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Ratgeber

Dringend11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 27.07.2026

Vom Pflegeheim ins Krankenhaus: die Entgeltermäßigung und das ruhende Pflegegeld

Ihre Mutter wird aus dem Pflegeheim ins Krankenhaus eingeliefert. Niemand sagt Ihnen, dass das Heimvertragsrecht bei längerer Abwesenheit eine Ermäßigung des Entgelts vorsieht — und niemand sagt Ihnen, dass das Pflegegeld während des Aufenthalts ruht. Wer das nicht meldet, bekommt Monate später eine Rückforderung. Hier stehen die vier Fragen für denselben Tag.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Am Tag der Einlieferung spricht niemand über Geld

Ihre Mutter wird aus dem Pflegeheim ins Krankenhaus gebracht. Eine Lungenentzündung, ein Sturz, eine Entgleisung. Tagelang denken Sie nur an sie.

Dann kommt die Heimabrechnung — in voller Höhe, für Tage, an denen sie gar nicht dort war. Und Sie stossen auf zwei Fragen, die Ihnen niemand beantwortet hat: Was ist zu zahlen, und wie lange bleibt der Platz?

Beides gehört am Tag der Einlieferung geklärt, schriftlich. Danach geht es nur noch darum, eine bereits gestellte Rechnung zu bestreiten.

Der Anspruch, den kaum jemand geltend macht

Der Heimvertrag ist in Österreich ein besonders geregelter Verbrauchervertrag, und das Heimvertragsrecht im Konsumentenschutzgesetz sieht vor, dass bei längerer Abwesenheit das Entgelt zu ermäßigen ist — schlicht deshalb, weil das Haus in dieser Zeit Aufwendungen erspart, allen voran die Verpflegung.

Drei Punkte dazu:

  • Es ist ein Anspruch, keine Kulanz. Verlangen Sie die Ermäßigung ausdrücklich und schriftlich.
  • Es geschieht nicht von selbst. In der Praxis erscheint die Ermäßigung häufig erst, wenn jemand danach fragt.
  • Prüfen Sie die Klausel. Steht im Vertrag eine Regelung, die Ihnen ungewöhnlich ungünstig erscheint, lassen Sie sie von der Arbeiterkammer prüfen — unwirksame Klauseln in Heimverträgen sind dort gut bekannt, und die Prüfung kostet nichts.

Das Pflegegeld ruht — und das müssen Sie melden

Das ist der österreichische Punkt, der Familien am häufigsten in eine Rückforderung führt.

Das Pflegegeld ruht während eines stationären Krankenhausaufenthalts, dessen Kosten von einem Sozialversicherungsträger getragen werden. Der Gedanke dahinter: In dieser Zeit wird der Pflegeaufwand im Krankenhaus gedeckt.

Zwei Meldungen, beide schnell erledigt:

  • Melden Sie die Aufnahme dem auszahlenden Träger — in der Regel der Pensionsversicherung. Nicht zu melden bewahrt kein Geld: Es erzeugt eine Überzahlung, die zurückgefordert wird.
  • Melden Sie die Entlassung, sonst verzögert sich die Wiederaufnahme der Zahlung und Sie tragen die Lücke selbst.

Wird die Unterbringung über die Sozialhilfe des Bundeslandes mitfinanziert, melden Sie den Aufenthalt auch dort.

Wie lange bleibt der Platz?

Das regelt der Heimvertrag. Fragen Sie ausdrücklich, ab welchem Datum das Zimmer nicht mehr garantiert ist und zu welchen Bedingungen es darüber hinaus gehalten werden kann.

Bei einem über die Sozialhilfe mitfinanzierten Platz ist das besonders wichtig: Einen verlorenen Platz wiederzubekommen dauert Monate, und ein ermäßigtes Entgelt über einige Wochen ist fast immer die günstigere Variante.

Die E-Mail für denselben Tag

  1. «Ab wann gilt die Abwesenheit, und wie hoch ist die Entgeltermäßigung — gestützt auf welche Vertragsbestimmung?»
  2. «Bis zu welchem Datum ist das Zimmer reserviert, und zu welchen Bedingungen darüber hinaus?»
  3. «Welche Leistungen werden für die Abwesenheitstage nicht verrechnet?»
  4. «Bitte um eine Abrechnung, welche die Abwesenheitstage gesondert ausweist.»

Nennen Sie Aufnahmedatum und Station. Diese E-Mail ist das, was Ihnen in vier Wochen erlaubt, eine Abrechnung mit einem Dokument statt mit einer Erinnerung zu beanstanden.

Die Falle bei der Rückkehr

Es gibt einen zweiten kritischen Moment: Bei der Entlassung erklärt das Heim, es könne den nun höheren Pflegebedarf nicht mehr decken.

Nehmen Sie das vorweg. Bitten Sie schon während des Aufenthalts um Kontakt zwischen Station und Heim, fragen Sie das Heim schriftlich, ob es Schwierigkeiten bei der Rückkehr sieht, und lassen Sie den Pflegebedarf im Krankenhaus dokumentieren. Zehn Tage Vorlauf sind etwas völlig anderes als der Entlassungstag mit bereits bestelltem Transport.

Und beantragen Sie bei dieser Gelegenheit eine Erhöhung des Pflegegeldes: Wer schlechter zurückkommt, als er gegangen ist, gehört oft in eine andere Stufe — vorgeschlagen wird das von selbst nie, und der Krankenhausbefund ist die beste Grundlage dafür, die Sie je haben werden.

Wenn die Abrechnung schon falsch ist

  • Schriftlich widersprechen, mit den Abwesenheitstagen und der Vertragsbestimmung. Den unstrittigen Teil zahlen, damit der Widerspruch sauber bleibt.
  • Eine aufgeschlüsselte Abrechnung verlangen. Eine Rechnung ohne getrennte Ausweisung der Abwesenheitstage ist schon deshalb zu beanstanden.
  • Wenn nichts geschieht: Patienten- und Pflegeanwaltschaft des Landes oder Arbeiterkammer. Beide kosten nichts und verändern den Ton.

Der praktische Punkt

Schicken Sie die vier Fragen am Tag der Einlieferung. Melden Sie Aufnahme und Entlassung dem Pflegegeldträger. Bestehen Sie auf der Entgeltermäßigung. Wissen Sie, bis wann der Platz garantiert ist — und klären Sie die Rückkehr früh.

Zeigt sich bei der Entlassung, dass eine andere Einrichtung nötig ist, gibt Ihnen Curalune Hilfe den Startpunkt: 3–5 passende Einrichtungen für die tatsächliche Situation innerhalb von 24 Arbeitsstunden, mit Kontaktdaten, Links und einer fertigen Nachricht an alle gleichzeitig. €79 einmalig. Erhalten Sie nicht mindestens 3 Häuser, die zu Gebiet und Kriterien passen, erstatten wir den vollen Betrag. Hier starten

Die Voraussetzungen und das Ausmaß der Entgeltermäßigung bei Abwesenheit ergeben sich aus den heimvertragsrechtlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und aus Ihrem Heimvertrag; das Ruhen des Pflegegeldes, die Meldepflichten und die Regelungen der Sozialhilfe für Heimkosten richten sich nach Bundes- und Landesrecht und werden regelmäßig angepasst. Kostenlose Beratung bieten die Patienten- und Pflegeanwaltschaft des Landes und die Arbeiterkammer. Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt weder Rechtsberatung noch medizinische Hinweise. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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