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Ratgeber

Guide11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 28.07.2026

Nach dem Tod im Pflegeheim: Zimmerräumung, letzte Rechnung, Kaution

Der Heimvertrag endet mit dem Todestag — das steht im Gesetz, und genau daran scheitern viele Schlussrechnungen. Was danach noch berechnet werden darf, ist deutlich weniger, als manche Einrichtung ansetzt.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Die Tage, in denen niemand einen Vertrag lesen will

Ihre Mutter ist gestern gestorben. Heute fragt die Einrichtung, wann Sie das Zimmer räumen, und zwei Wochen später kommt eine Schlussrechnung, die Ihnen niemand erklärt hat. Es ist der denkbar schlechteste Zeitpunkt, um einen Heimvertrag zu prüfen — und deshalb zahlen die meisten Familien, ohne hinzusehen.

Es sind wenige Punkte, und sie sind in einer halben Stunde geklärt. Meistens ist alles korrekt. Wenn nicht, geht es um mehrere hundert Euro.

Der entscheidende Satz: der Vertrag endet mit dem Todestag

Das ist der Punkt, den kaum jemand kennt, und er ist Ihr stärkstes Argument. Nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz endet der Heimvertrag mit dem Tod des Bewohners. Er läuft nicht mit einer Kündigungsfrist weiter, und er endet nicht erst mit der Räumung.

Daraus folgt ganz praktisch:

  • Die Pflegevergütung endet mit dem Sterbetag. Für die Zeit danach dürfen keine Pflegeleistungen mehr abgerechnet werden — es werden ja auch keine mehr erbracht. Die Leistungen der Pflegekasse enden ebenfalls mit dem Todestag.
  • Für die Zeit bis zur Räumung darf allenfalls ein vertraglich vereinbartes, reduziertes Entgelt für Unterkunft anfallen. Prüfen Sie, ob eine solche Regelung überhaupt in Ihrem Vertrag steht, wie hoch sie ist und für wie viele Tage sie gilt.
  • Die volle Heimvergütung einfach weiterlaufen zu lassen, bis das Zimmer leer ist, ist nicht zulässig. Wenn die Schlussrechnung genau das tut, ist das der Posten, den Sie schriftlich beanstanden.

Sehen Sie im Vertrag unter „Beendigung" oder „Tod des Bewohners" nach. Dort steht auch, welche Räumungsfrist gilt — üblich sind wenige Tage.

Kaution, Barbetrag und die letzten Extras

Eine geleistete Kaution ist zurückzuzahlen, abzüglich nachgewiesener Schäden und offener Forderungen. Verlangen Sie eine schriftliche Endabrechnung, Position für Position: Entgelt bis zum Todestag, gegebenenfalls reduziertes Entgelt bis zur Räumung mit Datum, Zusatzleistungen, Kaution, Saldo. Eine einzelne Summe ohne Aufschlüsselung ist keine Abrechnung, sondern eine Forderung.

Prüfen Sie die Zusatzleistungen der letzten Wochen: Friseur, Fußpflege, Fahrdienste, Getränke, nicht von der Kasse getragene Hilfsmittel. Das sind die Posten, die sich ansammeln, während niemand mehr auf Rechnungen schaut.

Und fragen Sie nach dem Barbetragskonto, das viele Einrichtungen für das Taschengeld der Bewohner führen. Das Guthaben gehört zum Nachlass, nicht zur Einrichtung. Lassen Sie sich den Kontoauszug geben.

Das Zimmer und die persönlichen Sachen

Bestehen Sie darauf, bei der Räumung dabei zu sein, und lassen Sie sich eine unterschriebene Aufstellung der übergebenen Gegenstände geben. Das wirkt im Trauerfall übertrieben — und ist genau deshalb nötig: In keiner Phase verschwinden so viele Eheringe, Hörgeräte und Ketten wie in diesen Tagen.

Fehlt etwas von Wert, melden Sie es sofort schriftlich der Heimleitung. Nach zwei Wochen lässt sich nichts mehr rekonstruieren.

Was sonst zu erledigen ist

  1. Ärztliche Leichenschau und Todesbescheinigung, die in der Einrichtung veranlasst wird.
  2. Beurkundung des Sterbefalls beim Standesamt des Sterbeorts. In der Praxis übernimmt das meist das Bestattungsunternehmen in Ihrem Auftrag.
  3. Sterbeurkunden in mehrfacher Ausfertigung. Nehmen Sie fünf bis sechs: Bank, Rentenversicherung, Versicherungen, Nachlassgericht wollen jeweils ein Original.
  4. Rente und Pflegekasse. Der Sterbefall ist zu melden; überzahlte Rentenbeträge werden zurückgefordert, also lieber früh melden als später zurückzahlen.
  5. Sozialhilfeträger informieren, wenn die Heimkosten ganz oder teilweise über die Hilfe zur Pflege liefen — sonst laufen Zahlungen weiter, die später zurückgefordert werden.
  6. Pflegedokumentation. Erben können Einsicht verlangen. Wenn Sie Fragen zu den letzten Wochen haben, stellen Sie den Antrag jetzt und nicht in einem halben Jahr.
  7. Pflegehilfsmittel wie Pflegebett oder Rollstuhl gehören häufig einem Sanitätshaus und werden dort abgemeldet, nicht entsorgt.

Wenn die Rechnung nicht stimmt

Diskutieren Sie nicht am Telefon. Schreiben Sie der Verwaltung eine E-Mail mit drei Dingen: Verweis auf das Vertragsende mit dem Todestag, das tatsächliche Räumungsdatum, und die Bitte um korrigierte Rechnung mit Frist. In den allermeisten Fällen wird korrigiert, weil die Abrechnung automatisch lief und das reale Räumungsdatum nicht kannte.

Kommt keine Reaktion: die Heimaufsicht des Landes, die Pflegekasse mit ihrem eigenen Beschwerdeweg, und für die reine Geldfrage die Verbraucherzentrale, die genau solche Heimabrechnungen routinemäßig prüft.

Der Teil, den man vorher liest

Falls Sie das hier lesen, während Ihr Vater noch im Heim lebt, ist das Nützlichste etwas anderes: Nehmen Sie jetzt den Heimvertrag zur Hand und suchen Sie die Regelung zum Todesfall. Räumungsfrist, reduziertes Entgelt, Kaution. Das ist die Passage, die beim Unterschreiben niemand liest — und die einzige, die in Tagen zählt, in denen Sie nichts lesen wollen.

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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information für Angehörige und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Räumungsfristen, Kaution und die Zusammensetzung des Entgelts richten sich nach dem konkreten Heimvertrag. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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