Die Frage, die zu spät gestellt wird
Ihre Mutter zieht ein. Zwei Wochen lang geht es um Zimmer, Pflegegrad, Verträge. Die naheliegendste praktische Frage stellt niemand: und ihr Geld? Wohin geht die Rente, wer unterschreibt, und was bleibt ihr für den Friseur, die Zeitung, ein Geschenk für die Urenkelin.
Ein halbes Jahr später kommt die Frage von selbst, meist unschön: eine Abhebung, die niemand erklären kann, eine Barkasse ohne Belege, ein Geschwisterteil, das alles allein gemacht hat und den anderen nun nichts vorlegen kann.
Der Unterschied, den kaum jemand kennt
Wenn Ihre Mutter nicht mehr selbst über ihr Geld bestimmen kann, gibt es zwei Wege — und sie unterscheiden sich in genau einem Punkt, über den selten gesprochen wird.
Hat sie eine Vorsorgevollmacht erteilt, die die Vermögenssorge umfasst, handelt die bevollmächtigte Person. Das ist schnell, kostet nichts und vermeidet ein Gerichtsverfahren. Es bedeutet aber auch: Es gibt keine automatische Kontrolle. Kein Gericht schaut die Kontoauszüge an, niemand verlangt eine Aufstellung, und der Bevollmächtigte muss von sich aus niemandem Rechenschaft legen.
Ist dagegen eine rechtliche Betreuung mit dem Aufgabenbereich Vermögenssorge eingerichtet, muss die Betreuerin oder der Betreuer dem Betreuungsgericht regelmäßig Rechnung legen — mit Belegen. Das ist mühsamer und langsamer, und es ist zugleich das einzige System mit einem Dritten, der hinsieht.
Warum das für Sie zählt: In Familien, in denen alle sich einig sind, ist die Vollmacht das bessere Instrument. In Familien, in denen es Spannungen gibt — und das sind mehr, als man vorher denkt —, ist die fehlende Kontrolle genau das, woran später jahrelang gestritten wird. Wenn Sie Bevollmächtigte sind, führen Sie deshalb freiwillig Buch und legen Sie Ihren Geschwistern einmal im Jahr eine Aufstellung vor. Nicht weil Sie es müssen, sondern weil es Sie schützt.
Und wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Bevollmächtigter das Vermögen Ihrer Mutter schädigt: Es gibt dafür einen Weg. Das Betreuungsgericht kann eine Kontrollbetreuung einrichten, deren einzige Aufgabe es ist, die bevollmächtigte Person zu überwachen. Eine Anregung beim Gericht ist formlos möglich.
Der Barbetrag, und wer ihn führt
Reicht das eigene Einkommen nicht und zahlt das Sozialamt Hilfe zur Pflege mit, steht Ihrer Mutter ein Barbetrag zur persönlichen Verfügung zu — Geld, das ausdrücklich ihr gehört und das sie ausgeben darf, wofür sie will, auch für etwas, das Ihnen unvernünftig erscheint. Es ist kein Beitrag zu den Heimkosten und keine Verhandlungsmasse. Die Höhe ist gesetzlich geregelt und wird angepasst; fragen Sie beim Sozialamt nach dem aktuellen Betrag, statt sich auf eine Zahl aus einem älteren Beitrag zu verlassen.
Viele Heime verwalten diesen Betrag für die Bewohnerinnen — Friseur, Fußpflege, Zeitung, ein Ausflug. Das ist praktisch und in Ordnung, wenn es so gehandhabt wird, wie man mit fremdem Geld umgeht. Wichtig: Die Verwaltung des Barbetrags durch das Heim ist eine eigene Vereinbarung und keine Selbstverständlichkeit aus dem Heimvertrag. Sie muss gesondert vereinbart sein, und das Heim muss darüber abrechnen.
Drei Fragen, alle berechtigt:
- Wie wird es geführt? Für jede Ein- und Auszahlung ein datierter Eintrag mit Beleg, nicht ein Heft, das am Monatsende zusammengezählt wird.
- Wie oft bekomme ich eine Abrechnung? Regelmäßig, schriftlich, ohne dass Sie nachfragen müssen.
- Wer genehmigt Ausgaben? Der Friseur alle zwei Wochen ist eine Sache; eine Anschaffung über zweihundert Euro, die eine Pflegekraft entscheidet, eine andere.
Bargeld im Zimmer
Eine Regel löst neunzig Prozent der Probleme: kein nennenswertes Bargeld im Zimmer, keine Bankkarte. Nicht weil das Personal unehrlich wäre — die allermeisten sind es nicht —, sondern weil in einem Zimmer, das täglich zehn Menschen betreten, Bargeld Vorwürfe erzeugt, die niemand entkräften kann. Die Ersten, die darunter leiden, sind die ehrlichen Pflegekräfte.
Woran Sie merken, dass etwas nicht stimmt
Wiederholte Abhebungen, die niemand erklären kann. Eine Unterschrift aus einer Zeit, in der Ihre Mutter das Dokument nicht mehr verstanden haben kann. Ein neuer, sehr zugewandter Bekannter, der sie zur Bank begleitet. Ein Angehöriger, der alles regelt und ungehalten wird, wenn jemand die Unterlagen sehen möchte. Eine plötzliche Änderung im Testament oder bei Begünstigungen.
Banken haben eigene Verfahren bei Verdacht auf finanzielle Ausnutzung älterer Kundinnen, und im Ernstfall geht es um Straftatbestände wie Untreue. Bevor Sie dorthin kommen, ist der wirksamste erste Schritt der unspektakuläre: Kontoauszüge der letzten zwei Jahre anfordern und lesen. Fast alles, was gefunden wird, findet sich dort.
Sechs Fragen, die Sie jetzt stellen sollten
- Auf welches Konto geht die Rente, und wer ist verfügungsberechtigt?
- Gibt es eine Vorsorgevollmacht mit Vermögenssorge — oder eine Betreuung? Und wer kontrolliert das?
- Wie hoch ist der aktuelle Barbetrag, und ist er tatsächlich ausgezahlt worden?
- Verwaltet das Heim den Barbetrag, und gibt es dafür eine gesonderte schriftliche Vereinbarung?
- Wie wird abgerechnet, und wie oft bekomme ich die Abrechnung?
- Wo ist ihre Bankkarte, und wer kennt die PIN? Wenn die Antwort unangenehm ist, ist das die Antwort.
Wenn die Zahlen nicht stimmen
Schriftlich an die Heimleitung, mit Zeitraum und der Bitte um eine belegte Aufstellung. Kommt nichts oder nichts Überzeugendes, hängt der nächste Schritt davon ab, worum es geht: Bei der Heimverwaltung des Barbetrags ist die Heimaufsicht Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt zuständig. Beim Verdacht gegen eine bevollmächtigte oder betreuende Person ist es das Betreuungsgericht, das eine Kontrolle anordnen und im Ernstfall die Person entlassen kann. Zahlt das Sozialamt mit, hat auch dieses ein eigenes Interesse an einer sauberen Abrechnung.
Womit Sie anfangen
Steht der Einzug bevor, klären Sie es vor der Unterschrift: Wohin geht die Rente, wer hat welche Befugnis, verwaltet das Heim den Barbetrag und wie wird abgerechnet. Ist Ihre Mutter längst im Heim und niemand hat je darüber gesprochen, fangen Sie mit der Abrechnung an. Das ist eine normale Bitte, und ein gut geführtes Haus legt sie ohne Weiteres vor.
Wenn Sie das nicht allein führen möchten, übernehmen wir es. Für €79 nehmen wir die Situation Ihrer Mutter auf, suchen in Ihrer Region die Häuser, die auf diese Fragen tatsächlich antworten, und melden Ihnen zurück, was gesagt wurde — mit Namen und Daten. Hier beginnen
Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall. Die Höhe des Barbetrags ist gesetzlich geregelt und wird angepasst: Fragen Sie beim Sozialamt nach dem aktuell geltenden Betrag. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.