnort gleichzeitig Kontakt aufnehmen, und Bettenverfügbarkeit schriftlich bestätigen lassen, bevor ein Umzugstermin feststeht.
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Einen Umzug über Ländergrenzen zu koordinieren, während gleichzeitig gearbeitet und organisiert werden muss, ist viel — wir übernehmen die Vorauswahl passender Heime am neuen Wohnort.
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Häufige Fragen
Muss der Pflegegrad in einem anderen Bundesland neu beantragt werden?
Nein, die Pflegeversicherung ist bundesweit einheitlich geregelt. Ein anerkannter Pflegegrad bleibt bestehen und muss nicht neu beantragt werden.
Was passiert mit der Hilfe zur Pflege bei einem Umzug?
Diese Leistung ist an den örtlichen Sozialhilfeträger gebunden. Bei einem Umzug muss die Zuständigkeit beim neuen Träger geklärt und der Bezug dort fortgeführt werden.
Welche Unterlagen braucht das neue Heim?
In der Regel den aktuellen Pflegegrad-Bescheid, eine ärztliche Zusammenfassung mit Diagnosen und Medikation, Angaben zur Mobilität sowie Vorsorgevollmacht oder Betreuungsbeschluss, falls vorhanden.