Der Vormittag, an dem geimpft wird
Irgendwann im Oktober kommt der Hausarzt ins Haus und arbeitet sich durch die Wohnbereiche. Bis mittags haben die meisten Bewohnerinnen ihre Grippeimpfung. Das ist das richtige Modell — niemand sollte eine zweiundneunzigjährige Frau im November in eine Praxis fahren.
Zwei Dinge gehen dabei zuverlässig schief. Manche Bewohner werden übersehen, weil sie an diesem Vormittag im Krankenhaus oder fiebrig waren und niemand einen Nachholtermin notiert hat. Und manche werden geimpft, ohne dass eine wirksame Einwilligung vorliegt. Beides ist jetzt in zehn Minuten zu klären statt im Januar in einem unangenehmen Gespräch.
Worauf Ihre Mutter Anspruch hat
Schutzimpfungen, die von der Ständigen Impfkommission empfohlen sind, gehören zum Leistungsanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist also keine Frage des Geldes, sondern eine Frage der Organisation. Für eine ältere Heimbewohnerin sind fünf Impfungen relevant, und drei davon werden regelmäßig vergessen:
- Influenza — jährlich im Herbst, für Menschen ab 60 mit einem für diese Altersgruppe vorgesehenen Impfstoff.
- COVID-19 — saisonale Auffrischung nach aktueller Empfehlung.
- Pneumokokken — nicht jährlich, und genau deshalb fällt sie durch.
- Herpes zoster — die Gürtelrose-Impfung, zwei Dosen, ab 60 empfohlen. Wird im Heim fast nie von selbst angeboten.
- RSV — eine neuere Empfehlung für ältere Menschen. Viele Angehörige haben davon noch nie gehört, viele Häuser haben sie noch nicht in ihre Kampagne aufgenommen.
Dazu kommt die Auffrischung gegen Tetanus und Diphtherie alle zehn Jahre, die jenseits der siebzig praktisch niemand mehr verfolgt. Fragen Sie jede Impfung einzeln beim Namen ab, statt zu fragen, ob Ihre Mutter "auf dem Stand" ist. Empfehlungen und Altersgrenzen ändern sich; maßgeblich ist immer die aktuelle STIKO-Empfehlung, und der Hausarzt kann sie Ihnen in einem Satz sagen.
Wer einwilligt — und wer nicht darf
Das ist der Teil, der am häufigsten falsch gemacht wird.
Ist Ihre Mutter einwilligungsfähig, entscheidet sie. Nicht Sie, nicht die Heimleitung. Lehnt sie ab, ist das zu respektieren und zu dokumentieren — und eine Zustimmung, die man ihr abnimmt, während man ihr schon den Ärmel hochschiebt, ist keine Einwilligung. Einwilligungsfähigkeit ist immer auf die konkrete Entscheidung bezogen: Eine Frau mit Demenz kann sehr wohl verstehen, was eine Grippeimpfung ist, auch wenn sie ihre Finanzen nicht mehr überblickt.
Ist sie es nicht mehr, entscheidet die Person, die dazu befugt ist: die bevollmächtigte Person aufgrund einer Vorsorgevollmacht, die die Gesundheitssorge ausdrücklich umfasst, oder die rechtliche Betreuerin beziehungsweise der rechtliche Betreuer mit dem Aufgabenbereich Gesundheitssorge. Das Heim darf es nicht, und ein Angehöriger ohne Vollmacht oder Betreuung darf es ebenfalls nicht — Verwandtschaft allein begründet kein Vertretungsrecht.
Eine Ausnahme gibt es seit 2023, und sie wird oft überschätzt: Ehegatten dürfen einander in Angelegenheiten der Gesundheitssorge vertreten, aber nur bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall, zeitlich eng begrenzt und nur, solange keine Vollmacht und keine Betreuung besteht. Für die planbare Herbstimpfung ist das keine Grundlage.
Und noch etwas: Eine Sammeleinwilligung für einen ganzen Wohnbereich, einmal beim Einzug unterschrieben und nie wieder angesehen, ist keine informierte Einwilligung. Wenn das bei Ihrer Mutter so gelaufen ist, dürfen Sie fragen, was konkret für sie dokumentiert wurde.
Nachprüfen, ob sie übersehen wurde
Fragen Sie nicht, ob geimpft wurde. Fragen Sie nach den Daten. Jede Impfung wird dokumentiert, und Ihre Mutter hat Anspruch auf eine Impfbescheinigung; der Impfausweis gehört ohnehin in die Heimakte, nicht in eine Schublade bei Ihnen zu Hause.
Der häufigste Grund für eine fehlende Impfung ist nicht die Ablehnung, sondern die Abwesenheit am Impftag. Das ist niemandes Schuld. Es elf Monate liegen zu lassen, schon. Fragen Sie ausdrücklich: Wer organisiert den Nachholtermin, und bis wann? Ein Haus mit einer Antwort hat ein System; ein Haus ohne Antwort wird sie nächstes Jahr wieder übersehen.
Die Masernpflicht gilt für das Personal, nicht für Ihre Mutter
Ein Punkt, der regelmäßig verwechselt wird. Das Masernschutzgesetz verpflichtet Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen, die nach 1970 geboren sind, einen Masernschutz nachzuweisen. Für die Bewohnerinnen gilt diese Pflicht nicht.
Bei der Grippe ist es umgekehrt: keine Pflicht für das Personal, nur eine Empfehlung. Die Impfquote unter den Mitarbeitenden ist damit eine Zahl, die stark schwankt, die das Haus kennt und die es selten von sich aus nennt. Bei der Auswahl eines Hauses ist die Frage danach legitim und aufschlussreich — Infektionen kommen fast immer von außen herein.
Wenn es zum Ausbruch kommt
Bei einem Ausbruch bestehen Meldepflichten gegenüber dem Gesundheitsamt, und das Gesundheitsamt gibt die Maßnahmen vor. Für Angehörige zählt vor allem eines: das Besuchsrecht. Ein pauschales, unbefristetes Besuchsverbot ist nicht die zu erwartende Antwort. Fragen Sie, wie Besuche aufrechterhalten werden — im Zimmer, mit Schutzmaßnahmen, mit fester Terminierung. Bei einer Bewohnerin mit Demenz ist der Unterschied zwischen "keine Besuche" und "Besuch im Zimmer mit Maske" der Unterschied zwischen zwei schweren Wochen und einem Abbau, von dem sie sich nicht mehr erholt.
Sechs Fragen, die Sie stellen sollten
- Welche Impfungen hat meine Mutter erhalten, und an welchen Daten? Influenza, COVID, Pneumokokken, Zoster, RSV, Tetanus/Diphtherie — einzeln.
- Wer hat eingewilligt, und auf welcher Grundlage?
- Was passiert, wenn sie am Impftag im Krankenhaus oder krank ist?
- Wie hoch ist die Grippeimpfquote Ihres Personals in dieser Saison?
- Wie ist der Ablauf bei einem Ausbruch, und wie werden Besuche weitergeführt?
- Liegen Vorsorgevollmacht mit Gesundheitssorge oder Betreuerausweis und Patientenverfügung aktuell in der Akte?
Wenn nichts kommt
Schriftlich an die Heimleitung, eine Frage, ein Datum. Bleibt es dabei, ist die Heimaufsicht Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt zuständig; bei Infektionsfragen zusätzlich das Gesundheitsamt, und bei Pflegequalität die Pflegekasse, die den Medizinischen Dienst mit Prüfungen beauftragt. Der Heimbeirat ist der richtige Ort für eine Frage, die fast nie nur Ihre ist.
Womit Sie anfangen
Wenn Sie noch suchen, trennt die Frage "wie organisieren Sie die Herbstimpfung, und wie hoch ist Ihre Personalquote?" in zwei Minuten die organisierten Häuser von denen, die improvisieren. Ist Ihre Mutter schon eingezogen, ist die schriftliche Anfrage nach den Impfdaten der schnellste Weg herauszufinden, ob etwas übersprungen wurde — und der Herbst ist der Monat dafür.
Wenn Sie das nicht allein führen möchten, übernehmen wir es. Für €79 nehmen wir die Situation Ihrer Mutter auf, suchen in Ihrer Region die Häuser, die auf diese Fragen tatsächlich antworten, und melden Ihnen zurück, was gesagt wurde — mit Namen und Daten. Hier beginnen
Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Impfempfehlungen und Altersgrenzen ändern sich jede Saison: Maßgeblich ist die aktuelle STIKO-Empfehlung, die Ihnen der Hausarzt nennen kann. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.