Zum Hauptinhalt springen

Ratgeber

Guide12 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 27.07.2026

Die letzte Lebensphase im Pflegeheim: was in Österreich gilt und was Sie vorher fragen sollten

Niemand besichtigt ein Pflegeheim mit dem Gedanken an das Sterben. Genau dort entscheidet sich aber, ob Ihre Mutter im eigenen Zimmer begleitet wird oder um drei Uhr früh im Rettungswagen sitzt. In Österreich gibt es zwei Arten von Patientenverfügung — nur eine bindet die Ärztin —, und sie nützt nur, wenn sie registriert ist. Hier steht, was zu tun ist.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Die Frage, die bei der Besichtigung niemand stellt

Man besichtigt ein Pflegeheim und schaut auf das Zimmer, den Garten, das Essen, die Stimmung im Aufenthaltsraum. Niemand fragt, was am Schluss geschieht — und genau das entscheidet, wie Ihre Mutter ihre letzten Tage erlebt.

Denn die häufigste und zugleich vermeidbarste Szene ist diese: In der Nacht verschlechtert sich der Zustand, niemand fühlt sich befugt zu handeln, die Rettung wird gerufen — und eine 92-Jährige stirbt zwölf Stunden später in einer Ambulanz statt in ihrem Bett.

Das geschieht fast nie, weil es jemand so wollte. Es geschieht, weil vorher nichts geregelt wurde.

Der österreichische Kernpunkt: zwei Arten von Patientenverfügung

Das unterscheidet Österreich von den Nachbarländern, und es ist der Grund, warum viele Verfügungen im Ernstfall weniger bewirken als gedacht:

  • Die verbindliche Patientenverfügung. Sie entsteht nach ärztlicher Aufklärung und wird vor einer Rechtsanwältin, einem Notar oder einer Patientenvertretung errichtet. Sie bindet das Behandlungsteam für die darin beschriebenen Situationen.
  • Die beachtliche Patientenverfügung. Sie erfüllt diese Formerfordernisse nicht vollständig. Sie ist nicht wertlos — sie ist bei der Ermittlung des Patientenwillens zu berücksichtigen —, aber sie bindet nicht in gleicher Weise.

Wenn Ihnen wichtig ist, dass ein Wunsch tatsächlich gilt, ist die verbindliche Form der Aufwand wert. Rechnen Sie mit einem Arzttermin und einem Termin bei Notariat, Anwaltschaft oder Patientenanwaltschaft.

Und dann: registrieren lassen

Eine Verfügung, die niemand findet, wirkt wie keine. Lassen Sie sie in das dafür vorgesehene Register eintragen und, wo möglich, den Hinweis in der elektronischen Gesundheitsakte vermerken. Geben Sie zusätzlich eine Kopie ins Heim und an die Hausärztin — und fragen Sie nach, ob sie tatsächlich im Akt liegt. Lassen Sie es sich zeigen.

Wenn keine Verfügung da ist

Dann entscheidet nicht «die Familie», sondern die vertretungsbefugte Person: eine Vorsorgebevollmächtigte, eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertreterin, sonst eine gerichtliche. Genau hier entstehen die Streitigkeiten zwischen Geschwistern, immer im schlechtesten Moment.

Eine Vorsorgevollmacht, errichtet solange Ihr Vater sie noch errichten kann, verhindert das — und sie ist deutlich einfacher zu bekommen als eine gerichtliche Vertretung im Nachhinein.

Was Sie vor dem Einzug fragen

  • «Wer ist nachts im Haus, und wie verhindern Sie bei einer Bewohnerin in der letzten Lebensphase eine Rettungseinweisung?» Die Antwort «wir rufen die Rettung» ist eine Antwort.
  • «Arbeiten Sie mit einem mobilen Palliativteam oder einem Hospizteam zusammen — mit welchem, und wie schnell kommen die?» Ein Haus, das keinen Namen nennen kann, hat keine Zusammenarbeit.
  • «Gibt es vorausschauende Verordnungen?» Im Voraus verordnete Medikamente gegen Schmerzen, Atemnot und Unruhe sind der Unterschied zwischen Handeln um zwei Uhr früh und Warten auf einen Arzt.
  • «Wie halten Sie fest, dass nicht ins Krankenhaus transportiert werden soll, sodass es die Rettung sofort sieht?» Ein Wunsch nur in der Pflegedokumentation fährt mit der Rettung nicht mit.

Was gute Betreuung umfasst

  • Hospiz- und Palliativversorgung gehört ins Heim, nicht nur ins Krankenhaus. Mobile Palliativteams und ehrenamtliche Hospizteams kommen ins Haus.
  • Schmerz- und Symptomlinderung ist kein Zugeständnis, sondern Teil guter Pflege — bis hin zur palliativen Sedierung, wenn sie indiziert ist.
  • Die Sterbeverfügung ist in Österreich gesetzlich geregelt, mit strengen Voraussetzungen, ärztlichen Abklärungen, Fristen und Errichtung vor Notariat oder Patientenanwaltschaft. Jede Einrichtung entscheidet selbst über ihre Haltung dazu. Wenn das Thema für Ihre Familie eine Rolle spielt, fragen Sie es vor dem Einzug und lassen Sie sich beraten — bei der Patientenanwaltschaft oder ärztlich, nicht bei der Heimverwaltung.

Was Sie verlangen können, während es geschieht

  • Ein Gespräch mit Heimarzt und Hausärztin gemeinsam, mit schriftlich festgehaltenem Behandlungsziel: Krankenhaus ja oder nein, Antibiotika ja oder nein, künstliche Ernährung ja oder nein.
  • Den Beizug des mobilen Palliativteams — früh, nicht in den letzten achtundvierzig Stunden. Es wird angefordert, es kommt nicht von selbst.
  • Besuche ohne Zeitfenster und die Möglichkeit, über Nacht zu bleiben. Die meisten Häuser erlauben das in dieser Phase; fragen Sie ausdrücklich und lassen Sie es notieren.
  • Dass ohne Rücksprache nichts entschieden wird, wenn Sie die vertretungsbefugte Person sind. Einmal schriftlich genügt.

Nach dem Tod: der Vertrag endet nicht am Todestag

Daran denkt niemand, und dann kommt die Abrechnung. Der Heimvertrag regelt, welche Frist für die Räumung des Zimmers gilt und wie lange verrechnet wird. Das Heimvertragsrecht setzt hier Grenzen — lassen Sie eine ungewöhnlich lange Frist oder eine weiterlaufende Verrechnung von der Arbeiterkammer oder der Patienten- und Pflegeanwaltschaft prüfen, statt sie einfach zu bezahlen.

Fragen Sie auch, wie das Haus die Stunden unmittelbar nach dem Tod handhabt. Die Praxis unterscheidet sich stark, und es vorher zu wissen erspart die Diskussion am Tag selbst.

Der praktische Punkt

Errichten Sie die Patientenverfügung in der verbindlichen Form und lassen Sie sie registrieren. Sorgen Sie mit einer Vorsorgevollmacht dafür, dass klar ist, wer entscheidet. Fragen Sie bei der Besichtigung nach Nachtbesetzung, Palliativteam und vorausschauenden Verordnungen — und halten Sie das Behandlungsziel schriftlich fest, bevor die Krise kommt.

Wenn Sie noch Häuser vergleichen müssen, gibt Ihnen Curalune Hilfe den Startpunkt: 3–5 passende Einrichtungen für die tatsächliche Situation innerhalb von 24 Arbeitsstunden, mit Kontaktdaten, Links und einer fertigen Nachricht an alle gleichzeitig. €79 einmalig. Erhalten Sie nicht mindestens 3 Häuser, die zu Gebiet und Kriterien passen, erstatten wir den vollen Betrag. Hier starten

Die Formerfordernisse und die Wirkung der Patientenverfügung, die Registrierung, die Regeln der Erwachsenenvertretung sowie die gesetzlichen Voraussetzungen rund um das Lebensende werden regelmäßig angepasst; Nachtbesetzung, Palliativkonzept und die Klauseln nach einem Todesfall legt jedes Haus in seinem Heimvertrag fest, innerhalb der Grenzen des Heimvertragsrechts. Kostenlose Beratung gibt es bei der Patienten- und Pflegeanwaltschaft des Landes, bei Hospiz- und Palliativeinrichtungen und bei der Arbeiterkammer. Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt weder Rechtsberatung noch medizinische Hinweise. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

Curalune Hilfe

Wählen Sie, wie viel Sie selbst übernehmen möchten

Sie erhalten die Auswahl und kontaktieren selbst – oder Curalune übernimmt auch Kontakte und Nachfassen.

Curalune Hilfe
Sie kontaktieren

Sie wissen nicht, bei welchem Heim Sie anfangen sollen?

Ein Mitarbeiter vergleicht die zu Ihrem Fall passenden Heime — Gebiet, Budget, Betreuungsbedarf — und übergibt Ihnen eine Auswahl von 3–5 geprüften Namen mit den richtigen Kontakten.

Die Garantie bezieht sich auf die Suche und gewährleistet weder Verfügbarkeit noch Aufnahme noch öffentliche Finanzierung.

€79 einmaligKein Abo
Curalune Hilfe Komplett
Wir kontaktieren

Möchten Sie alles uns überlassen?

Mit Curalune Hilfe Komplett wählen wir die passenden Heime aus und übernehmen dann die mühsamste Runde — wir kontaktieren sie, fassen bei denen nach, die nicht antworten, und halten Sie über die Rückmeldungen auf dem Laufenden, bis zur schriftlichen Zusammenfassung. Wir betreuen drei Fälle gleichzeitig.

€249 einmaligKontakte und Nachfassen inklusiveKein Abonnement

Pflegeheime in der Umgebung

Drei Heimprofile für Ihre eigene Prüfung

Vorschläge nach Standort, nicht nach individuellem Pflegebedarf. Verfügbarkeit und Eignung müssen Sie direkt mit den Heimen bestätigen.

Weitere nützliche Artikel