Der Heimvertrag wird meist in einer Situation unterschrieben, in der eine Familie ohnehin überlastet ist — kurz nach einem Krankenhausaufenthalt, unter Zeitdruck, mit vielen anderen offenen Fragen. Genau deshalb lohnt sich ein zweiter, ruhiger Blick auf die wichtigsten Klauseln, bevor unterschrieben wird.
Das Leistungsverzeichnis
Der Vertrag muss genau auflisten, welche Leistungen im Grundpreis enthalten sind und welche separat berechnet werden — von Wäscheservice über Fahrdienste bis zu Verwaltungspauschalen. Ein vages Leistungsverzeichnis ist ein Warnsignal.
Preisanpassungsklauseln
Nahezu jeder Vertrag erlaubt Preiserhöhungen, meist gekoppelt an Kostensteigerungen des Heims. Prüfen Sie, wie eine Erhöhung angekündigt werden muss und ob Ihnen dabei ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Kündigungsfristen — für Sie und für das Heim
Das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) schützt Bewohnerinnen und Bewohner mit besonders kurzen Kündigungsfristen — die Kündigung durch die bewohnende Person ist deutlich einfacher als eine Kündigung durch das Heim. Prüfen Sie trotzdem konkret, was im Vertrag zu Fristen, Kaution und Rückzahlung steht.
Was bei steigendem Pflegegrad passiert
Fragen Sie ausdrücklich, ob ein Zimmerwechsel nötig wird, wenn sich der Pflegegrad erhöht, und wie sich die Kosten dadurch verändern. Das steht selten prominent im Vertrag, ist aber für die langfristige Planung entscheidend.
Kaution und Einzugsgebühren
Klären Sie Höhe, Fälligkeit und die Bedingungen der Rückzahlung bei Auszug oder Tod — inklusive der Frage, wie schnell die Rückzahlung erfolgen muss.
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Ein Vertrag, den niemand außer dem Heim gelesen hat, ist selten im Interesse der Familie — nehmen Sie sich die Zeit, oder lassen Sie sich dabei unterstützen.
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Häufige Fragen
Wie lange ist die Kündigungsfrist für Bewohnerinnen und Bewohner?
Das WBVG sieht besonders kurze Kündigungsfristen für die bewohnende Person vor — deutlich kürzer als für das Heim. Die genaue Frist steht im individuellen Vertrag; lesen Sie sie vor der Unterschrift.
Darf das Heim die Preise einfach erhöhen?
Preisanpassungen sind vertraglich meist vorgesehen, müssen aber angekündigt und meist begründet werden. Prüfen Sie, ob Ihnen dabei ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Was, wenn sich der Pflegegrad ändert?
Fragen Sie vor Vertragsunterschrift ausdrücklich, ob ein höherer Pflegegrad einen Zimmerwechsel oder eine Kostenänderung nach sich zieht.