Die Tage, in denen niemand einen Vertrag lesen will
Ihre Mutter ist gestern gestorben. Heute fragt das Heim, wann Sie das Zimmer räumen, und zwei Wochen später kommt eine Schlussrechnung, die Ihnen niemand erklärt hat. Es ist der schlechteste Zeitpunkt, um einen Heimvertrag zu prüfen — und genau deshalb zahlen die meisten Familien, ohne hinzusehen.
Es sind wenige Punkte, und eine halbe Stunde reicht. Meistens stimmt alles. Wenn nicht, geht es um mehrere hundert Euro.
Der Heimvertrag endet mit dem Todestag
Heimverträge sind in Österreich im Konsumentenschutzgesetz eigens geregelt — als besonders geschützte Verbraucherverträge. Und dort steht der Satz, der Ihr stärkstes Argument ist: der Heimvertrag endet mit dem Tod des Bewohners. Er läuft nicht mit einer Kündigungsfrist weiter, und er endet nicht erst dann, wenn das Zimmer leer ist.
Praktisch heißt das:
- Betreuungs- und Pflegeleistungen enden mit dem Sterbetag. Sie werden danach nicht mehr erbracht und dürfen nicht mehr verrechnet werden.
- Für die Räumungszeit kann allenfalls ein im Vertrag vereinbartes, reduziertes Entgelt für die Unterkunft anfallen. Sehen Sie nach, ob eine solche Regelung überhaupt drinsteht, wie hoch sie ist und für wie viele Tage sie gilt.
- Das volle Heimentgelt weiterlaufen zu lassen, bis geräumt ist, ist nicht zulässig. Genau das macht aber manche automatisierte Abrechnung — und das ist der Posten, den Sie schriftlich beanstanden.
Prüfen Sie außerdem die Kaution. Das Konsumentenschutzgesetz begrenzt, was ein Heim überhaupt als Sicherheit verlangen darf; sie ist nach Abzug nachgewiesener Schäden und tatsächlich offener Beträge zurückzuzahlen. Verlangen Sie eine Endabrechnung Position für Position: Entgelt bis zum Todestag, allfälliges reduziertes Entgelt mit Datumsangabe, Zusatzleistungen, Kaution, Saldo. Eine Summe ohne Aufschlüsselung ist keine Abrechnung.
Die österreichische Besonderheit: die Verlassenschaft
Hier unterscheidet sich Österreich deutlich von Deutschland, und es erklärt vieles an dem, was in den nächsten Wochen passiert. In Österreich gibt es ein gerichtliches Verlassenschaftsverfahren, das im Regelfall zwingend durchgeführt wird. Abgewickelt wird es von einem Notar als Gerichtskommissär, der vom Bezirksgericht bestellt wird und sich bei Ihnen meldet — Sie müssen ihn nicht suchen.
Für Sie folgt daraus dreierlei:
- Sie werden nicht automatisch mit dem Tod Eigentümer des Nachlasses. Das Vermögen wird erst mit der Einantwortung übertragen — das dauert, und bis dahin sind Konten in der Regel gesperrt.
- Offene Heimkosten sind Nachlassverbindlichkeiten. Sie zahlen sie nicht aus Ihrer eigenen Tasche, weil das Heim Ihnen eine Rechnung schickt. Leiten Sie die Rechnung an den Gerichtskommissär weiter und sagen Sie dem Heim schriftlich, dass die Forderung im Verlassenschaftsverfahren geltend zu machen ist.
- Bei Überschuldung gibt es Wege, nicht persönlich einzustehen — die bedingte Erbantrittserklärung oder das Ausschlagen der Erbschaft. Besprechen Sie das mit dem Notar, bevor Sie irgendetwas begleichen.
Der häufigste teure Fehler in diesen Wochen ist, aus Pflichtgefühl offene Heimrechnungen privat zu überweisen, bevor überhaupt klar ist, was im Nachlass ist.
Zimmer und persönliche Sachen
Bestehen Sie darauf, bei der Räumung dabei zu sein, und lassen Sie sich eine unterschriebene Liste des Übergebenen geben. Im Trauerfall wirkt das übertrieben — und ist deshalb nötig: In keiner Phase verschwinden so viele Eheringe, Hörgeräte und Brillen wie in diesen Tagen. Fehlt etwas von Wert, melden Sie es sofort schriftlich der Heimleitung.
Fragen Sie auch nach dem Taschengeldkonto, das viele Häuser für die Bewohner führen. Das Guthaben gehört zur Verlassenschaft, nicht zum Heim — lassen Sie sich den Auszug geben und melden Sie den Betrag dem Notar.
Was sonst zu erledigen ist
- Totenbeschau und Todesbescheinigung, die im Heim veranlasst werden.
- Beurkundung beim Standesamt. In der Praxis übernimmt das Bestattungsunternehmen die Wege, wenn Sie es beauftragen.
- Sterbeurkunden mehrfach. Nehmen Sie fünf bis sechs Ausfertigungen: Bank, Pensionsversicherung, Versicherungen und der Notar wollen jeweils ein Original.
- Pensionsversicherungsanstalt. Den Sterbefall sofort melden und klären lassen, was mit Pension und Pflegegeld des Sterbemonats geschieht — zu viel Ausbezahltes wird zurückgefordert, und das ist unangenehmer, als es gleich zu klären.
- Sozialhilfeträger des Landes informieren, wenn er Restkosten getragen hat.
- Pflegedokumentation. Wenn Sie Fragen zu den letzten Wochen haben, stellen Sie den Antrag auf Einsicht jetzt und nicht in einem halben Jahr.
Wenn die Rechnung nicht stimmt
Nicht am Telefon diskutieren. Schreiben Sie der Verwaltung mit drei Punkten: Vertragsende mit dem Todestag, tatsächliches Räumungsdatum, Bitte um korrigierte Rechnung mit Frist — und dem Hinweis, dass offene Forderungen gegenüber der Verlassenschaft geltend zu machen sind. Meist wird korrigiert, weil die Abrechnung automatisch lief.
Kommt nichts: die Heimaufsicht des Landes, die Bewohnervertretung für alles, was die Betreuung betrifft, und für die reine Geldfrage der Verein für Konsumenteninformation oder die Arbeiterkammer, die solche Heimabrechnungen routinemäßig prüfen.
Der Teil, den man vorher liest
Falls Sie das lesen, während Ihr Vater noch im Heim lebt: Nehmen Sie den Heimvertrag jetzt zur Hand und suchen Sie die Punkte Todesfall, Räumungsfrist und Kaution. Das ist die Passage, die beim Unterschreiben niemand liest — und die einzige, die in Tagen zählt, in denen Sie nichts lesen wollen.
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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information für Angehörige und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Räumungsfristen, Kaution und Entgeltbestandteile richten sich nach dem konkreten Heimvertrag; für Fragen zur Verlassenschaft ist der bestellte Gerichtskommissär zuständig. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.