Ein Pflegeheimplatz in Österreich kostet je nach Bundesland und Pflegebedarf oft mehrere tausend Euro im Monat. Kaum eine Familie kann das allein aus der Pension decken — und das muss sie auch nicht. Das österreichische System kombiniert das eigene Einkommen, das Pflegegeld und, wo nötig, die Sozialhilfe. Dieser Leitfaden zeigt, wie die Anrechnung wirklich funktioniert, damit Sie den tatsächlichen Eigenanteil realistisch einschätzen können.
Die 80-Prozent-Regel bei der Pension
Zieht jemand dauerhaft ins Pflegeheim und übernimmt die Sozialhilfe (teilweise) die Kosten, wird in der Regel rund 80 % der Pension für die Heimkosten eingesetzt. Der pflegebedürftigen Person verbleibt ein Taschengeld (rund 20 % der Pension, mindestens ein gesetzlich geschützter Betrag) für persönliche Ausgaben. Auch Sonderzahlungen (13./14. Pension) werden anteilig herangezogen.
Das Pflegegeld im Heim
Auch das Pflegegeld fließt weitgehend in die Heimkosten, weil das Heim ja genau jene Pflege erbringt, für die es gedacht ist. Ein kleiner Anteil verbleibt der Person. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach der Pflegestufe (1–7) und ist einkommens- und vermögensunabhängig — es steht also unabhängig davon zu, wie viel jemand besitzt.
Wenn Pension und Pflegegeld nicht reichen: die Sozialhilfe
Übersteigen die Heimkosten das, was aus Pension und Pflegegeld gedeckt werden kann, springt die Sozialhilfe (Mindestsicherung) des Bundeslandes für die Restkosten ein. Entscheidend und beruhigend: Seit der Abschaffung des Pflegeregresses 2018 erfolgt dabei kein Zugriff auf das Vermögen, das Eigenheim oder das Erbe. Es zählt nur das laufende Einkommen.
Schutz des Ehepartners
Zieht ein Ehepartner ins Heim, während der andere zu Hause bleibt, darf der zu Hause verbleibende Partner nicht in Not geraten. Bei der Berechnung wird berücksichtigt, dass dem daheim lebenden Partner ein ausreichendes Einkommen verbleiben muss. Die genaue Berechnung nimmt die Bezirksverwaltungsbehörde vor — fragen Sie ausdrücklich nach, wie das Einkommen des Paares behandelt wird.
So schätzen Sie den Eigenanteil realistisch
Rechnen Sie in dieser Reihenfolge: (1) Heimkosten laut Heimvertrag; (2) minus rund 80 % der Pension; (3) minus den herangezogenen Teil des Pflegegeldes; (4) die verbleibende Lücke deckt die Sozialhilfe — ohne Vermögenszugriff. Verlangen Sie vom Heim eine schriftliche Kostenaufstellung (Grundpreis plus etwaige Zusatzleistungen), damit die Rechnung stimmt.
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Häufige Fragen
Wie viel von der Pension muss ins Pflegeheim?
In der Regel rund 80 % der Pension (inklusive anteiliger Sonderzahlungen), wenn die Sozialhilfe mitzahlt. Der Person verbleibt ein Taschengeld von rund 20 %, mindestens ein gesetzlich geschützter Betrag. Der Großteil des Pflegegeldes fließt ebenfalls in die Heimkosten.
Wird mein Vermögen für die Heimkosten herangezogen?
Nein. Seit 2018 gibt es keinen Pflegeregress mehr. Die Sozialhilfe übernimmt die Restkosten ohne Zugriff auf Vermögen, Eigenheim oder Erbe. Herangezogen wird nur das laufende Einkommen.
Was passiert mit dem Ehepartner, der zu Hause bleibt?
Der zu Hause verbleibende Partner ist geschützt: Bei der Berechnung muss ihm ein ausreichendes Einkommen verbleiben. Die Bezirksverwaltungsbehörde berechnet das im Einzelfall — fragen Sie gezielt nach der Behandlung des Paar-Einkommens.
Bekomme ich Pflegegeld auch, wenn ich viel Vermögen habe?
Ja. Das Pflegegeld ist einkommens- und vermögensunabhängig und richtet sich allein nach dem Pflegebedarf (Stufe 1–7). Im Heim fließt es allerdings weitgehend in die Pflegekosten.