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Ratgeber

Dringend11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 27.07.2026

Sie ist im Pflegeheim gestürzt: was Sie sofort fragen sollten

Ein Anruf: Sie ist gestürzt, man hat sie aufgehoben, es geht ihr gut. Dann passiert es wieder. Ein Sturz ist kein Vorwurf — er passiert auch dort, wo gut gearbeitet wird. Aber jeder Sturz muss eine Einschätzung, eine Änderung der Pflegeplanung und einen Eintrag nach sich ziehen. Hier stehen die sechs Fragen für die ersten 48 Stunden.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Der Anruf

«Ihre Mutter ist gestürzt, wir haben sie aufgehoben, es geht ihr gut.» Sie bedanken sich, legen auf, und die Frage, die Sie nicht gestellt haben, bleibt: Wie ist es passiert?

Dann passiert es wieder. Und beim dritten Mal merken Sie, dass Ihnen nie jemand gesagt hat, was nach dem ersten Mal geändert wurde.

Beginnen wir ehrlich: Stürze passieren auch in Häusern, die gut arbeiten. Wer geht, stürzt gelegentlich; wer nie stürzt, steht oft gar nicht mehr auf — und das ist kein gutes Ergebnis. Es geht nicht um den Sturz an sich, sondern um das, was danach geschieht.

Was nach jedem Sturz geschehen muss

  • Eine sofortige Einschätzung: Bewusstsein, Schmerz, Belastbarkeit, Verdacht auf Kopfverletzung — besonders wichtig bei Gerinnungshemmern, wo auch ein leichter Anstoss abgeklärt gehört.
  • Ein Eintrag in der Pflegedokumentation: Datum, Uhrzeit, Ort, Hergang, wer anwesend war, was veranlasst wurde. Die Sturzerfassung gehört zum fachlichen Standard und ist keine freiwillige Übung.
  • Die Ursachensuche. Stürze haben Ursachen, und die meisten sind veränderbar: ein neu angesetztes Schlafmittel, Blutdruckabfall beim Aufstehen, ein Harnwegsinfekt, falsches Schuhwerk, eine veraltete Brille, eine ausser Reichweite liegende Rufanlage, der unbeleuchtete Weg zur Toilette.
  • Eine Anpassung der Pflegeplanung. Ist die Planung nach einem Sturz unverändert, wurde keine Konsequenz gezogen.
  • Information der Angehörigen — nicht nur ein Höflichkeitsanruf.

Die sechs Fragen der ersten 48 Stunden

Eine einzige E-Mail an die Pflegedienstleitung, mit sechs Fragen. Sie ist mehr wert als zehn Telefonate:

  1. «Wo und wie ist der Sturz passiert, und wer war anwesend?»
  2. «Welche Einschätzung wurde unmittelbar danach vorgenommen, und durch wen?»
  3. «Wurde eine medizinische Ursache ausgeschlossen — Blutdruck, Infekt, Wirkung eines kürzlich angesetzten Medikaments?»
  4. «Wie lautet die Sturzrisikoeinschätzung, und wann wurde sie zuletzt aktualisiert?»
  5. «Was wurde in der Pflegeplanung daraufhin geändert?»
  6. «Wie viele Stürze gab es in den letzten sechs Monaten?»

Die letzte verändert alles. Ein Sturz ist ein Ereignis; drei Stürze in zwei Monaten sind eine Zahl, und eine Zahl verlangt eine andere Antwort als eine Beruhigung.

Die Verbindung, die kaum jemand herstellt

Ist sie kurz nach dem Ansetzen eines Schlafmittels, eines Beruhigungsmittels oder eines Antipsychotikums gestürzt, gehören beide Dinge in dieselbe E-Mail. Bei älteren Menschen erhöhen diese Wirkstoffe das Sturzrisiko — und die erste Massnahme ist dann die Überprüfung der Medikation, nicht ein Bettgitter.

Fragen Sie deshalb ausdrücklich: «Kann die Medikation im Licht der Stürze überprüft werden?» Und verlangen Sie den aktuellen Medikationsplan gleich mit — ab drei Arzneimitteln besteht darauf ein Anspruch.

Die Antwort, die Sie nicht akzeptieren sollten

Die häufigste ist die Fixierung: ein Bettgitter, ein Gurt, ein Stuhl, aus dem man nicht aufstehen kann. Es ist die schnellste Antwort und die schlechteste. Freiheitsentziehende Massnahmen verhindern Stürze nicht — sie verlagern sie und erhöhen die Schwere, neben Immobilität, Kraftverlust und Unruhe.

Kommt der Vorschlag, fragen Sie, welche Alternativen zuvor versucht wurden: Niederflurbett, Matratze davor, Nachtlicht, freier Weg zur Toilette, Medikamentenüberprüfung, Physiotherapie für Gleichgewicht und Kraft, passendes Schuhwerk. Und denken Sie daran: Eine freiheitsentziehende Massnahme braucht eine Einwilligung oder eine betreuungsgerichtliche Genehmigung — sie ist keine Pflegeentscheidung.

Wenn der Sturz zu einem ernsten Schaden geführt hat

  • Verlangen Sie Einsicht in die Pflegedokumentation — sofort, nicht Monate später.
  • Lassen Sie ausserhalb des Hauses untersuchen und den Befund schriftlich geben.
  • Fotografieren und datieren Sie Hämatome oder Verletzungen.
  • Schreiben Sie der Heimleitung mit Frist; führt das nicht weiter, sind Heimaufsicht, Pflegekasse und die Verbraucherzentrale die nächsten Adressen. Alle kostenlos.
  • Prüfen Sie eine Höherstufung des Pflegegrads: Wer nach einem Sturz mehr Hilfe braucht, gehört oft in eine andere Stufe — vorgeschlagen wird das nie.

Der praktische Punkt

Fragen Sie nicht nach Schuld, sondern danach, was nach dem Sturz in der Pflegeplanung geändert wurde — und wie viele Stürze es in sechs Monaten gab. Lassen Sie Stürze und Medikation zusammen betrachten. Und akzeptieren Sie kein Bettgitter als erste Antwort.

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Fachliche Standards zur Sturzprophylaxe, die Anforderungen an die Pflegedokumentation, die Voraussetzungen freiheitsentziehender Massnahmen einschliesslich der gerichtlichen Genehmigung sowie die Zuständigkeiten der Heimaufsicht werden regelmäßig angepasst. Setzen Sie niemals eigenmächtig ein Medikament ab: Sprechen Sie mit der behandelnden Ärztin. Kostenlose Beratung erhalten Sie bei Pflegestützpunkt, Pflegeberatung der Pflegekasse und Verbraucherzentrale. Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt weder ärztlichen Rat noch Rechtsberatung. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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