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Ratgeber

Guida RSA7 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 05.08.2026

Pflegeheim: sofort einziehen und das Pflegegeld später beantragen?

Ein Heim darf auch ohne Pflegegeld-Einstufung aufnehmen. Warum der Antrag trotzdem am ersten Tag rausgehen muss, was seit der Abschaffung des Pflegeregresses gilt, und welche Frage vor der Unterschrift über Tausende Euro entscheidet.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

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Die kurze Antwort

Ja. Ein Pflegeheim kann jemanden aufnehmen, bevor eine Pflegegeld-Einstufung vorliegt. Sie zahlen zunächst selbst. Das Pflegegeld ist keine Zutrittsvoraussetzung für das Heim, sondern eine Leistung, die zur Finanzierung beiträgt.

Deshalb ziehen manche Familien innerhalb einer Woche ein, während andere monatelang warten: Sie warten auf zwei verschiedene Dinge.

Der Antrag muss zuerst raus

Der Antrag auf Pflegegeld wird bei der zuständigen Pensionsversicherung gestellt und ist formlos möglich. Er kostet nichts, verpflichtet zu nichts und schließt einen Heimeinzug während des Verfahrens nicht aus.

Was er dagegen sehr wohl beeinflusst, ist das Datum, ab dem eine Leistung überhaupt gebühren kann. Wer wartet, bis der Umzug organisiert ist, verschenkt genau diese Zeit. Der Anruf am ersten Tag ist die billigste Maßnahme des ganzen Verfahrens.

Die Einstufung erfolgt anschließend durch eine ärztliche Begutachtung, die auch im Heim stattfinden kann. Maßgeblich ist der monatliche Pflegebedarf in Stunden — nicht die Diagnose. Das erklärt, warum zwei Menschen mit derselben Erkrankung unterschiedlich eingestuft werden.

Was seit der Abschaffung des Pflegeregresses gilt

Das ist der Punkt, den viele Familien nicht kennen und der Angst nimmt: Seit Anfang 2018 darf beim Aufenthalt in einem stationären Pflegeheim nicht mehr auf das Vermögen zugegriffen werden — weder auf das der Bewohnerin oder des Bewohners noch auf das der Angehörigen. Das Haus der Eltern muss also nicht verkauft werden, damit ein Heimplatz finanziert werden kann.

Was zur Finanzierung herangezogen wird, sind laufende Einkünfte — Pension und Pflegegeld — und was dann noch fehlt, übernimmt in der Regel das Land im Rahmen der Sozialhilfe. Die konkrete Ausgestaltung, die Selbstbehalte und das Taschengeld, das der Person bleibt, regelt jedes Bundesland eigenständig.

Fragen Sie deshalb immer beim Land oder bei der Bezirkshauptmannschaft nach, welche Regeln bei Ihnen gelten: Zwischen zwei Bundesländern kann derselbe Fall unterschiedlich gerechnet werden.

Die Reihenfolge, die funktioniert

  1. Pflegegeld beantragen, am selben Tag. Datum notieren.
  2. Heime parallel kontaktieren, nicht danach.
  3. Als Selbstzahler einziehen, sobald ein passender Platz frei ist.
  4. Begutachtung im Heim abwarten.
  5. Sozialhilfe-Antrag beim Land stellen, wenn Pension und Pflegegeld die Kosten nicht decken — ebenfalls früh, nicht erst wenn das Konto leer ist.

Die Frage, die vor der Unterschrift über Tausende Euro entscheidet

Nicht jedes Heim rechnet mit dem Land ab. Ein privat geführtes Haus ohne entsprechende Vereinbarung kann bedeuten, dass die Sozialhilfe dort nicht oder nur eingeschränkt greift — und dann bleibt die Differenz bei der Familie.

Fragen Sie ausdrücklich, bevor Sie unterschreiben: Rechnen Sie mit dem Land ab, und was passiert, wenn die eigenen Mittel nicht mehr reichen? Diese Frage lässt sich vorher in fünf Minuten klären und nachher gar nicht mehr.

Weitere Fragen für das Aufnahmegespräch

  • Wie hoch sind die Gesamtkosten pro Monat, aufgeschlüsselt nach Pflege, Unterkunft und Verpflegung?
  • Wird rückwirkend neu abgerechnet, sobald das Pflegegeld zuerkannt ist?
  • Welche Kündigungsfrist gilt, und wie wird der letzte Monat berechnet?
  • Was geschieht bei einem Krankenhausaufenthalt — bleibt der Platz, und läuft die Verrechnung weiter?
  • Können Sie die Person auch bei deutlich höherem Pflegebedarf weiter betreuen?

Wenn die Einstufung zu niedrig ausfällt

Fällt die Stufe niedriger aus, als der tatsächliche Aufwand vermuten ließe, ist ein Rechtsmittel möglich. Hilfreich ist dabei ein Pflegetagebuch: über zwei Wochen notieren, welche Handgriffe wie oft und wie lange nötig sind. Genau diese Stundenaufstellung ist es, die im Verfahren zählt — und sie lässt sich im Nachhinein kaum rekonstruieren. Beginnen Sie damit vor der Begutachtung, nicht danach.

Den Platz finden, der jetzt frei ist

Das Verfahren läuft nach seinem eigenen Kalender. Die Suche läuft nach Ihrem — und das ist der Teil, den Sie beschleunigen können. Curalune Hilfe gibt Ihnen den Ausgangspunkt: 3 bis 5 passende Einrichtungen für Fall und Region innerhalb von 24 Werkstunden, mit Kontaktdaten, Links und einer fertigen Nachricht an alle gleichzeitig. €79 einmalig, kein Abo. Erhalten Sie nicht mindestens 3 passende Einrichtungen, erstatten wir den vollen Betrag. Hier starten

Pflegegeldstufen, Begutachtungskriterien sowie die Regeln zu Selbstbehalten und Sozialhilfe werden auf Bundes- und Landesebene festgelegt und regelmäßig angepasst: Lassen Sie sich die aktuellen Zahlen von der Pensionsversicherung, vom Land beziehungsweise der Bezirkshauptmannschaft und von der Einrichtung bestätigen. Curalune vergibt keine Plätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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Vorschläge nach Standort, nicht nach individuellem Pflegebedarf. Verfügbarkeit und Eignung müssen Sie direkt mit den Heimen bestätigen.

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