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Ratgeber

Guide11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 28.07.2026

Sie läuft nicht mehr: warum es im Pflegeheim keine Physiotherapie gibt — und wer sie verordnen muss

Der häufigste Irrtum: Physiotherapie sei im Heimentgelt enthalten. Sie ist es nicht. Sie wird vom Arzt als Heilmittel verordnet und von der Krankenkasse bezahlt — und genau deshalb passiert sie oft schlicht nicht, weil sich niemand zuständig fühlt.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

„Sie ist halt abgebaut"

Vor drei Monaten ist Ihre Mutter noch mit dem Rollator zum Speisesaal gegangen. Heute wird sie gefahren. Auf Ihre Frage bekommen Sie eine Variante von: „Das ist der Verlauf, das kommt mit dem Alter." Manchmal stimmt das. Sehr oft stimmt es nicht — und die Erklärung ist banaler und ärgerlicher: Es hat schlicht niemand Physiotherapie veranlasst.

Der Irrtum, der alles erklärt

Fast alle Angehörigen glauben, Physiotherapie gehöre zu dem, was das Heim leistet. Sie zahlen schließlich Pflege, Unterkunft und Verpflegung — da wird die Bewegung doch dabei sein.

Sie ist es nicht. Physiotherapie ist ein Heilmittel. Sie wird von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt, nicht aus dem Heimentgelt. Der Umzug ins Pflegeheim ändert daran nichts: Der Anspruch auf ärztlich verordnete Heilmittel besteht dort genauso wie zu Hause.

Und genau daraus entsteht die Lücke. Zu Hause hätten Sie den Hausarzt gefragt und wären mit dem Rezept zur Praxis gegangen. Im Heim geht jeder davon aus, dass es jemand anderes macht — die Pflege denkt an den Arzt, der Arzt sieht die Bewohnerin alle paar Wochen im Vorbeigehen, und die Angehörigen denken, es sei inklusive. Also passiert nichts, und in vier Monaten ist das Gehen weg.

Was Sie konkret verlangen

Sprechen Sie nicht die Pflegekraft im Flur an, sondern schreiben Sie an die Pflegedienstleitung und an den behandelnden Hausarzt. Formulieren Sie es so präzise wie möglich:

  • „Bitte veranlassen Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung für Physiotherapie." Das ist das Wort, das die Sache in Gang setzt.
  • Welche Praxis kommt ins Haus? Viele Physiotherapiepraxen behandeln als Hausbesuch in Pflegeheimen. Fragen Sie nach dem Namen der Praxis und wie oft sie kommt.
  • Wie viele Einheiten sind verordnet, über welchen Zeitraum, und wann wird eine Folgeverordnung ausgestellt? Verordnungen laufen aus, und das Auslaufen bemerkt oft niemand.
  • Was macht die Pflege zwischen den Terminen? Zweimal pro Woche zwanzig Minuten Physiotherapie hält niemanden auf den Beinen, wenn die übrigen sechseinhalb Tage im Sessel stattfinden. Verlangen Sie, dass tägliche Mobilisation in die Pflegeplanung geschrieben wird — aufstehen, ein Stück gehen, zum Essen an den Tisch statt aufs Zimmer.

Der letzte Punkt ist der eigentlich entscheidende. Physiotherapie ist die Verordnung; erhalten wird die Gehfähigkeit im Alltag.

Wenn der Arzt „bringt nichts mehr" sagt

Das hören Angehörige oft, und es ist in dieser Pauschalität falsch. Auch wenn keine Verbesserung mehr zu erwarten ist, gibt es einen medizinischen Zweck: Erhalt der vorhandenen Beweglichkeit und Vermeidung von Verschlechterung. Das ist kein Luxus, sondern verhindert konkrete Schäden:

  • Kontrakturen — Gelenke, die sich dauerhaft verkürzen. Eine eingesteifte Hüfte oder Hand macht Pflege, Waschen und Ankleiden schmerzhaft, und sie ist nicht mehr rückgängig zu machen.
  • Dekubitus. Wer sich nicht mehr bewegt, liegt auf denselben Stellen.
  • Stürze. Muskelabbau und Gleichgewichtsverlust sind die Ursache, nicht das Alter an sich.
  • Pneumonie bei dauerndem Liegen.

Wenn der Hausarzt eine Verordnung ablehnt, fragen Sie schriftlich nach der Begründung und danach, wie stattdessen Kontrakturen und Sturzrisiko begegnet werden soll. Und denken Sie daran: Ihre Mutter hat freie Arztwahl. Der Arzt, der das Heim betreut, ist nicht zwingend ihr Arzt.

Was sonst verordnungsfähig ist

Physiotherapie ist nicht das Einzige, was regelmäßig vergessen wird:

  • Ergotherapie — für Selbstständigkeit im Alltag, Handfunktion und, bei Demenz, für Struktur und Aktivierung.
  • Logopädie — nach Schlaganfall, bei Schluckstörungen, bei Verschlucken beim Essen. Eine unbehandelte Schluckstörung endet in einer Aspirationspneumonie.
  • Hilfsmittel — Rollator, angepasster Rollstuhl, Antidekubitusmatratze. Auch das läuft über Verordnung und Krankenkasse, nicht über das Heim.

Und prüfen Sie die Medikamente mit: Blutdruckmittel, Beruhigungsmittel und Neuroleptika machen unsicher auf den Beinen. Wer nicht mehr läuft, hat manchmal kein Muskelproblem, sondern ein Medikamentenproblem.

Wenn nichts passiert

  1. Schriftliches Gespräch mit Pflegedienstleitung und Hausarzt, Fragen vorab per E-Mail, mit der Bitte um Aufnahme in die Pflegeplanung.
  2. Einsicht in die Pflegedokumentation verlangen: Was ist zur Mobilisation eingetragen, und wird es tatsächlich durchgeführt?
  3. Die Pflegekasse — sie hat ein eigenes Beschwerdeverfahren, und der Medizinische Dienst prüft genau solche Fragen bei der Qualitätsprüfung.
  4. Die Heimaufsicht des Landes, wenn ein Haus systematisch niemanden mobilisiert.

Die Frage, die man vor der Heimwahl stellt

Falls Sie noch suchen: Fragen Sie bei der Besichtigung nicht, ob es Physiotherapie gibt — das bejaht jedes Haus. Fragen Sie: „Mit welcher Praxis arbeiten Sie zusammen, wie viele Bewohner erhalten derzeit Physiotherapie, und wer kümmert sich um die Folgeverordnungen?" Die Antwort auf die dritte Frage unterscheidet die Häuser.

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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information für Angehörige und ersetzt keine medizinische Beratung. Ob und in welchem Umfang Heilmittel verordnet werden, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt im Einzelfall. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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