Die Woche, in der alles gleichzeitig kommt
Ein Sturz, ein Spitalaufenthalt, eine Ärztin, die sagt, daheim gehe es nicht mehr. Es müssen Anträge gestellt, Häuser angerufen, Besichtigungen gemacht und Entscheidungen getroffen werden — und Sie haben einen Job.
Viele Familien nehmen zuerst Zeitausgleich, dann Urlaub, und landen schliesslich im Krankenstand. Dabei gibt es zwei gesetzliche Instrumente — und sie funktionieren grundlegend verschieden.
Der Unterschied, auf den alles hinausläuft
- Die Pflegekarenz — bis zu drei Monate gänzliche Freistellung, oder als Pflegeteilzeit mit reduzierter Arbeitszeit — setzt eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber voraus. Sie ist kein einseitig durchsetzbarer Anspruch.
- Die Familienhospizkarenz — für die Begleitung eines sterbenden Angehörigen — ist dagegen ein Rechtsanspruch. Sie melden sie an, der Arbeitgeber kann sie nicht verweigern.
Wenn Sie also nur eines aus diesem Artikel mitnehmen: Prüfen Sie zuerst, welche der beiden auf Ihre Situation zutrifft. Familien fragen oft nach der Pflegekarenz, bekommen ein Nein, und erfahren nie, dass in ihrer Lage die andere gegolten hätte.
Das Geld kommt vom Bund, nicht vom Arbeitgeber
Beide Freistellungen sind unbezahlt — aber für beide gibt es eine staatliche Leistung: das Pflegekarenzgeld beziehungsweise das Entgelt während der Familienhospizkarenz, ausbezahlt über das Sozialministeriumservice.
Das ändert die Verhandlung mit dem Arbeitgeber vollständig: Sie bitten nicht um bezahlte Freizeit, sondern um eine Vereinbarung, die ihn kein Gehalt kostet. Sagen Sie das im Gespräch ausdrücklich — viele Vorgesetzte wissen es nicht.
Voraussetzung ist in der Regel ein bestehender Pflegegeldbezug ab einer bestimmten Stufe. Läuft noch kein Pflegegeld, ist der Antrag darauf der erste Schritt, nicht der zweite.
Die Falle bei der Pflegefreistellung
Daneben gibt es die kurze Pflegefreistellung — die «Pflegewoche» — für die Betreuung erkrankter naher Angehöriger. Sie ist bezahlt und unbürokratisch, aber sie hat eine Bedingung, die viele übersehen: Sie ist im Kern auf Angehörige im gemeinsamen Haushalt zugeschnitten.
Für einen Elternteil, der in der eigenen Wohnung oder bereits im Heim lebt, greift sie deshalb häufig nicht. Verlassen Sie sich nicht darauf, ohne es vorher geklärt zu haben — sonst stehen Sie mit einer Abwesenheit da, die niemand deckt.
Was Sie in der ersten Woche tun
- Klären Sie die Situation ehrlich ein: Geht es um die Organisation eines Heimplatzes und die nächsten Monate, oder um die Begleitung in der letzten Lebensphase? Davon hängt ab, welche Karenz gilt.
- Beantragen Sie das Pflegegeld, falls noch keines läuft. Es ist die Voraussetzung für fast alles Weitere und hat eigene Bearbeitungszeiten.
- Erkundigen Sie sich beim Sozialministeriumservice nach Pflegekarenzgeld und Antragsweg, bevor Sie mit dem Arbeitgeber sprechen. Wer mit den Zahlen ins Gespräch geht, bekommt eher ein Ja.
- Führen Sie das Gespräch schriftlich nach. Eine Pflegekarenz ist eine Vereinbarung — halten Sie Dauer, Umfang und Rückkehrdatum fest.
- Lassen Sie sich kostenlos beraten: Arbeiterkammer für die arbeitsrechtliche Seite, Patienten- und Pflegeanwaltschaft und die Pflegeberatung des Landes für den Rest.
Wenn der Arbeitgeber Nein sagt
Bei der Pflegekarenz kann er das. Dann bleiben:
- Kollektivvertrag und Betriebsvereinbarung. Der erste Ort zum Nachschauen — manche Branchen sehen zusätzliche Tage oder Freistellungsmodelle vor.
- Eine befristete Reduktion der Arbeitszeit mit schriftlich vereinbarter Rückkehr auf das alte Ausmass. Klären Sie dabei die Auswirkungen auf Sozialversicherung und spätere Ansprüche.
- Die Betriebsrätin, wo es einen Betriebsrat gibt. Eine Anfrage, die über ihn läuft, wird anders behandelt als eine private Bitte.
Der praktische Punkt
Nehmen Sie nicht Urlaub. Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Situation unter die Familienhospizkarenz fällt — dann brauchen Sie keine Zustimmung. Beantragen Sie das Pflegegeld sofort, weil es die Voraussetzung für das Karenzgeld ist. Und sagen Sie im Gespräch mit dem Arbeitgeber deutlich, dass die Leistung vom Bund kommt.
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Voraussetzungen, Dauern, Verlängerungsmöglichkeiten und Antragswege von Pflegekarenz, Pflegeteilzeit, Familienhospizkarenz und Pflegefreistellung sowie Höhe und Bedingungen des Pflegekarenzgeldes richten sich nach der geltenden Rechtslage und werden regelmäßig angepasst; Kollektivverträge können günstigere Regelungen enthalten. Kostenlose Beratung bieten die Arbeiterkammer, das Sozialministeriumservice und die Pflegeberatung Ihres Bundeslandes. Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt weder Rechtsberatung noch medizinische Hinweise. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.