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Ratgeber

Kosten10 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 05.08.2026

Tagespflege: Kosten, was die Pflegekasse zahlt und was Sie selbst tragen

Der Leistungsbetrag nach § 41 SGB XI wird nicht auf Pflegegeld oder Pflegesachleistung angerechnet — beides bleibt vollständig erhalten. Was die Pflegekasse übernimmt, welche drei Posten Sie selbst zahlen und wie Sie den Eigenanteil mit dem Entlastungsbetrag senken.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

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Die Garantie bezieht sich auf die Suche und gewährleistet weder Verfügbarkeit noch Aufnahme noch öffentliche Finanzierung.

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Der wichtigste Satz zuerst: Tagespflege kürzt Ihr Pflegegeld nicht

Es ist der Irrtum, der Familien Monate kostet. Viele verzichten auf Tagespflege, weil sie annehmen, das Geld werde vom Pflegegeld oder von der Pflegesachleistung abgezogen. Das ist nicht der Fall.

§ 41 SGB XI regelt die teilstationäre Pflege und sagt es wörtlich: Der Anspruch besteht „ohne dass eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt". Tagespflege hat ein eigenes Budget, das neben Pflegegeld nach § 37 und Pflegesachleistung nach § 36 steht. Sie können also weiterhin das volle Pflegegeld beziehen, weiterhin einen ambulanten Dienst kommen lassen — und zusätzlich Tagespflege in Anspruch nehmen.

Wer das nicht weiß, rechnet mit einem Verlust, den es nicht gibt.

Was die Pflegekasse übernimmt

Der Leistungsbetrag der teilstationären Pflege deckt drei Dinge ab: die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen für Betreuung und die medizinische Behandlungspflege.

PflegegradLeistungsbetrag Tagespflege, monatlich
Pflegegrad 1kein Anspruch nach § 41 — es bleibt der Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2721 €
Pflegegrad 31.357 €
Pflegegrad 41.685 €
Pflegegrad 52.085 €

Diese Beträge werden regelmäßig angepasst. Lassen Sie sich den aktuell geltenden Betrag von Ihrer Pflegekasse schriftlich bestätigen, bevor Sie rechnen — ein Anruf genügt, und Sie haben es für die Unterlagen.

Der Fahrdienst ist mit drin — und fast niemand weiß es

Das ist der zweite Punkt, an dem Familien Geld liegen lassen. § 41 SGB XI stellt ausdrücklich fest, dass die teilstationäre Pflege „auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung und zurück" umfasst.

Der Hol- und Bringdienst ist also Bestandteil der Leistung und wird aus demselben Budget bezahlt. Er ist kein Zusatzangebot, das die Einrichtung Ihnen gesondert in Rechnung stellen dürfte.

Fragen Sie trotzdem konkret nach — welche Orte fahren Sie an, wann kommt der Wagen, und wie lange dauert die Tour? Die Antwort auf die letzte Frage entscheidet mehr, als man denkt: Wer als Erster eingesammelt wird, sitzt unter Umständen eine Stunde im Fahrzeug, und bei einer Demenz reicht das, um den ganzen Tag zu verderben.

Die drei Posten, die Sie selbst zahlen

Der Leistungsbetrag deckt die Pflege, nicht den Aufenthalt. Selbst zu tragen sind:

  • Unterkunft — der Aufenthalt in der Einrichtung als solcher
  • Verpflegung — Mittagessen, Getränke, Kaffee und Kuchen
  • Investitionskosten — der Anteil an Gebäude und Ausstattung, den die Einrichtung umlegen darf

Zusammen sind das je nach Haus und Region üblicherweise 15 bis 25 € pro Besuchstag. Bei vier Tagen in der Woche, also rund 17 Tagen im Monat, ergeben sich daraus etwa 255 bis 425 € monatlich — unabhängig vom Pflegegrad, weil diese Posten nichts mit dem Pflegeaufwand zu tun haben.

Verlangen Sie die Aufstellung dieser drei Positionen schriftlich, bevor Sie unterschreiben. Ein Haus, das ordentlich arbeitet, hat sie fertig vorliegen.

Wenig Zeit? Curalune Hilfe (€79, einmalig) prüft Ihre Situation und schickt Ihnen per E-Mail eine geordnete Auswahl von 3–5 passenden Tagespflege-Einrichtungen in Ihrer Umgebung — mit Kontakten, einer fertigen Nachricht und den richtigen Fragen — innerhalb von 24 Arbeitsstunden. Erhalten Sie keine drei passenden Einrichtungen, erstatten wir den vollen Betrag.

Ein Beispiel, durchgerechnet

Vater, 82 Jahre, Pflegegrad 3, wohnt bei der Tochter. Vier Tage Tagespflege pro Woche.

  1. Leistungsbetrag der Pflegekasse: 1.357 € im Monat, deckt Pflege, Betreuung, Behandlungspflege und den Fahrdienst.
  2. Eigenanteil für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten: rund 20 € × 17 Tage = 340 €.
  3. Entlastungsbetrag nach § 45b: bis zu 131 € monatlich, ausdrücklich auch für Leistungen der Tagespflege verwendbar.
  4. Bleibt für die Familie: rund 209 € im Monat.

Und das Pflegegeld läuft daneben unverändert weiter. Genau deshalb ist Tagespflege für viele Familien die Leistung mit dem besten Verhältnis von Entlastung zu Kosten — und genau deshalb wird sie so oft übersehen.

Der Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, die verfallen, wenn Sie sie nicht nutzen

§ 45b SGB XI sieht bis zu 131 € monatlich vor, für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege in allen Pflegegraden — also auch bei Pflegegrad 1. Die Vorschrift nennt Leistungen der Tages- und Nachtpflege ausdrücklich als zulässige Verwendung.

Zwei Dinge dazu, die den Unterschied machen:

  • Der Betrag wird nicht ausgezahlt. Sie legen aus und reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein, oder die Einrichtung rechnet direkt ab. Fragen Sie, welchen Weg das Haus anbietet.
  • Nicht genutzte Beträge verfallen nach einer Frist. Wer nie eingereicht hat, verschenkt Geld, das ihm zusteht.

Bei Pflegegrad 1

Ohne Pflegegrad 2 besteht kein Anspruch nach § 41. Das heißt nicht, dass Tagespflege ausgeschlossen ist: Sie können den Entlastungsbetrag dafür einsetzen und den Rest selbst zahlen. Bei ein oder zwei Tagen pro Woche ist das für viele Familien machbar — und es ist oft genau die Zeit, in der sich zeigt, ob der Vater oder die Mutter sich in der Gruppe wohlfühlt.

Wenn sich der Zustand verschlechtert, ist der Höherstufungsantrag der nächste Schritt. Er ist formlos möglich und kostet nichts außer der Zeit für die Begutachtung.

Die Fragen, mit denen Sie vergleichbare Angebote bekommen

  • Wie hoch ist der Eigenanteil pro Besuchstag, aufgeschlüsselt nach Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten?
  • Rechnen Sie direkt mit der Pflegekasse ab, oder müssen wir in Vorleistung gehen?
  • Welche Orte fährt der Hol- und Bringdienst an, zu welcher Uhrzeit, und wie lange dauert die Tour?
  • Nehmen Sie den Entlastungsbetrag direkt an, oder reichen wir selbst ein?
  • Was passiert bei Abwesenheit — Urlaub, Krankenhaus, Erkältung? Läuft der Platz weiter, und zahlen wir dafür?
  • Nehmen Sie Menschen mit herausforderndem Verhalten auf, und bis zu welchem Punkt?
  • Wie viele Gäste betreuen Sie gleichzeitig, und mit wie vielen Mitarbeitenden?

Die Frage nach der Abwesenheit ist die, die am häufigsten vergessen wird und im ersten Krankenhausaufenthalt richtig weh tut. Lassen Sie sich die Regelung zeigen, bevor Sie unterschreiben.

Häufige Fragen

Wird die Tagespflege auf das Pflegegeld angerechnet?

Nein. § 41 SGB XI stellt ausdrücklich klar, dass keine Anrechnung auf Pflegegeld nach § 37 oder Pflegesachleistung nach § 36 erfolgt. Beide Ansprüche bleiben in voller Höhe bestehen.

Muss ich den Fahrdienst extra bezahlen?

Nein. Die notwendige Beförderung von der Wohnung zur Einrichtung und zurück gehört nach § 41 SGB XI zur Leistung und wird aus demselben Budget getragen.

Was zahle ich dann überhaupt selbst?

Unterkunft, Verpflegung und die Investitionskosten der Einrichtung. Zusammen üblicherweise 15 bis 25 € pro Besuchstag, unabhängig vom Pflegegrad.

Ab welchem Pflegegrad gibt es Tagespflege?

Der Leistungsbetrag nach § 41 beginnt bei Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbetrag nach § 45b einsetzen, der Rest ist selbst zu tragen.

Kann ich den Entlastungsbetrag für die Tagespflege verwenden?

Ja. § 45b nennt Leistungen der Tages- und Nachtpflege ausdrücklich als zulässige Verwendung. Der Betrag wird nicht ausgezahlt, sondern gegen Rechnung erstattet.

Kann ich Tagespflege und ambulanten Pflegedienst kombinieren?

Ja, und das ist der übliche Weg. Die Budgets stehen nebeneinander und kürzen sich nicht gegenseitig.

Was passiert, wenn die Nächte nicht mehr zu schaffen sind?

Dann ist Tagespflege die falsche Leistung geworden. In dieser Lage sind Kurzzeitpflege als Übergang oder ein vollstationärer Platz die sicherere Lösung.

Vom Rechnen zu den Häusern, die tatsächlich Platz haben

Die Zahlen zu verstehen ist der kürzere Teil. Der längere ist herauszufinden, welche Einrichtungen in Ihrer Umgebung freie Plätze haben, das Krankheitsbild aufnehmen und Ihren Ort mit dem Fahrdienst anfahren. Das sind Telefonate zu Bürozeiten, eines nach dem anderen, und die Angaben auf den Internetseiten sind fast immer unvollständig oder veraltet.

Genau das übernehmen wir. Curalune Hilfe (€79, einmalig, ohne Abo): Sie nennen uns Region, gewünschte Tage und die Situation der pflegebedürftigen Person, und erhalten innerhalb von 24 Arbeitsstunden 3–5 passende Einrichtungen mit geprüften Kontakten und einer vorbereiteten Anfrage. Liefern wir keine drei passenden Häuser, erstatten wir den vollständigen Betrag.

Leistungsbeträge, Entlastungsbetrag und Zuordnung der Kostenbestandteile ergeben sich aus dem SGB XI und werden regelmäßig angepasst. Die genannten Eigenanteile sind Größenordnungen und unterscheiden sich je nach Einrichtung und Region. Lassen Sie sich den für Sie geltenden Betrag von Ihrer Pflegekasse bestätigen. Curalune vergibt keine Plätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

Weiterlesen: Tagespflege als Alternative zum vollstationären Pflegeheim.

Pflegeheime in der Umgebung

Drei Heimprofile für Ihre eigene Prüfung

Vorschläge nach Standort, nicht nach individuellem Pflegebedarf. Verfügbarkeit und Eignung müssen Sie direkt mit den Heimen bestätigen.

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