Die Veränderung, vor der niemand warnt
Die Pflegerin sagt, Ihre Mutter rede wirr. Sie kommen zu Besuch und finden sie sprechend, klar und zusammenhängend — nur eben auf Türkisch. Oder Bosnisch, Serbisch, Kroatisch, Ungarisch, Slowenisch. Zu niemandem, der antworten kann.
Das ist für sich genommen kein alarmierendes neues Symptom. Bei Demenz geht die später erlernte Sprache zuerst verloren, und die Sprache der Kindheit bleibt. Alarmierend ist die Folge: Sie kann nicht sagen, dass sie Schmerzen hat, versteht nicht, was mit ihrem Körper geschieht, und schiebt Hände weg. Das wird als Unruhe dokumentiert — und Unruhe wird mit Medikamenten behandelt.
Für die Generation, die ab den Sechzigerjahren als Gastarbeiterinnen kam, ist das heute der Regelfall. Und es betrifft ebenso Frauen ohne jede Zuwanderungsgeschichte: Wer in einem Tal aufgewachsen ist, hat Hochdeutsch in der Schule gelernt und daheim Mundart gesprochen. Auch das ist eine Sprachbarriere — sie wird nur nie so genannt, und deshalb passiert nichts.
Wenn ihre Sprache eine Volksgruppensprache ist
Hier gibt es in Österreich etwas, das man kennen sollte. Für die anerkannten Volksgruppen — Slowenisch in Kärnten und der Steiermark, Burgenlandkroatisch und Ungarisch im Burgenland — bestehen in bestimmten Gemeinden und Bezirken Rechte auf den Gebrauch der Volksgruppensprache im Verkehr mit Behörden. Das ist kein Wohlwollen, sondern eine Rechtslage, und wer in einer solchen Gemeinde ein Heim sucht, sollte die Frage in diesen Worten stellen statt als Bitte.
Für Türkisch, Bosnisch oder Serbisch gilt das nicht, und das gehört ehrlich gesagt. Dort bleibt nur der Weg über die Organisation des Hauses — der aber, wie unten gezeigt, weiter trägt, als die meisten Familien annehmen.
Der rechtliche Hebel, den kaum jemand nutzt
Vor jeder Behandlung steht die Aufklärung, und sie ist nur wirksam, wenn die Patientin sie tatsächlich versteht. Eine Aufklärung in einer Sprache, die Ihre Mutter nicht mehr beherrscht, ist keine wirksame Aufklärung, und die darauf gestützte Einwilligung ist angreifbar.
Wenn also ein Eingriff, eine neue Dauermedikation oder eine Verlegung ansteht und niemand sich mit ihr verständigen kann, lautet die schriftliche Frage an die Pflegedienstleitung und den Arzt nicht, ob eine Übersetzung nett wäre, sondern: Worauf stützt sich die Einwilligung?
Dasselbe gilt für die Erwachsenenvertretung. Ihre Aufgabe ist es, den Willen Ihrer Mutter zu ermitteln — wer nicht mit ihr sprechen kann, kann das nicht. Wird eine Vertretung gerade eingerichtet, ist das ein Punkt, der aktenkundig gehört.
Wo die Sprachlücke tatsächlich schadet
Schmerz. Schmerzerfassung beruht auf Fragen. Wer Schmerzen nicht in einer verstandenen Sprache äussern kann, wird systematisch unterversorgt — und bekommt eher etwas gegen das Verhalten als ein Schmerzmittel. Fragen Sie nach dem verwendeten Beobachtungsinstrument: Genau dafür gibt es diese Instrumente.
Ablehnung. Sich gegen die Körperpflege zu wehren ist nur dann Ablehnung, wenn sie verstanden hat, worum es geht. Und hier kommt eine österreichische Besonderheit dazu: Wird deshalb ein beruhigendes Medikament gegeben, das die Bewegungsfreiheit einschränkt, ist das eine Freiheitsbeschränkung nach dem Heimaufenthaltsgesetz — anzuordnen, zu dokumentieren und der Bewohnervertretung zu melden. Unruhe, die in Wahrheit Nichtverstehen ist, darf nicht auf diesem Weg gelöst werden.
Depression. Ein Screening ist ein Gespräch. Findet es nicht statt, bleibt sie unsichtbar, bis Ihre Mutter aufhört zu essen.
Vereinsamung. Wer am Tisch mit niemandem sprechen kann, kommt irgendwann nicht mehr in den Aufenthaltsraum. In der Dokumentation steht dann Rückzug — und das ist es nicht.
Was ein Haus konkret tun kann
- Die Erstsprache — auch die Mundart — in der Pflegedokumentation vermerkt und am Bett sichtbar, damit jede Aushilfe im Nachtdienst sie kennt.
- Eine Karte mit zwanzig wichtigen Sätzen — Schmerzen, WC, kalt, Durst, Ihre Tochter kommt — lautschriftlich am Bett. Kostet nichts, verändert einen Nachtdienst.
- Mitarbeitende, die ihre Sprache sprechen, namentlich und nach Schicht benannt. In österreichischen Heimen arbeiten sehr viele mehrsprachige Pflegekräfte; fast immer gibt es jemanden, und fast nie hat jemand gefragt.
- Dolmetschung bei Fallbesprechungen und jeder wesentlichen Änderung, nicht nur beim Aufnahmegespräch.
- Radio, Musik und Lesestoff in ihrer Sprache.
Und eines sollten Sie ablehnen: selbst als Dolmetscherin für klinische Gespräche einzuspringen. Sie dürfen in diesem Raum ihre Tochter sein und nicht die Übersetzerin.
Sechs Fragen, die Sie stellen sollten
- Ist ihre Erstsprache dokumentiert und am Bett sichtbar?
- Wer im Haus spricht sie, und in welcher Schicht?
- Wie organisieren Sie Verständigung an einem Sonntagabend?
- Worauf stützt sich ihre Einwilligung, wenn sie die Aufklärung sprachlich nicht verstehen konnte?
- Welches Instrument nutzen Sie zur Schmerzerfassung?
- Wurde seit dem Einzug etwas gegen Unruhe angesetzt — und wurde das der Bewohnervertretung gemeldet?
Wenn nichts passiert
Schriftlich an die Heimleitung, eine Frage, ein Datum. Bleibt es dabei, stehen drei Stellen offen: die Heimaufsicht des Bundeslandes, die Bewohnervertretung für alles rund um Beschränkungen, und die Patienten- und Pflegeanwaltschaft Ihres Bundeslandes, die kostenlos berät und vermittelt.
Womit Sie anfangen
Ist Ihre Mutter schon im Heim, beginnen Sie mit der Karte am Bett und dem Eintrag in der Dokumentation — klein, sofort umsetzbar, und sie verändern den nächsten Nachtdienst. Danach die schriftliche Bitte um Dolmetschung bei der nächsten Fallbesprechung.
Suchen Sie noch, fragen Sie vor der Besichtigung, wer ihre Sprache spricht und in welcher Schicht.
Wenn Sie das nicht allein führen möchten, übernehmen wir es. Für €79 nehmen wir die Situation Ihrer Mutter auf, suchen in Ihrer Region die Häuser, in denen tatsächlich jemand mit ihr sprechen kann, und melden Ihnen zurück, was gesagt wurde — mit Namen und Daten. Hier beginnen
Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine ärztliche oder rechtliche Beratung im Einzelfall. Heimrecht ist Landessache, und die Volksgruppenrechte gelten nur in bestimmten Gemeinden und Bezirken: Prüfen Sie, was an ihrem Wohnort gilt. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.