Ein Brief des Pflegeheims mit einer angekündigten Entgelterhöhung trifft Familien oft unvorbereitet — und da die Heimkosten ohnehin hoch sind, kann eine Steigerung von mehreren Hundert Euro im Monat schnell die Finanzierung ins Wanken bringen. Die gute Nachricht: Ein Heim kann die Kosten nicht nach Belieben anheben. Erhöhungen sind rechtlich an Voraussetzungen gebunden, und Familien haben das Recht, sie zu prüfen.
Warum die Heimkosten überhaupt steigen
Die Kosten eines Heimplatzes setzen sich aus mehreren Bausteinen zusammen: den Pflegekosten, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den Investitionskosten (für Gebäude und Ausstattung) und einem Ausbildungsanteil. Steigende Löhne — insbesondere durch die Tariftreueregelungen in der Pflege —, höhere Energie- und Sachkosten und Investitionen können Erhöhungen auslösen. Das ist nicht per se unzulässig; entscheidend ist, ob die Erhöhung korrekt begründet und angekündigt wird.
Was das Gesetz verlangt
Für die meisten Heimverträge gilt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG). Es schützt Bewohner unter anderem so:
- Begründungspflicht. Eine Entgelterhöhung muss das Heim schriftlich und nachvollziehbar begründen. Die Steigerung der einzelnen Kostenbestandteile ist darzulegen, sodass die Erhöhung überprüfbar ist. Eine pauschale Ankündigung „Die Kosten steigen um X Euro" genügt nicht.
- Ankündigungsfrist. Die Erhöhung ist rechtzeitig vorher anzukündigen — in der Regel mit einem Vorlauf, der es ermöglicht, sie zu prüfen und zu reagieren. Sie darf frühestens zu dem im Gesetz bzw. Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt wirksam werden.
- Angemessenheit. Das erhöhte Entgelt muss den Grundsätzen der Leistungsgerechtigkeit entsprechen; die Erhöhung muss auf einer tatsächlichen Veränderung der Berechnungsgrundlage beruhen.
- Sonderkündigungsrecht. Bewohner haben bei einer Entgelterhöhung ein Sonderkündigungsrecht und sind nicht gezwungen, die Erhöhung stillschweigend hinzunehmen.
Was Sie konkret prüfen sollten
Ist die Erhöhung schriftlich begründet? Verlangen Sie eine Aufschlüsselung, welcher Kostenbestandteil aus welchem Grund und um wie viel steigt. Fehlt die Begründung oder bleibt sie pauschal, ist die Erhöhung angreifbar.
Wurde die Frist eingehalten? Prüfen Sie Ankündigungszeitpunkt und geplantes Wirksamwerden gegen Vertrag und Gesetz.
Betrifft die Erhöhung Bereiche, die die Pflegekasse trägt? Der Eigenanteil an den reinen Pflegekosten wird durch den Leistungszuschlag nach Verweildauer gemindert; achten Sie darauf, dass Zuschüsse korrekt berücksichtigt sind.
Reicht das Einkommen nicht mehr? Deckt die Erhöhung die verfügbaren Mittel nicht mehr, prüfen Sie Ansprüche auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt und ergänzende Leistungen wie Wohngeld.
Was Sie der Erhöhung entgegensetzen können
Widersprechen und Nachweise verlangen. Sie können der Erhöhung schriftlich widersprechen und die zugrunde liegenden Kalkulationsgrundlagen anfordern. Das Heim muss die Erhöhung belegen können.
Beratung einholen. Verbraucherzentralen, Pflegestützpunkte und Sozialverbände beraten zu Heimverträgen und Entgelterhöhungen — oft kostenlos oder günstig. Bei einer unklaren oder überhöhten Forderung kann anwaltlicher Rat sinnvoll sein.
Alternativen offenhalten. Das Sonderkündigungsrecht gibt Ihnen Spielraum. Ist die Erhöhung dauerhaft nicht tragbar, kann ein Wechsel in ein passenderes Heim sinnvoll sein — eine geordnete Vorauswahl nimmt dem Wechsel den Zeitdruck.
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Häufige Fragen
Darf ein Heim die Kosten einfach erhöhen?
Nein. Nach dem WBVG muss eine Erhöhung schriftlich und nachvollziehbar begründet, rechtzeitig angekündigt und angemessen sein; Bewohner können widersprechen und haben ein Sonderkündigungsrecht.
Wie viel Vorlauf muss eine Erhöhung haben?
Die Erhöhung ist rechtzeitig vorher anzukündigen und darf frühestens zu dem im Gesetz bzw. Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt wirksam werden; prüfen Sie Frist und Begründung genau.
Was tun, wenn ich die Erhöhung nicht mehr bezahlen kann?
Prüfen Sie Ansprüche auf Hilfe zur Pflege beim Sozialamt und ergänzende Leistungen wie Wohngeld; nutzen Sie zur Not das Sonderkündigungsrecht und suchen Sie eine tragbare Alternative.
Weniger zahlen ist vor allem eine Frage der Anträge
Was eine Familie am Ende zahlt, entscheidet weniger der Heimpreis als drei Anträge. Der Pflegegrad bestimmt den Leistungsbetrag der Pflegekasse — bei Verschlechterung lohnt sich fast immer ein Höherstufungsantrag. Reichen Rente und Vermögen für den Eigenanteil nicht, übernimmt das Sozialamt über die Hilfe zur Pflege die Differenz; der Antrag sollte vor oder bei Einzug gestellt werden, nicht Monate später. Dazu kommen der Leistungszuschlag, der den pflegebedingten Eigenanteil mit der Dauer des Heimaufenthalts senkt, und die steuerliche Absetzbarkeit der Heimkosten als außergewöhnliche Belastung.