Die Frage, die bei der Besichtigung niemand stellt
Man besichtigt ein Pflegeheim und schaut auf das Zimmer, den Garten, das Essen, die Stimmung im Aufenthaltsraum. Niemand fragt, was am Schluss geschieht — und genau das entscheidet, wie Ihre Mutter ihre letzten Tage erlebt.
Denn die häufigste und zugleich vermeidbarste Szene ist diese: In der Nacht verschlechtert sich der Zustand, niemand fühlt sich befugt zu handeln, die Rettung wird gerufen — und eine 92-Jährige stirbt zwölf Stunden später in einer Ambulanz statt in ihrem Bett.
Das geschieht fast nie, weil es jemand so wollte. Es geschieht, weil vorher nichts geregelt wurde.
Der österreichische Kernpunkt: zwei Arten von Patientenverfügung
Das unterscheidet Österreich von den Nachbarländern, und es ist der Grund, warum viele Verfügungen im Ernstfall weniger bewirken als gedacht:
- Die verbindliche Patientenverfügung. Sie entsteht nach ärztlicher Aufklärung und wird vor einer Rechtsanwältin, einem Notar oder einer Patientenvertretung errichtet. Sie bindet das Behandlungsteam für die darin beschriebenen Situationen.
- Die beachtliche Patientenverfügung. Sie erfüllt diese Formerfordernisse nicht vollständig. Sie ist nicht wertlos — sie ist bei der Ermittlung des Patientenwillens zu berücksichtigen —, aber sie bindet nicht in gleicher Weise.
Wenn Ihnen wichtig ist, dass ein Wunsch tatsächlich gilt, ist die verbindliche Form der Aufwand wert. Rechnen Sie mit einem Arzttermin und einem Termin bei Notariat, Anwaltschaft oder Patientenanwaltschaft.
Und dann: registrieren lassen
Eine Verfügung, die niemand findet, wirkt wie keine. Lassen Sie sie in das dafür vorgesehene Register eintragen und, wo möglich, den Hinweis in der elektronischen Gesundheitsakte vermerken. Geben Sie zusätzlich eine Kopie ins Heim und an die Hausärztin — und fragen Sie nach, ob sie tatsächlich im Akt liegt. Lassen Sie es sich zeigen.
Wenn keine Verfügung da ist
Dann entscheidet nicht «die Familie», sondern die vertretungsbefugte Person: eine Vorsorgebevollmächtigte, eine gewählte oder gesetzliche Erwachsenenvertreterin, sonst eine gerichtliche. Genau hier entstehen die Streitigkeiten zwischen Geschwistern, immer im schlechtesten Moment.
Eine Vorsorgevollmacht, errichtet solange Ihr Vater sie noch errichten kann, verhindert das — und sie ist deutlich einfacher zu bekommen als eine gerichtliche Vertretung im Nachhinein.
Was Sie vor dem Einzug fragen
- «Wer ist nachts im Haus, und wie verhindern Sie bei einer Bewohnerin in der letzten Lebensphase eine Rettungseinweisung?» Die Antwort «wir rufen die Rettung» ist eine Antwort.
- «Arbeiten Sie mit einem mobilen Palliativteam oder einem Hospizteam zusammen — mit welchem, und wie schnell kommen die?» Ein Haus, das keinen Namen nennen kann, hat keine Zusammenarbeit.
- «Gibt es vorausschauende Verordnungen?» Im Voraus verordnete Medikamente gegen Schmerzen, Atemnot und Unruhe sind der Unterschied zwischen Handeln um zwei Uhr früh und Warten auf einen Arzt.
- «Wie halten Sie fest, dass nicht ins Krankenhaus transportiert werden soll, sodass es die Rettung sofort sieht?» Ein Wunsch nur in der Pflegedokumentation fährt mit der Rettung nicht mit.
Was gute Betreuung umfasst
- Hospiz- und Palliativversorgung gehört ins Heim, nicht nur ins Krankenhaus. Mobile Palliativteams und ehrenamtliche Hospizteams kommen ins Haus.
- Schmerz- und Symptomlinderung ist kein Zugeständnis, sondern Teil guter Pflege — bis hin zur palliativen Sedierung, wenn sie indiziert ist.
- Die Sterbeverfügung ist in Österreich gesetzlich geregelt, mit strengen Voraussetzungen, ärztlichen Abklärungen, Fristen und Errichtung vor Notariat oder Patientenanwaltschaft. Jede Einrichtung entscheidet selbst über ihre Haltung dazu. Wenn das Thema für Ihre Familie eine Rolle spielt, fragen Sie es vor dem Einzug und lassen Sie sich beraten — bei der Patientenanwaltschaft oder ärztlich, nicht bei der Heimverwaltung.
Was Sie verlangen können, während es geschieht
- Ein Gespräch mit Heimarzt und Hausärztin gemeinsam, mit schriftlich festgehaltenem Behandlungsziel: Krankenhaus ja oder nein, Antibiotika ja oder nein, künstliche Ernährung ja oder nein.
- Den Beizug des mobilen Palliativteams — früh, nicht in den letzten achtundvierzig Stunden. Es wird angefordert, es kommt nicht von selbst.
- Besuche ohne Zeitfenster und die Möglichkeit, über Nacht zu bleiben. Die meisten Häuser erlauben das in dieser Phase; fragen Sie ausdrücklich und lassen Sie es notieren.
- Dass ohne Rücksprache nichts entschieden wird, wenn Sie die vertretungsbefugte Person sind. Einmal schriftlich genügt.
Nach dem Tod: der Vertrag endet nicht am Todestag
Daran denkt niemand, und dann kommt die Abrechnung. Der Heimvertrag regelt, welche Frist für die Räumung des Zimmers gilt und wie lange verrechnet wird. Das Heimvertragsrecht setzt hier Grenzen — lassen Sie eine ungewöhnlich lange Frist oder eine weiterlaufende Verrechnung von der Arbeiterkammer oder der Patienten- und Pflegeanwaltschaft prüfen, statt sie einfach zu bezahlen.
Fragen Sie auch, wie das Haus die Stunden unmittelbar nach dem Tod handhabt. Die Praxis unterscheidet sich stark, und es vorher zu wissen erspart die Diskussion am Tag selbst.
Der praktische Punkt
Errichten Sie die Patientenverfügung in der verbindlichen Form und lassen Sie sie registrieren. Sorgen Sie mit einer Vorsorgevollmacht dafür, dass klar ist, wer entscheidet. Fragen Sie bei der Besichtigung nach Nachtbesetzung, Palliativteam und vorausschauenden Verordnungen — und halten Sie das Behandlungsziel schriftlich fest, bevor die Krise kommt.
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Die Formerfordernisse und die Wirkung der Patientenverfügung, die Registrierung, die Regeln der Erwachsenenvertretung sowie die gesetzlichen Voraussetzungen rund um das Lebensende werden regelmäßig angepasst; Nachtbesetzung, Palliativkonzept und die Klauseln nach einem Todesfall legt jedes Haus in seinem Heimvertrag fest, innerhalb der Grenzen des Heimvertragsrechts. Kostenlose Beratung gibt es bei der Patienten- und Pflegeanwaltschaft des Landes, bei Hospiz- und Palliativeinrichtungen und bei der Arbeiterkammer. Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt weder Rechtsberatung noch medizinische Hinweise. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.