Der Anruf am Donnerstagnachmittag
Das Heim teilt Ihnen mit, dass Ihre Mutter am Dienstag um neun einen Termin in der Orthopädie hat. Und ergänzt, als wäre es selbstverständlich, dass Sie sie hinbringen. Sie arbeiten, Sie wohnen achtzig Kilometer entfernt, und Sie zahlen ein Heimentgelt, von dem Sie annahmen, dass so etwas dazugehört.
Das ist kein Missverständnis Ihrerseits: Es sind zwei getrennte Leistungen mit zwei verschiedenen Zahlern.
Transport und Begleitung sind nicht dasselbe
- Der Transport ist das Hinbringen. Er kann als Krankentransport von der Krankenversicherung getragen werden, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt, die belegt, dass der Zustand eine gewöhnliche Anreise nicht zulässt. Die Voraussetzungen und Formulare unterscheiden sich je nach Krankenversicherungsträger, und häufig bleibt ein Selbstbehalt. Fragen Sie den Hausarzt ausdrücklich nach der Anordnung, statt die Fahrt vorschnell privat zu zahlen.
- Die Begleitung ist, dass jemand mitgeht: beim Bewegen hilft, im Ordinationszimmer dabei ist, versteht, was die Fachärztin sagt, und es ins Haus zurückträgt. Das ist fast nie im Heimentgelt enthalten und wird, wenn das Haus es anbietet, stundenweise verrechnet.
Daher das Missverständnis: Das Heim sagt „wir begleiten nicht", und die Familie hört „wir organisieren nichts". Das sind zwei getrennte Fragen.
Und prüfen Sie eine Sache, die viele österreichische Familien besitzen, ohne daran zu denken: eine Mitgliedschaft bei einer Rettungsorganisation — Rotes Kreuz, Samariterbund, Johanniter. Solche Mitgliedschaften decken je nach Ausgestaltung Transportkosten mit ab. Sehen Sie in den Unterlagen Ihrer Mutter nach, bevor Sie eine Rechnung bezahlen.
Die Fragen, schriftlich
- „Ist ein Krankentransport ärztlich angeordnet, von wem, und für welchen Termin?"
- „Begleitet Ihr Haus zu Facharztterminen? Wenn ja, zu welchem Stundensatz und mit welcher Vorlaufzeit? Wenn nein, steht das im Heimvertrag?"
- „Gibt es einen Mindestbetrag?" Ein halber Tag für einen Zwanzig-Minuten-Termin ist üblich und gehört vorher gesagt.
- „Wenn niemand begleitet: Wer übermittelt Vorgeschichte und aktuelle Medikation, und wer trägt die Empfehlungen anschließend in die Pflegeplanung ein?" Das ist die entscheidende Frage. Eine Frau mit Demenz, die allein ankommt und niemanden dabei hat, der ihre Geschichte kennt, war umsonst dort — und das Haus bekommt einen Befund, mit dem womöglich niemand etwas macht.
- „Was passiert, wenn wir nicht kommen können?" Fragen Sie vorher, nicht am Vorabend.
Was Sie jetzt im Vertrag nachlesen
Sehen Sie sich die Aufstellung der Zusatzleistungen an. Begleitung zu Arztterminen steht dort neben Friseur, Fußpflege und Fahrtendiensten unter den am häufigsten separat verrechneten Posten. Heimverträge sind in Österreich im Konsumentenschutzgesetz eigens geregelt: Entgelte und Zusatzleistungen gehören transparent ausgewiesen, nicht auf einer Rechnung entdeckt. Verlangen Sie die Preisliste schriftlich, bevor der erste Termin ansteht.
Wie Sie die Zahl der Fahrten verringern
Jede Fahrt ermüdet, desorientiert und erhöht das Sturzrisiko für Tage. Bevor Sie einen Präsenztermin annehmen, fragen Sie:
- Geht das per Telemedizin? Viele fachärztliche Verlaufskontrollen ja, und das Haus kann sie im Zimmer ermöglichen.
- Kann der Hausarzt Befund oder Einschätzung ohne Fahrt einholen?
- Lassen sich mehrere Termine auf einen Tag legen?
- Ist diese Kontrolle wirklich nötig? Bei einem sehr gebrechlichen Menschen kann eine Routinekontrolle mit vier Stunden außer Haus und einer Nacht Desorientierung mehr schaden als nützen. Das ist ein legitimes Gespräch mit dem Arzt, kein Verzicht auf Behandlung.
Am Tag des Termins
Bitten Sie darum, dass sie mitbekommt: einen aktuellen Pflegeüberleitungsbogen und die vollständige Medikationsliste mit Dosierungen; einen Zettel mit den Fragen der Familie, wenn Sie nicht mitfahren; Hörgerät, Brille und Prothese eingesetzt — ohne die ist der Termin wertlos; sowie etwas zum Anziehen und zu essen, falls die Wartezeit lang wird.
Nach der Rückkehr: Lassen Sie den Befund in die Pflegedokumentation aufnehmen und sich sagen, was sich ändert.
Wenn das Haus nicht mitzieht
- Schriftliche Anfrage an die Einrichtungsleitung, was enthalten ist und was nicht, mit Verweis auf den Heimvertrag.
- Der Hausarzt für Anordnung und Alternativen; der Krankenversicherungsträger für die Frage der Kostenübernahme.
- Der Heimbeirat, denn das ist selten das Problem einer einzigen Familie.
- Die Heimaufsicht des Landes, wenn Arzttermine systematisch ausfallen — der Zugang zu ärztlicher Versorgung gehört zu dem, was ein Haus sicherstellen muss.
Wenn Sie noch suchen
Nehmen Sie diese Frage zur Besichtigung mit: „Begleiten Sie zu Facharztterminen, und zu welchem Preis?" Es ist einer der größten praktischen Unterschiede zwischen zwei Häusern zum gleichen Entgelt — und er steht in keinem Prospekt.
Und wenn Sie die Suche nicht selbst führen möchten: Sagen Sie uns Region, Pflegebedarf und Zeitrahmen — Sie bekommen eine Auswahl an Häusern, die einen Anruf wert sind, für €79. Erhalten Sie nicht mindestens 3 Häuser, die zu Gebiet und Kriterien passen, erstatten wir den vollen Betrag. Hier starten
Dieser Artikel ist eine allgemeine Information für Angehörige und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Voraussetzungen und Selbstbehalte beim Krankentransport unterscheiden sich je nach Krankenversicherungsträger und Bundesland und ändern sich. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.