Der Brief
Er kommt ohne echte Vorwarnung: Das Haus schliesst, oder es wird von einem neuen Träger übernommen, oder — die vageste Formulierung — es «strukturiert seine Plätze um». Mal mit Datum, mal mit dem Versprechen weiterer Informationen.
Der Reflex ist, sofort woanders zu suchen. Vorher lohnt eine Frage: Darf das Haus überhaupt kündigen, und mit welcher Frist?
Der Ausgangspunkt: eine Kündigung braucht einen Grund
Der Heimvertrag unterliegt dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz. Für den Träger heisst das: Er kann nicht frei kündigen. Eine Kündigung ist nur aus bestimmten wichtigen Gründen möglich, sie muss schriftlich und begründet erfolgen, und es gelten Fristen.
Die Betriebseinstellung gehört zu den zulässigen Gründen — aber genau deshalb ist die erste Frage nicht «wohin», sondern:
«Auf welchen Kündigungsgrund stützen Sie sich, mit welcher Frist, und ab wann läuft sie?»
Schriftlich, mit Antwortdatum. Eine «Umstrukturierung», die keinen Grund benennen kann, ist keine wirksame Kündigung.
Der Fall, der keine Schliessung ist: der Trägerwechsel
Wird das Haus verkauft, ist das etwas anderes. Der Betrieb geht über, und die bestehenden Heimverträge laufen weiter — es ist keine Schliessung, sondern ein Übergang. Ihre Mutter muss nicht ausziehen.
Fragen Sie den neuen Träger schriftlich:
- «Läuft der Heimvertrag zu unveränderten Bedingungen weiter?» Ein Trägerwechsel ist für sich genommen kein Grund für eine Entgelterhöhung — dafür gelten die üblichen Regeln, mit Ankündigung und Begründung.
- «Bleiben Versorgungsvertrag und Pflegesatzvereinbarungen bestehen?»
- «Bleibt das Personal?» Das sagt mehr über die nächsten Monate aus als jede Absichtserklärung: Bei Übernahmen gehen zuerst die Menschen, die die Bewohnerinnen kennen.
Wer die Aufsicht führt — und warum Sie dort schreiben
Das ist der Hebel. Die Heimaufsicht des Landes überwacht den Betrieb und ist bei einer Schliessung die Stelle, die den Übergang begleitet. Informieren Sie sie schriftlich, sobald die Ankündigung kommt, und nennen Sie den konkreten Bedarf Ihrer Mutter — beschützender Bereich, Ernährung, Sauerstoff, Mobilität.
Bei einer Insolvenz gilt zusätzlich: Der Betrieb wird häufig zunächst fortgeführt, und für offene Forderungen — vorausbezahlte Entgelte, eine geleistete Sicherheit — treten Sie als Gläubiger auf. Lassen Sie sich dazu von der Verbraucherzentrale beraten, bevor Sie etwas unterschreiben.
Was Sie in den ersten 48 Stunden schreiben
- An die Heimleitung: Kündigungsgrund, Frist, Stichtag, Rückzahlung einer allfälligen Sicherheitsleistung, Name der zuständigen Person für den Übergang.
- An die Heimaufsicht: Anzeige der angekündigten Schliessung und Bitte um Begleitung des Übergangs, mit dem Bedarfsprofil.
- An die Pflegekasse und — falls Hilfe zur Pflege läuft — an das Sozialamt: beide müssen von einem Wechsel wissen, damit Leistungen und Kostenübernahme ohne Lücke weiterlaufen.
- Ans Haus: Herausgabe der aktuellen Pflegedokumentation. In Schliessungen gehen Unterlagen verloren, und Sie brauchen sie für jede Anfrage.
Was Sie nicht akzeptieren sollten
- Einen Umzug mit wenigen Tagen Vorlauf in ein Haus, das Sie nicht gesehen haben.
- Eine Einrichtung ohne das Nötige — beschützender Bereich bei Demenz, Erfahrung mit Sondenernährung, ausreichende Nachtbesetzung. Eine Unterbringung ist nicht dasselbe wie ein Bett.
- «Nehmen Sie sie doch übergangsweise nach Hause.» Das ist die schlechteste Lösung und verlagert alles auf Sie. Gibt es keine geeignete Einrichtung, halten Sie das gegenüber Heimaufsicht und Pflegekasse schriftlich fest.
Der Umzug ist ein medizinisches Risiko
Ein Ortswechsel führt bei alten und besonders bei demenziell erkrankten Menschen häufig zu Desorientierung, Appetitverlust und schlechterem Schlaf in den Wochen danach. Kein Grund, sich zu verweigern — aber ein Grund zu verlangen, dass es gut gemacht wird: Besichtigung vorher, Übergabe zwischen den Pflegeteams, vertraute Gegenstände vor dem Einzug im Zimmer, und keine Medikamentenumstellung am Umzugstag.
Verlangen Sie ausdrücklich den direkten Kontakt zwischen den beiden Pflegedienstleitungen. Das reduziert die Folgen am meisten und unterbleibt am häufigsten.
Der praktische Punkt
Fragen Sie zuerst nach Kündigungsgrund und Frist — das Gesetz lässt nicht jede Kündigung zu. Bei einem Trägerwechsel läuft der Vertrag weiter und das Entgelt steigt nicht aus diesem Grund. Schalten Sie die Heimaufsicht früh ein und informieren Sie Pflegekasse und Sozialamt. Und verlangen Sie die Pflegedokumentation sofort.
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Die zulässigen Kündigungsgründe und Fristen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, die Folgen eines Betriebsübergangs, die Aufgaben der Heimaufsicht und die Behandlung von Sicherheitsleistungen und Forderungen in der Insolvenz richten sich nach der geltenden Rechtslage und werden regelmäßig angepasst; Einzelheiten stehen in Ihrem Heimvertrag. Kostenlose Beratung erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale, beim Pflegestützpunkt und bei der Pflegeberatung der Pflegekasse. Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt weder Rechtsberatung noch medizinische Hinweise. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.