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Ratgeber

Guide11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 28.07.2026

Sie geht nicht mehr: wie Sie in Österreich Physiotherapie ins Pflegeheim bekommen

Physiotherapie ist nicht im Heimentgelt enthalten. Sie wird ärztlich verordnet, von der Krankenkasse übernommen — und scheitert in Österreich am häufigsten an zwei Dingen: der Bewilligung und daran, dass niemand einen Therapeuten findet, der ins Haus kommt.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

„Das ist halt der Abbau"

Vor drei Monaten ist Ihre Mutter noch mit dem Rollator in den Speisesaal gegangen. Heute wird sie geschoben. Auf Nachfrage hören Sie eine Variante von: „Das ist der Verlauf, das bringt das Alter mit sich." Manchmal stimmt das. Sehr oft nicht — und die Erklärung ist banaler: Es hat schlicht niemand Physiotherapie veranlasst.

Der Irrtum, der die Lücke erzeugt

Fast alle Angehörigen nehmen an, Therapie gehöre zu dem, was das Heim leistet. Sie zahlen Pflege, Unterkunft und Verpflegung — die Bewegung wird schon dabei sein.

Ist sie nicht. Physiotherapie ist eine medizinische Leistung auf ärztliche Verordnung, getragen von der Krankenversicherung, nicht vom Heimentgelt. Der Einzug ins Pflegeheim ändert daran nichts: Ihre Mutter bleibt Versicherte mit denselben Ansprüchen wie zu Hause.

Genau dort entsteht das Loch. Zu Hause wären Sie zum Hausarzt gegangen und hätten eine Praxis gesucht. Im Heim nimmt jeder an, jemand anderes kümmere sich: die Pflege denkt an den Arzt, der Arzt sieht die Bewohnerin alle paar Wochen, und die Familie hält es für inkludiert. Also passiert nichts — und in vier Monaten ist das Gehen weg.

Die zwei österreichischen Hürden

Hier unterscheidet sich der Weg von dem, was Sie vielleicht aus Deutschland kennen. Rechnen Sie mit zwei Punkten:

  • Die Bewilligung. Physiotherapie auf Krankenkassenkosten braucht in der Regel eine ärztliche Verordnung und eine Bewilligung durch den Krankenversicherungsträger, bevor die Behandlung beginnt. Wird das übersehen, bleibt die Familie auf den Kosten sitzen. Fragen Sie deshalb ausdrücklich: „Ist die Bewilligung eingeholt, und ab wann gilt sie?"
  • Kassenvertrag oder Wahltherapeut. Wer keinen Therapeuten mit Kassenvertrag findet — und im Heimbereich ist das häufig —, kann eine Wahltherapeutin in Anspruch nehmen und bekommt einen Teil der Kosten rückerstattet, nicht die ganze Summe. Klären Sie das vorher, damit Sie wissen, worauf Sie sich einlassen.

Und die praktische Hürde, die alles andere überlagert: Es muss jemand ins Haus kommen. Fragen Sie die Pflegedienstleitung, mit welchen Praxen das Heim tatsächlich zusammenarbeitet — nicht, ob es „Therapie gibt".

Was Sie konkret verlangen

Nicht die Pflegekraft im Gang ansprechen. Schreiben Sie an die Pflegedienstleitung und vereinbaren Sie einen Termin beim Hausarzt:

  • Eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie mit einem schriftlichen Ziel: Erhalt der Gehfähigkeit, Sturzprophylaxe, Kontrakturprophylaxe.
  • Name der Therapeutin, Frequenz, Beginn — und wer die Folgeverordnung im Blick behält, wenn die erste ausläuft. Auslaufende Verordnungen bemerkt sonst niemand.
  • Was in der Pflegeplanung zur Mobilisation steht und wer sie täglich durchführt.
  • Ein datierter Ausgangsbefund. Wenn niemand notiert hat, was sie im Jänner konnte, kann Ihnen niemand sagen, was sie verloren hat.

Fragen Sie auch nach Ergotherapie und, bei Schluckproblemen oder nach einem Schlaganfall, nach Logopädie. Beide werden regelmäßig vergessen, und eine unbehandelte Schluckstörung endet in einer Aspirationspneumonie.

Wichtiger als die Einheiten: der Alltag

Zweimal zwanzig Minuten pro Woche halten niemanden auf den Beinen, wenn die übrigen sechseinhalb Tage im Sessel stattfinden. Verlangen Sie, dass Folgendes in der Pflegeplanung steht:

  • zu Tisch gehen statt gefahren werden, wo es sicher möglich ist;
  • eine tägliche kurze Gehstrecke in Begleitung, dokumentiert;
  • aufstehen und ankleiden statt im Nachthemd bleiben;
  • zum Essen außerhalb des Betts sitzen;
  • der Rollator in Reichweite, auf der stärkeren Seite. Der häufigste unsichtbare Grund, warum jemand aufhört zu gehen, ist das Hilfsmittel am anderen Ende des Zimmers.

Wenn es heißt, das bringe nichts mehr

So pauschal ist das falsch. Auch ohne Aussicht auf Verbesserung gibt es ein klares Ziel: Erhalt des Vorhandenen und Vermeidung von Verschlechterung. Verhindert werden damit Dinge, die endgültig sind:

  • Kontrakturen — Gelenke, die sich dauerhaft verkürzen und Waschen und Ankleiden schmerzhaft machen;
  • Dekubitus, weil ein unbewegter Körper immer auf denselben Stellen liegt;
  • Stürze und Frakturen, die aus Muskelabbau und Gleichgewichtsverlust entstehen, nicht aus dem Alter an sich;
  • Lungenentzündungen bei längerem Liegen.

Wird die Verordnung abgelehnt, verlangen Sie die Begründung schriftlich und fragen Sie, wie stattdessen Kontrakturen und Stürzen begegnet werden soll. Und denken Sie an die freie Arztwahl: Der Arzt, der das Heim betreut, muss nicht der Arzt Ihrer Mutter bleiben.

Prüfen Sie gleichzeitig die Medikamente. Blutdrucksenker, Schlafmittel und Neuroleptika machen unsicher auf den Beinen. Wer nicht mehr geht, hat manchmal kein Muskel-, sondern ein Medikamentenproblem.

Wenn nichts geschieht

  1. Schriftliches Gespräch mit Pflegedienstleitung und Hausarzt, Fragen vorab per E-Mail, mit Aufnahme in die Pflegeplanung.
  2. Einsicht in die Pflegedokumentation: Was ist zur Mobilisation eingetragen — und wird es durchgeführt?
  3. Die Bewohnervertretung und der Heimbeirat für alles, was das Haus insgesamt betrifft.
  4. Die Heimaufsicht des Landes, wenn systematisch niemand mobilisiert wird, und der Krankenversicherungsträger bei Problemen mit Verordnung und Bewilligung.

Die Frage vor der Heimwahl

Falls Sie noch suchen: Fragen Sie nicht, ob es Therapie gibt — das bejaht jedes Haus. Fragen Sie: „Mit welchen Praxen arbeiten Sie zusammen, wie viele Bewohner erhalten derzeit Physiotherapie, und wer kümmert sich um Bewilligungen und Folgeverordnungen?" Der letzte Teil unterscheidet die Häuser.

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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information für Angehörige und ersetzt keine medizinische Beratung. Ob eine Verordnung angezeigt ist, entscheidet die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt; Bewilligungswege und Rückerstattungssätze unterscheiden sich je nach Krankenversicherungsträger. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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