Eine der größten Sorgen, wenn ein Ehepartner ins Pflegeheim zieht, ist die Angst, dass der andere Ehepartner dadurch finanziell mittellos zurückbleibt. Das deutsche Sozialrecht sieht gezielte Schutzmechanismen genau für diesen Fall vor.
Wann das Vermögen überhaupt geprüft wird
Eine Vermögensprüfung greift erst, wenn Rente, Pflegekassen-Leistung und Leistungszuschlag nicht ausreichen, um den Eigenanteil zu decken, und Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt wird. Reichen Einkommen und eigenes Vermögen der pflegebedürftigen Person aus, wird das Vermögen des im eigenen Zuhause verbleibenden Ehepartners in der Praxis meist gar nicht angetastet.
Das Schonvermögen
Ein bestimmter Betrag des Vermögens bleibt bei der Hilfe zur Pflege grundsätzlich geschützt (Schonvermögen), und für den daheim verbleibenden Ehepartner gelten zusätzliche Schutzregeln, damit dessen eigene Lebensgrundlage nicht gefährdet wird. Die selbst genutzte Immobilie des daheim verbleibenden Ehepartners ist in aller Regel ebenfalls geschützt. Die genauen Freibeträge ändern sich mit der Gesetzgebung — lassen Sie sich die aktuellen Beträge beim Sozialamt oder von einer Fachberatung konkret bestätigen.
Das Angehörigen-Entlastungsgesetz
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 werden erwachsene Kinder erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von über 100.000 Euro für die Hilfe zur Pflege ihrer Eltern herangezogen — für Ehepartner gelten davon unabhängige, eigene Regeln, da die Ehe im deutschen Sozialrecht eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft begründet.
Was der daheim verbleibende Ehepartner konkret tun sollte
Dokumentieren Sie das eigene Einkommen und Vermögen getrennt, sprechen Sie das Sozialamt direkt auf die Schonvermögens- und Einkommensgrenzen an, und ziehen Sie bei größeren Vermögenswerten frühzeitig eine unabhängige Sozial- oder Rechtsberatung hinzu — Fehler bei der Vermögensaufteilung lassen sich im Nachhinein nur schwer korrigieren.
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Die Vermögensfragen klärt am Ende das Sozialamt oder eine Fachberatung — die passende Heimauswahl kann parallel schon beginnen.
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Häufige Fragen
Muss der Ehepartner das gemeinsame Haus verkaufen?
Die selbst genutzte Immobilie des daheim verbleibenden Ehepartners ist in aller Regel geschützt. Lassen Sie sich die aktuelle Regelung beim Sozialamt bestätigen.
Wird das Vermögen des Ehepartners automatisch geprüft?
Eine Vermögensprüfung greift erst, wenn Hilfe zur Pflege beim Sozialamt beantragt wird, weil Rente und eigenes Vermögen der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen.
Gilt die 100.000-Euro-Grenze auch für Ehepartner?
Die 100.000-Euro-Grenze aus dem Angehörigen-Entlastungsgesetz betrifft erwachsene Kinder. Für Ehepartner gelten eigene, davon unabhängige Regeln.