Kaum eine Sorge ist so verbreitet wie diese: „Muss ich als Kind für das Pflegeheim meiner Eltern aufkommen?“ Die Antwort hat sich grundlegend geändert. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz vom 1. Januar 2020 gilt eine klare Grenze: Erwachsene Kinder zahlen Elternunterhalt gegenüber dem Sozialamt erst, wenn ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Für die allermeisten Familien bedeutet das: Entwarnung.
Wie die Regel funktioniert
Reichen Rente und Leistungen der Pflegeversicherung nicht aus, um die Heimkosten zu decken, springt das Sozialamt mit der Hilfe zur Pflege ein. Früher konnte es sich das Geld anschließend bei den Kindern zurückholen. Heute darf es das nur noch, wenn das Jahresbruttoeinkommen des einzelnen Kindes 100.000 Euro übersteigt. Solange das Einkommen darunter liegt, besteht keine Unterhaltspflicht gegenüber dem Sozialamt — das Gesetz vermutet ausdrücklich, dass das Einkommen unter der Grenze liegt, und das Amt darf die Kinder dazu grundsätzlich nicht einmal befragen.
Was zählt — und was nicht
- Die Grenze gilt pro unterhaltspflichtiger Person (pro Kind), nicht pro Familie.
- Maßgeblich ist das Bruttoeinkommen im Sinne des Gesetzes (Arbeit, selbständige Tätigkeit, Vermietung, Kapital u. a.).
- Das Einkommen des Ehepartners des Kindes wird für die 100.000-Euro-Grenze nicht mitgezählt.
- Vermögen der Kinder wird für die Grenze nicht herangezogen — es geht allein um das Einkommen.
- Enkel werden für Elternunterhalt gegenüber dem Sozialamt nie herangezogen.
Was das Sozialamt weiterhin darf
Der Wegfall betrifft den Rückgriff auf die Kinder. Das Einkommen und Vermögen der pflegebedürftigen Person selbst (und ihres Ehepartners) wird weiterhin für die Heimkosten eingesetzt, bevor die Hilfe zur Pflege greift — dazu gibt es aber ein geschütztes Schonvermögen. Der Unterschied ist entscheidend: Die Eltern setzen ihr eigenes Vermögen ein (bis auf den Schonbetrag), aber die Kinder müssen in aller Regel nichts mehr beisteuern.
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Was das für Ihre Entscheidung bedeutet
Die 100.000-Euro-Grenze nimmt der Heimentscheidung viel Angst. Sie müssen als Kind in aller Regel weder Ihr Erspartes noch Ihr Einkommen offenlegen, und niemand muss aus Sorge vor dem Elternunterhalt auf ein passendes Heim verzichten. Konzentrieren Sie sich auf die eigentliche Aufgabe: das richtige Heim finden und die Hilfe zur Pflege beantragen, falls Rente und Pflegekasse nicht reichen.
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Häufige Fragen
Ab wann müssen Kinder für die Pflege der Eltern zahlen?
Erst wenn das eigene Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Darunter besteht seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (2020) keine Unterhaltspflicht gegenüber dem Sozialamt, und das Amt vermutet grundsätzlich, dass das Einkommen unter der Grenze liegt.
Wird das Einkommen meines Ehepartners mitgezählt?
Nein. Für die 100.000-Euro-Grenze zählt nur das eigene Bruttoeinkommen des unterhaltspflichtigen Kindes, nicht das des Ehepartners. Auch das Vermögen der Kinder wird für die Grenze nicht herangezogen.
Wird mein Erspartes als Kind für die Pflege der Eltern angetastet?
In aller Regel nicht. Es geht allein um Ihr Einkommen im Verhältnis zur 100.000-Euro-Grenze. Ihr Vermögen als Kind spielt für den Elternunterhalt gegenüber dem Sozialamt keine Rolle.
Was setzt die pflegebedürftige Person selbst ein?
Ihr eigenes Einkommen und Vermögen wird — bis auf ein geschütztes Schonvermögen — für die Heimkosten eingesetzt, bevor die Hilfe zur Pflege des Sozialamts greift. Der Rückgriff auf die Kinder ist davon getrennt und entfällt unter der 100.000-Euro-Grenze.