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Ratgeber

Guide12 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 28.07.2026

Sie hat Schmerzen, und niemand merkt es: der Expertenstandard, den das Heim einhalten muss

Wer nicht mehr sagen kann «es tut weh», hört nicht auf, Schmerzen zu haben — er wird «unruhig». Und Unruhe bekommt ein Beruhigungsmittel statt ein Schmerzmittel. Der Expertenstandard Schmerzmanagement ist keine Empfehlung: er ist der Maßstab, an dem das Heim gemessen wird.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Das folgenreichste Missverständnis

Ihre Mutter hat eine Demenz. Seit einigen Wochen schreit sie beim Waschen, stößt die Hände weg, ruft nachts, isst weniger. In der Besprechung fällt der Satz, der jede weitere Frage beendet: «die Erkrankung schreitet eben fort». Und dann kommt der Vorschlag: abends etwas zur Beruhigung.

Halten Sie an dieser Stelle einen Moment inne bei einer Möglichkeit, die fast nie zuerst genannt wird: was, wenn sie Schmerzen hat?

Denn ein Mensch, der nicht mehr sagen kann «meine Hüfte tut weh», hört nicht auf, Schmerzen zu haben. Er hört nur auf, es sagen zu können. Der Schmerz kommt trotzdem heraus — nur als Verhalten: Abwehr bei der Körperpflege, Aggression genau in dem Moment, in dem man ihn bewegt, ständiges Rufen, Essensverweigerung, durchwachte Nächte. Oder das Gegenteil: ein stiller Rückzug, in dem gar nichts mehr verlangt wird. Alles davon wird als «herausforderndes Verhalten» dokumentiert.

Und hier passiert die Verwechslung, die alles verdirbt: ein Schmerzproblem wird als psychiatrisches Problem gelesen und bekommt ein psychiatrisches Medikament. Die Person wird ruhig — nicht weil der Schmerz weg ist, sondern weil sie zu sediert ist, um ihn zu zeigen. Das Symptom verschwindet. Die Ursache bleibt und richtet weiter Schaden an.

Warum das so häufig passiert

Es ist keine Böswilligkeit. Schmerz ist im Pflegeheim fast immer vorhanden und wird fast nie gesucht:

  • Arthrose in Hüfte, Knie, Schulter und Wirbelsäule — Schmerz, der bei Bewegung auftritt, also genau beim Transfer und bei der Pflege.
  • Folgen alter Frakturen, oft Jahre zurückliegend.
  • Der Mund: eine Prothese, die nicht mehr sitzt, ein Abszess, entzündetes Zahnfleisch. In den Mund schaut selten jemand.
  • Dekubitus und Verbandwechsel, die während der Versorgung wehtun.
  • Hartnäckige Obstipation, Harnverhalt: echter Schmerz, einfach zu beheben, fast nie vermutet.
  • Neuropathien, Schmerzen nach Schlaganfall, eingewachsene Nägel, Füße, die niemand ansieht.

Das Paradox: wer eine fortgeschrittene Demenz hat, hat die höchste Wahrscheinlichkeit für Schmerzen und die geringste, ein Schmerzmittel zu bekommen.

Der deutsche Hebel: der Expertenstandard ist kein Ratschlag

Das ist der Punkt, den kaum eine Familie kennt und der das Gespräch sofort verändert. In Deutschland gibt es den Expertenstandard Schmerzmanagement in der Pflege, entwickelt vom DNQP. Und Expertenstandards nach dem Pflegeversicherungsrecht (§ 113a SGB XI) sind für die zugelassenen Pflegeeinrichtungen unmittelbar verbindlich — sie sind kein Fachartikel, sondern der Maßstab, an dem die Pflege gemessen wird, auch in der Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst.

Der Standard verlangt im Kern genau das, was in Ihrem Fall fehlt: eine systematische Schmerzeinschätzung bei jedem Bewohner, wiederholt und dokumentiert, mit einem geeigneten Instrument — und ausdrücklich auch dann, wenn die Person sich nicht äußern kann.

Übersetzt in einen Satz, den Sie morgen verwenden können:

«Mit welchem Instrument wurde ihr Schmerz eingeschätzt, wann zuletzt, und welcher Wert kam heraus?»

Das ist keine Meinung gegen eine Meinung, das ist ein Dokument. Und die möglichen Antworten sagen Ihnen alles. Zeigt man Ihnen ein Instrument und einen Wert, arbeitet das Haus gut. Sagt man «sie wirkt nicht schmerzgeplagt», dann hat niemand eingeschätzt. Sagt man «sie kann ja nicht mitarbeiten, also ist das nicht beurteilbar», dann steht die Antwort darauf weiter unten — und sie ist der wichtigste Teil dieses Textes.

«Sie kann es nicht sagen» heißt nicht «man kann es nicht messen»

Einen Menschen mit fortgeschrittener Demenz zu fragen «wie stark ist Ihr Schmerz von null bis zehn?» funktioniert nicht — das stimmt. Die richtige Schlussfolgerung ist aber nicht, dass Schmerz nicht messbar wäre, sondern dass ein anderes Instrument gehört.

Für Menschen, die sich nicht äußern können, gibt es Fremdeinschätzungsinstrumente, die genau dafür entwickelt wurden. Im deutschsprachigen Raum ist BESD — Beurteilung von Schmerzen bei Demenz — das gebräuchlichste; es beobachtet Atmung, Lautäußerung, Gesichtsausdruck, Körpersprache und Trostbarkeit. Es braucht keine Untersuchung und keine Mitarbeit, sondern jemanden, der ein paar Minuten hinschaut — vor allem während bewegt wird.

«Nicht beurteilbar» ist deshalb keine klinische Feststellung. Es ist die Beschreibung eines Instruments, das nicht benutzt wurde.

Die Falle mit «bei Bedarf»

Schauen Sie in den Medikamentenplan und suchen Sie die zwei Wörter, die alles entscheiden: viele Schmerzmittel sind bei Bedarf angesetzt. Für einen orientierten Menschen ist das sinnvoll — er meldet sich, wenn er etwas braucht.

Für einen Menschen, der sich nicht melden kann, bedeutet «bei Bedarf» in der Praxis nie. Das Medikament existiert auf dem Papier, kommt aber nie an, und die Dokumentation ist formal in Ordnung. Es ist einer der verbreitetsten und unsichtbarsten Mängel in der Versorgung.

Daraus folgt die zweite Frage — und ein konkreter Vorschlag, den Sie machen können:

«Können wir für eine Woche ein Schmerzmittel nach festem Zeitplan geben und schauen, ob sich das Verhalten ändert?»

Das ist der analgetische Behandlungsversuch: ein einfaches Schmerzmittel zu festen Zeiten — nicht bei Bedarf — über einen definierten Zeitraum, und dann beobachten. Wird die Unruhe weniger, haben Sie die Antwort und ein Psychopharmakon vermieden. Ändert sich nichts, haben Sie Schmerz mit einer echten Information ausgeschlossen statt mit einem Eindruck. Ein vernünftiger, risikoarmer Vorschlag, den jede Ärztin prüfen kann — und er stellt Sie anders auf als «die Angehörigen beschweren sich».

Was Sie ohne Fachwissen selbst sehen können

  • Kommen Sie einmal während der Körperpflege oder beim Transfer, nicht am ruhigen Nachmittag im Sessel. Gelenkschmerz zeigt sich bei Bewegung: das Zusammenzucken, die Hand, die wegzieht, der Körper, der sich versteift.
  • Achten Sie beim Bewegen auf das Gesicht: gerunzelte Stirn, zusammengekniffene Augen, verzogener Mund. Genau das schaut BESD an.
  • Schauen Sie ihr in den Mund. Wirklich. Die häufigste Ursache und die am wenigsten gesuchte.
  • Fassen Sie ihre Füße an: lange Nägel, eingewachsene Nägel, Zehen übereinander, Schuhe, die nicht mehr passen.
  • Fragen Sie, wann der letzte Stuhlgang war. Eine unelegante und klinisch sehr sinnvolle Frage.
  • Achten Sie darauf, ob die Unruhe eine Uhrzeit hat. Kommt sie immer zur selben Zeit — beim Aufstehen, beim Wechseln, vor dem Verbandwechsel —, ist es keine Stimmung, sondern ein Ereignis.

Schriftlich, wie immer

Was Sie mündlich erreichen, ist beim nächsten Dienstwechsel weg. Verlangen Sie einen Eintrag in die Pflegeplanung, mit zuständiger Person und Häufigkeit: «Schmerzeinschätzung mit Fremdeinschätzungsinstrument zweimal wöchentlich und vor der Körperpflege», «Überprüfung der Schmerztherapie nach sieben Tagen». Ein schriftliches Ziel ist überprüfbar: beim nächsten Gespräch fragen Sie einfach, ob es stattgefunden hat.

Wenn sich nichts bewegt

Der Reihe nach: Hausärztin und Pflegedienstleitung, dann schriftlich — eine E-Mail genügt, sie erzeugt ein Datum —, dann die Einrichtungsleitung, der Heimbeirat, die Heimaufsicht des Landes und die Pflegekasse beziehungsweise der Medizinische Dienst, der die Qualitätsprüfungen durchführt. Sie können außerdem eine schmerztherapeutische oder palliativmedizinische Mitbeurteilung anregen — Palliativversorgung ist nicht auf die letzten Tage beschränkt.

Zum Ton: Sie haben es fast nie mit Böswilligkeit zu tun, sondern mit einer Organisation, die nicht in diese Richtung geschaut hat, weil niemand danach gefragt hat. Die Frage nach Instrument und Wert beschuldigt niemanden — sie verlangt eine Angabe, die ohnehin dokumentiert sein sollte.

Wenn das Haus nicht passt

Manchmal lautet die Antwort nicht «nochmal nachfragen», sondern «anderes Haus». Ein Heim, in dem Schmerz systematisch eingeschätzt und dokumentiert wird, ist etwas anderes als eines, in dem Unruhe mit Tropfen beendet wird.

Genau da hilft Curalune. Wir sehen uns Ihre Situation an, nennen Ihnen die Einrichtungen in Ihrer Region, die realistisch passen, und sagen Ihnen, was Sie dort fragen sollen — auch dazu, wie Schmerz bei Menschen erfasst wird, die ihn nicht äußern können. Die Fallanalyse kostet €79 und braucht nur wenige Minuten. Erhalten Sie nicht mindestens 3 Häuser, die zu Gebiet und Kriterien passen, erstatten wir den vollen Betrag. Hier starten Sie Ihre Anfrage

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer nicht sagen kann «es tut weh», zeigt es als Verhalten: Abwehr bei der Pflege, Aggression, unruhige Nächte, Essensverweigerung, Rückzug.
  • Dieses Verhalten bekommt oft ein Psychopharmakon: das falsche Medikament für ein echtes Problem.
  • Der Expertenstandard Schmerzmanagement ist über § 113a SGB XI für zugelassene Einrichtungen verbindlich und verlangt eine systematische, dokumentierte Schmerzeinschätzung.
  • «Nicht beurteilbar» ist falsch: für Menschen ohne verbale Äußerung gibt es Fremdeinschätzung, im deutschsprachigen Raum vor allem BESD.
  • Vorsicht bei Schmerzmitteln bei Bedarf: wer sich nicht melden kann, bekommt sie faktisch nie.
  • Schlagen Sie einen Behandlungsversuch nach festem Zeitplan für eine Woche vor — und besuchen Sie sie einmal während der Pflege.

Dieser Text ist eine allgemeine Orientierungshilfe und ersetzt weder ärztlichen Rat noch eine klinische Beurteilung des Einzelfalls. Über jede Änderung der Medikation entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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