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Ratgeber

Dringend11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 27.07.2026

Vom Pflegeheim ins Krankenhaus: die Entgeltkürzung, die Ihnen zusteht und die niemand von selbst abzieht

Ihre Mutter wird aus dem Pflegeheim ins Krankenhaus eingeliefert. Niemand sagt Ihnen, dass das Heim das Entgelt bei Abwesenheit kürzen muss — ab dem vierten Tag um mindestens 25 Prozent. Und niemand sagt Ihnen, wie lange der Platz freigehalten wird. Hier steht, was Ihnen zusteht und welche E-Mail Sie noch am selben Tag schreiben.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Am Tag der Einlieferung spricht niemand über Geld

Ihre Mutter wird aus dem Pflegeheim ins Krankenhaus gebracht. Eine Lungenentzündung, ein Sturz, eine Entgleisung. Tagelang denken Sie nur an sie.

Dann kommt die Heimrechnung — in voller Höhe, für einen Zeitraum, in dem sie gar nicht da war. Und Sie stossen auf zwei Fragen, die Ihnen niemand beantwortet hat: Was muss ich zahlen, und wie lange bleibt der Platz?

Beides gehört am Tag der Einlieferung geklärt, schriftlich. Danach geht es nur noch darum, eine bereits gestellte Rechnung zu bestreiten.

Der Anspruch, den fast niemand geltend macht

Das ist der wichtigste Satz dieses Artikels. Nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz muss das Heim bei Abwesenheit das Entgelt um die ersparten Aufwendungen kürzen — und wenn die Abwesenheit länger als drei Tage dauert, um mindestens 25 Prozent.

Drei Punkte dazu:

  • Es ist ein gesetzlicher Anspruch, keine Kulanz des Hauses.
  • 25 Prozent sind das Minimum, nicht der Normalfall. Sind die tatsächlich ersparten Aufwendungen höher — Verpflegung, Teile der Betreuung —, ist entsprechend mehr zu kürzen.
  • Es passiert nicht automatisch. In der Praxis erscheint die Kürzung häufig erst, wenn jemand danach fragt. Prüfen Sie jede Rechnung nach einem Krankenhausaufenthalt Position für Position.

Wie lange der Platz freigehalten wird

Die zweite Frage. Der Heimplatz wird während eines Krankenhausaufenthalts für einen begrenzten Zeitraum freigehalten — nach den Rahmenverträgen der Länder in der Regel bis zu 42 Tage im Kalenderjahr, wobei die genauen Regelungen je nach Bundesland und Vertrag abweichen können.

Solange gilt: Die Pflegekasse leistet weiter, und wo Hilfe zur Pflege bewilligt ist, zahlt auch das Sozialamt in diesem Rahmen weiter. Läuft die Frist ab, kann das Zimmer neu vergeben werden.

Prüfen Sie deshalb bei einem längeren Aufenthalt frühzeitig, wie viele Tage im laufenden Kalenderjahr schon verbraucht sind. Familien mit mehreren Krankenhausaufenthalten im Jahr stossen genau hier an die Grenze.

Die E-Mail, die Sie am selben Tag schreiben

Eine einzige Nachricht an die Heimleitung, mit vier Fragen. Sie ist mehr wert als zehn Telefonate:

  1. «Ab wann gilt die Abwesenheit, und wie hoch ist die Entgeltkürzung nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz?»
  2. «Bis zu welchem Datum wird der Platz freigehalten, und wie viele Abwesenheitstage sind in diesem Kalenderjahr bereits verbraucht?»
  3. «Was gilt, wenn der Aufenthalt darüber hinausgeht — zu welchen Bedingungen bleibt der Platz erhalten?»
  4. «Bitte um eine Rechnung, die die Abwesenheitstage gesondert ausweist.»

Nennen Sie Aufnahmedatum und Station. Diese E-Mail ist das, was Ihnen in vier Wochen erlaubt, eine Rechnung mit einem Dokument statt mit einer Erinnerung zu bestreiten.

Die Falle bei der Rückkehr

Es gibt einen zweiten kritischen Moment, und er trifft Familien unvorbereitet: Bei der Entlassung erklärt das Heim, es könne den nun höheren Pflegebedarf nicht mehr decken.

Nehmen Sie das vorweg. Bitten Sie schon während des Aufenthalts um Kontakt zwischen Station und Heim, fragen Sie das Heim schriftlich, ob es Schwierigkeiten bei der Rückkehr sieht, und lassen Sie den Pflegebedarf im Krankenhaus dokumentieren. Zehn Tage Vorlauf sind etwas völlig anderes als der Entlassungstag mit bereits bestelltem Transport.

Prüfen Sie in diesem Zug auch eine Höherstufung des Pflegegrads: Wer schlechter zurückkommt, als er gegangen ist, hat oft einen anderen Bedarf — und die Einstufung wird von selbst nicht angepasst.

Wenn die Rechnung schon falsch da ist

  • Schriftlich widersprechen, mit den Abwesenheitstagen und dem Hinweis auf die gesetzliche Kürzung. Den unstrittigen Teil zahlen, damit der Widerspruch sauber bleibt.
  • Eine aufgeschlüsselte Rechnung verlangen. Eine Rechnung ohne getrennte Ausweisung der Abwesenheitstage ist schon deshalb zu beanstanden.
  • Wenn nichts passiert: Verbraucherzentrale, Pflegestützpunkt oder die Heimaufsicht einschalten. Alle drei kosten nichts und verändern den Ton.

Der praktische Punkt

Schreiben Sie die E-Mail mit den vier Fragen am Tag der Einlieferung. Bestehen Sie auf der Entgeltkürzung — sie ist Ihr Recht und wird selten von selbst gewährt. Wissen Sie, bis wann der Platz freigehalten ist. Und klären Sie früh, ob die Rückkehr gefährdet ist.

Falls sich bei der Entlassung zeigt, dass eine andere Einrichtung nötig ist, gibt Ihnen Curalune Hilfe den Startpunkt: 3–5 passende Einrichtungen für die tatsächliche Situation innerhalb von 24 Arbeitsstunden, mit Kontaktdaten, Links und einer fertigen Nachricht an alle gleichzeitig. €79 einmalig. Erhalten Sie nicht mindestens 3 Häuser, die zu Gebiet und Kriterien passen, erstatten wir den vollen Betrag. Hier starten

Der Umfang der Entgeltkürzung bei Abwesenheit, die Dauer der Platzfreihaltung und die Leistungen von Pflegekasse und Sozialamt während eines Krankenhausaufenthalts ergeben sich aus dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, den Rahmenverträgen der Länder und Ihrem Heimvertrag und werden regelmäßig angepasst. Kostenlose Beratung erhalten Sie bei Pflegestützpunkt, Pflegeberatung der Pflegekasse und Verbraucherzentrale. Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt weder Rechtsberatung noch medizinische Hinweise. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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