Kaum ein Thema sorgt bei einem bevorstehenden Heimeinzug für so viel Verunsicherung wie der Elternunterhalt — die Frage, ob erwachsene Kinder für die Pflegeheimkosten ihrer Eltern aufkommen müssen. Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 hat sich die Rechtslage für die große Mehrheit der Familien deutlich entspannt, auch wenn viele das noch nicht wissen.
Die 100.000-Euro-Grenze
Reicht das Vermögen und die Rente eines Elternteils nicht aus, um den Eigenanteil im Heim zu decken, springt das Sozialamt mit Hilfe zur Pflege ein. Das Sozialamt darf die Kinder nur dann zur Kasse bitten (Rückgriff), wenn deren Bruttojahreseinkommen die Grenze von 100.000 Euro übersteigt. Unterhalb dieser Grenze — und das betrifft die weit überwiegende Mehrheit der Kinder — findet kein Rückgriff statt, unabhängig vom eigenen Vermögen.
Was zählt beim Einkommen mit
Maßgeblich ist das eigene Bruttojahreseinkommen des Kindes, nicht das Haushaltseinkommen der Familie — das Einkommen eines Ehepartners wird bei der Prüfung der 100.000-Euro-Grenze grundsätzlich nicht mit herangezogen. Wer die Grenze überschreitet, sollte sich frühzeitig individuell beraten lassen, da die konkrete Berechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens komplex ist.
Was Familien trotzdem tun sollten
Auch ohne Zahlungspflicht verlangt das Sozialamt oft eine Auskunft über das Einkommen der Kinder, um die 100.000-Euro-Grenze zu prüfen. Diese Auskunftspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Zahlungspflicht — sie rechtzeitig und vollständig zu erfüllen, vermeidet Verzögerungen bei der Bewilligung von Hilfe zur Pflege für die Eltern.
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Wer die Regeln zum Elternunterhalt kennt, kann Gespräche mit dem Sozialamt entspannter führen und weiß, welche Auskünfte tatsächlich verlangt werden dürfen.
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Häufige Fragen
Muss ich für das Pflegeheim meiner Eltern zahlen?
In den allermeisten Fällen nein — seit 2020 greift das Sozialamt nur zurück, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen über 100.000 Euro liegt.
Zählt das Einkommen meines Ehepartners mit?
Nein, für die 100.000-Euro-Grenze wird grundsätzlich nur Ihr eigenes Einkommen herangezogen, nicht das Ihres Ehepartners.
Muss ich trotzdem Auskunft geben?
Ja, das Sozialamt darf eine Einkommensauskunft verlangen, um die Grenze zu prüfen — auch wenn am Ende keine Zahlungspflicht besteht.