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Ratgeber

Veröffentlicht am 28.07.2026

«Das können wir hier nicht leisten»: PEG, Sauerstoff, Dialyse und Beatmung bei der Heimsuche

Warum Pflegeheime medizinisch aufwendige Fälle ablehnen, was Behandlungspflege rechtlich umfasst und wo beatmete oder intensivpflichtige Menschen seit dem IPReG tatsächlich unterkommen.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Die Absage, die sich wiederholt

Sie rufen an, schildern den Fall und hören eine Variante desselben Satzes: «Das können wir hier nicht leisten.» PEG-Sonde, Sauerstoff, Dialyse, Tracheostoma, Absaugen, komplexe Wunden, Schmerzpumpe — jeder dieser Punkte kann das Gespräch in Sekunden beenden. Es ist selten Unwillen. Es geht um Fachkraftquote, Nachtdienst und Refinanzierung. Wer weiss, welcher der drei Punkte blockiert, sucht völlig anders.

Was das Heim eigentlich leisten muss

Wichtig für das Gespräch: Die Behandlungspflege — Medikamentengabe, Verbandwechsel, Injektionen, Katheterversorgung, Sondenkost — ist im vollstationären Pflegeheim Teil der Versorgung und wird nicht wie in der häuslichen Pflege separat von der Krankenkasse verordnet. Ein Heim kann sich also nicht darauf berufen, dass «die Krankenkasse das nicht bezahlt». Die ehrliche Begründung lautet fast immer anders: zu wenig examinierte Pflegefachkräfte pro Schicht, vor allem nachts.

Deshalb ist die entscheidende Frage nicht «können Sie eine PEG?», sondern «wie viele examinierte Fachkräfte sind im Nachtdienst, und wie viele davon sind für diese Massnahme eingewiesen?».

Beatmung und Intensivpflege: eigene Welt seit dem IPReG

Bei invasiver Beatmung und Absaugpflicht gelten seit der Reform der ausserklinischen Intensivpflege eigene Regeln: Die Versorgung erfolgt in spezialisierten Einrichtungen, in Intensivpflege-Wohngemeinschaften oder — mit erhöhtem Aufwand — zu Hause. Ein reguläres Pflegeheim ist dafür in der Regel nicht ausgestattet. Die Krankenkasse muss den Bedarf prüfen und den Versorgungsort mitentscheiden; zugleich ist zu prüfen, ob eine Entwöhnung noch möglich ist.

Wer wochenlang normale Pflegeheime abtelefoniert, während der Fall in die ausserklinische Intensivpflege gehört, verliert genau diese Wochen. Fragen Sie im Krankenhaus ausdrücklich, in welche Kategorie der Fall fällt.

Grobe Orientierung nach Bedarf

  • Stabile PEG, stabiler Sauerstoff, Dauerkatheter, Stoma: von vielen Pflegeheimen leistbar, wenn der Nachtdienst mit Fachkraft besetzt ist
  • Tracheostoma mit Absaugen, komplexe Wunden, Schmerzpumpe: nur mit ausreichend eingewiesenen Fachkräften rund um die Uhr — viele Häuser lehnen ab
  • Invasive Beatmung: spezialisierte Einrichtung oder Intensivpflege-WG
  • Dialyse: das Heim dialysiert nicht. Die eigentliche Frage ist die Krankenfahrt dreimal wöchentlich — sie braucht eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung der Krankenkasse, und wer sie organisiert, sollte vorher geklärt sein

Fragen, die eine belastbare Antwort bringen

  1. «Wie viele examinierte Fachkräfte sind nachts im Dienst — für wie viele Bewohner?»
  2. «Wie viele Ihrer jetzigen Bewohner haben eine PEG, ein Tracheostoma, Sauerstoff?»
  3. «Wer saugt um drei Uhr nachts ab, und wie viele im Nachtdienst sind dafür eingewiesen?»
  4. «Arbeiten Sie mit einem Wundmanager oder einem SAPV-Team zusammen?»
  5. «In welches Dialysezentrum fahren Sie, und wer organisiert die Krankenfahrt?»
  6. «Mussten Sie schon Bewohner verlegen, weil der Bedarf gestiegen ist? Was war der Auslöser?»

Wenn das Krankenhaus auf Entlassung drängt

Bei medizinisch fertiger, aber pflegerisch offener Situation helfen drei Dinge: das Entlassmanagement schriftlich einfordern — es ist gesetzlich Aufgabe des Krankenhauses und umfasst die Organisation der Anschlussversorgung; eine präzise Pflegeüberleitung verlangen (Sondengrösse, Absaugfrequenz, Sauerstofffluss, Verbandregime) statt einer allgemeinen Zusammenfassung; und die Kurzzeitpflege als Brücke nutzen, während die Dauerlösung weiterläuft.

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Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch das Behandlungsteam, die Pflegekasse oder die Krankenkasse. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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