Eine der stressigsten Situationen für Familien ist eine bevorstehende Krankenhausentlassung, während noch kein passender Pflegeheimplatz gefunden ist. Für genau diesen Fall gibt es seit 2023 die Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V) — eine Leistung, die viele Familien und selbst manche Sozialdienste noch nicht routinemäßig nutzen.
Was die Übergangspflege konkret regelt
Kann eine Person nach dem Krankenhausaufenthalt weder nach Hause noch direkt in eine passende Anschlusseinrichtung entlassen werden, kann sie für einen begrenzten Zeitraum im Krankenhaus verbleiben, ohne dass es sich um eine reguläre Krankenhausbehandlung handelt — bezahlt über die Krankenkasse. Diese Zeit soll genutzt werden, um die passende Anschlussversorgung zu organisieren, etwa einen Kurzzeitpflege- oder dauerhaften Pflegeheimplatz.
Warum das für die Suche wichtig ist
Die Übergangspflege nimmt einen Teil des akuten Zeitdrucks aus der Situation — Familien müssen nicht mehr denselben Tag einen Heimplatz finden, nur um eine Entlassung zu ermöglichen. Sie ersetzt aber nicht die eigentliche Suche, sondern verschafft dafür etwas mehr Zeit.
Wie Sie sie in Anspruch nehmen
Sprechen Sie den Sozialdienst des Krankenhauses aktiv darauf an, sobald absehbar ist, dass die Entlassung ansteht, aber noch keine Anschlusslösung feststeht. Der Sozialdienst organisiert in der Regel die formale Seite; die Familie sollte parallel selbst aktiv mit der Suche nach einem Heimplatz beginnen, statt abzuwarten.
Kurzzeitpflege als zweite Brücke
Steht bereits ein Kurzzeitpflegeplatz zur Verfügung, ist dieser oft die direktere Lösung — er läuft über die Pflegekasse mit einem eigenen Jahresbudget und kann parallel zur Suche nach einem dauerhaften Platz genutzt werden.
Was Sie in der akuten Situation zuerst tun sollten
Den Sozialdienst auf Übergangspflege und Kurzzeitpflege ansprechen, gleichzeitig direkt bei mehreren Heimen in der Region anrufen und die Dringlichkeit benennen, und sich nicht auf eine einzelne Warteliste verlassen.
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Genau in dieser Übergangsphase — wenn Zeit der knappste Faktor ist — hilft eine bereits vorbereitete, geordnete Auswahl an Heimen am meisten.
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Häufige Fragen
Was ist Übergangspflege im Krankenhaus?
Eine seit 2023 geregelte Leistung (§ 39e SGB V), bei der eine Person nach dem Krankenhausaufenthalt für eine begrenzte Zeit im Krankenhaus bleiben kann, wenn weder eine Entlassung nach Hause noch in eine Anschlusseinrichtung sofort möglich ist.
Wer bezahlt die Übergangspflege?
Sie wird über die Krankenkasse abgerechnet, nicht über die Pflegekasse.
Ersetzt sie die Suche nach einem Heimplatz?
Nein, sie verschafft nur mehr Zeit dafür. Die Familie sollte die Suche parallel aktiv fortsetzen.