Kaum eine Sorge hält Familien so sehr vom rechtzeitigen Handeln ab wie die Angst, das Pflegeheim werde „das Haus kosten“. Für Österreich ist die gute Nachricht klar: Seit 1. Jänner 2018 ist der Pflegeregress abgeschafft. Der Staat greift für die Kosten eines Pflegeheimplatzes nicht mehr auf das Vermögen der pflegebedürftigen Person, ihrer Angehörigen oder Erben zu. Dieser Beitrag erklärt genau, was geschützt ist — und was sehr wohl noch herangezogen wird, damit Sie realistisch planen.
Was der Wegfall des Pflegeregresses bedeutet
Bis Ende 2017 konnte die Sozialhilfe, wenn sie die Restkosten eines Heimplatzes übernahm, auf das Vermögen der Betroffenen zurückgreifen — in der Praxis oft auf das Eigenheim oder Ersparnisse, teils sogar auf Angehörige und das Erbe. Seit 2018 ist dieser Vermögensregress verboten. Konkret heißt das:
- Das Eigenheim oder die Eigentumswohnung wird für die Heimkosten nicht verwertet und bleibt im Familienbesitz.
- Ersparnisse und sonstiges Vermögen werden nicht zur Deckung der Restkosten herangezogen.
- Es gibt keinen Rückgriff mehr auf Angehörige (Kinder, Ehepartner) hinsichtlich ihres Vermögens.
- Auch das Erbe wird nicht nachträglich belastet.
Was weiterhin herangezogen wird
„Kein Regress auf Vermögen“ bedeutet nicht „das Heim ist gratis“. Zur laufenden Deckung der Heimkosten wird weiterhin herangezogen:
- Das laufende Einkommen der pflegebedürftigen Person — in der Regel rund 80 % der Pension.
- Der Großteil des Pflegegeldes (das Taschengeld bzw. ein kleiner Anteil bleibt der Person).
Reichen Pension und Pflegegeld nicht aus, übernimmt die Sozialhilfe (Mindestsicherung) des Bundeslandes die Restkosten — und zwar, seit 2018, ohne anschließenden Zugriff auf das Vermögen. Der pflegebedürftigen Person bleibt ein gesetzlich geschütztes Taschengeld.
Warum das die Planung verändert
Der Wegfall des Regresses nimmt der Heimentscheidung die größte Angst. Sie müssen das Haus nicht verkaufen, um einen Heimplatz zu finanzieren, und müssen es auch nicht vorschnell überschreiben, um es „zu retten“ — solche übereilten Übertragungen waren früher üblich und sind heute meist unnötig und teuer. Konzentrieren Sie sich stattdessen auf die eigentliche Frage: das richtige Heim mit dem passenden Pflegeangebot zu finden.
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Ein realistischer Ablauf
In der Praxis heißt das: (1) Pflegegeld beantragen bzw. die Einstufung klären; (2) das passende Heim suchen und den Heimvertrag prüfen; (3) mit dem Heim bzw. der Bezirksverwaltung klären, wie viel von Pension und Pflegegeld eingesetzt wird und ob die Sozialhilfe einspringt; (4) das Vermögen und das Haus dabei außen vor lassen — sie sind geschützt. Wer diesen Ablauf kennt, entscheidet ruhiger und schneller.
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Häufige Fragen
Wird für ein Pflegeheim auf mein Haus oder Vermögen zugegriffen?
Nein. Seit 1. Jänner 2018 ist der Pflegeregress abgeschafft. Für die Kosten eines Pflegeheimplatzes wird nicht auf das Vermögen, das Eigenheim, die Angehörigen oder das Erbe zugegriffen. Herangezogen werden nur das laufende Einkommen (rund 80 % der Pension) und der Großteil des Pflegegeldes; den Rest übernimmt bei Bedarf die Sozialhilfe.
Muss ich das Haus überschreiben, um es zu schützen?
In der Regel nicht. Da kein Vermögensregress mehr besteht, ist das Haus ohnehin geschützt. Vorschnelle Überschreibungen sind meist unnötig, können steuerlich und rechtlich nachteilig sein und sollten nur nach fachlicher Beratung erfolgen.
Was bleibt der pflegebedürftigen Person vom Einkommen?
Ein gesetzlich geschütztes Taschengeld sowie ein Anteil des Pflegegeldes. Der größere Teil von Pension (rund 80 %) und Pflegegeld fließt in die Heimkosten; reicht das nicht, ergänzt die Sozialhilfe des Bundeslandes.
Gilt der Wegfall des Regresses auch für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause?
Der abgeschaffte Vermögensregress betrifft die stationäre Pflege im Heim, die über die Sozialhilfe mitfinanziert wird. Für die 24-Stunden-Betreuung zu Hause gibt es eine eigene Förderung; die Systematik ist dort anders. Prüfen Sie die aktuellen Regelungen Ihres Bundeslandes.