Der Anruf
«Ihre Mutter ist gestürzt, wir haben sie aufgehoben, es geht ihr gut.» Sie bedanken sich, legen auf, und die Frage, die Sie nicht gestellt haben, bleibt: Wie ist es passiert?
Dann passiert es wieder. Und beim dritten Mal merken Sie, dass Ihnen nie jemand gesagt hat, was nach dem ersten Mal geändert wurde.
Beginnen wir ehrlich: Stürze passieren auch in Häusern, die gut arbeiten. Wer geht, stürzt gelegentlich; wer nie stürzt, steht oft gar nicht mehr auf — und das ist kein gutes Ergebnis. Es geht nicht um den Sturz, sondern um das, was danach geschieht.
Was nach jedem Sturz geschehen muss
- Eine sofortige Einschätzung: Bewusstsein, Schmerz, Belastbarkeit, Verdacht auf Kopfverletzung — besonders wichtig bei Blutverdünnern, wo auch ein leichter Anstoss abgeklärt gehört.
- Ein Eintrag in der Pflegedokumentation: Datum, Uhrzeit, Ort, Hergang, wer anwesend war, was veranlasst wurde.
- Die Ursachensuche. Die meisten Ursachen sind veränderbar: ein neu angesetztes Schlafmittel, Blutdruckabfall beim Aufstehen, ein Harnwegsinfekt, falsches Schuhwerk, eine veraltete Brille, eine unerreichbare Rufanlage, der unbeleuchtete Weg zur Toilette.
- Eine Anpassung der Pflegeplanung. Ist sie nach einem Sturz unverändert, wurde keine Konsequenz gezogen.
- Information der Angehörigen — nicht nur ein Höflichkeitsanruf.
Die sechs Fragen
- «Wo und wie ist der Sturz passiert, und wer war anwesend?»
- «Welche Einschätzung wurde unmittelbar danach vorgenommen, und durch wen?»
- «Wurde eine medizinische Ursache ausgeschlossen — Blutdruck, Infekt, Wirkung eines kürzlich angesetzten Medikaments?»
- «Wie lautet die Sturzrisikoeinschätzung, und wann wurde sie zuletzt aktualisiert?»
- «Was wurde in der Pflegeplanung daraufhin geändert?»
- «Wie viele Stürze gab es in den letzten sechs Monaten?»
Die letzte verändert alles. Ein Sturz ist ein Ereignis; drei Stürze in zwei Monaten sind eine Zahl, und eine Zahl verlangt eine andere Antwort als eine Beruhigung.
Die Verbindung, die kaum jemand herstellt
Ist sie kurz nach dem Ansetzen eines Schlaf- oder Beruhigungsmittels gestürzt, gehören beide Dinge in dieselbe E-Mail. Bei älteren Menschen erhöhen diese Wirkstoffe das Sturzrisiko — und die erste Massnahme ist die Überprüfung der Medikation, nicht ein Bettgitter.
Verlangen Sie dafür die vollständige Liste mit Verordnungsbeginn, und vergleichen Sie sie mit den in der e-Medikation erfassten Abgaben. Wo die beiden auseinandergehen, liegt Ihre erste Frage.
Warum das Bettgitter in Österreich meldepflichtig ist
Das ist der österreichische Punkt, und er ist stark. Die häufigste Antwort auf Stürze — Bettgitter, Gurt, Sitzhose, ein sedierendes Medikament zur Bewegungsdämpfung — ist eine Freiheitsbeschränkung nach dem Heimaufenthaltsgesetz. Daraus folgt:
- Sie muss der Bewohnervertretung gemeldet werden, von Gesetzes wegen — nicht auf Wunsch der Familie.
- Die Bewohnervertretung kann sie gerichtlich überprüfen lassen, kostenlos.
- Sie können sich direkt an sie wenden, ohne Anwalt und ohne Vollmacht.
Die Frage lautet deshalb nicht «muss das sein?», sondern: «Ist das der Bewohnervertretung gemeldet worden, und wann?»
Und inhaltlich gilt ohnehin: Eine Freiheitsbeschränkung verhindert Stürze nicht — sie verlagert sie und erhöht ihre Schwere, neben Immobilität und Unruhe. Fragen Sie nach den Alternativen: Niederflurbett, Matratze davor, Nachtlicht, freier Weg zur Toilette, Medikamentenüberprüfung, Physiotherapie, passendes Schuhwerk.
Wenn der Sturz ernste Folgen hatte
- Verlangen Sie Einsicht in die Pflegedokumentation — sofort.
- Lassen Sie ausserhalb des Hauses untersuchen und den Befund schriftlich geben.
- Fotografieren und datieren Sie Verletzungen.
- Die Patienten- und Pflegeanwaltschaft Ihres Bundeslandes prüft kostenlos und tritt für Sie auf — auch bei der Frage eines Behandlungsfehlers. Das ist der erste Anruf.
- Die Heimaufsicht des Landes, wenn sich Muster zeigen: mehrere Stürze auf derselben Station sagen etwas über die Nachtbesetzung.
- Beantragen Sie eine Erhöhung des Pflegegeldes, wenn der Hilfebedarf nach dem Sturz gestiegen ist. Der Krankenhausbefund ist dafür die beste Grundlage, die Sie je haben werden.
Der praktische Punkt
Fragen Sie nicht nach Schuld, sondern danach, was in der Pflegeplanung geändert wurde und wie viele Stürze es in sechs Monaten gab. Lassen Sie Stürze und Medikation zusammen betrachten. Und wenn ein Bettgitter vorgeschlagen wird, ist die erste Frage die nach der Meldung an die Bewohnervertretung.
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Die Meldepflichten und Überprüfungsverfahren nach dem Heimaufenthaltsgesetz, die Anforderungen an die Pflegedokumentation, der Umfang der e-Medikation und die Zuständigkeiten der Landesaufsicht unterscheiden sich teilweise nach Bundesland und werden regelmäßig angepasst. Setzen Sie niemals eigenmächtig ein Medikament ab: Sprechen Sie mit der behandelnden Ärztin. Kostenlose Beratung bieten die Patienten- und Pflegeanwaltschaft des Landes und die Bewohnervertretung. Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt weder ärztlichen Rat noch Rechtsberatung. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.