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Ratgeber

Heim finden11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 27.07.2026

Das Heim wechseln in Österreich: wie Sie vorgehen, ohne die Kostenübernahme zu gefährden

Sie möchten Ihren Angehörigen in ein anderes Heim verlegen. Das geht, und einfacher als gedacht: Das Heimvertragsgesetz gibt dem Bewohner ein starkes Kündigungsrecht, und das Vermögen ist seit dem Wegfall des Pflegeregresses ohnehin geschützt. Der Punkt, an dem Wechsel scheitern, ist ein anderer — die Kostenübernahme des Landes, besonders über eine Landesgrenze hinweg.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Ein Wechsel ist möglich — und einfacher als gedacht

Die Gründe sind selten dramatisch: Das Haus ist nicht, was es beim Besichtigen schien; die Familie ist umgezogen und möchte näher zusammenrücken; die Kosten sind gestiegen; oder der Betreuungsbedarf übersteigt, was das Haus leisten kann.

Viele Familien verzichten, weil sie glauben, ein Einzug sei endgültig. Das ist nicht so. Das Heimvertragsgesetz gibt der Bewohnerin ein deutlich stärkeres Kündigungsrecht als der Einrichtung — kurze Frist, während das Heim nur aus bestimmten Gründen und mit längerer Frist kündigen kann.

Und die grösste Sorge ist ohnehin gegenstandslos: Seit dem Wegfall des Pflegeregresses wird auf das Vermögen für die stationäre Pflege nicht mehr zugegriffen. Ein Wechsel bringt dieses Thema also nicht neu ins Spiel.

Die Regel, die niemals gebrochen wird

Kündigen Sie erst, wenn Sie den neuen Platz schriftlich haben.

Das ist der einzige wirklich nicht wiedergutzumachende Fehler. Eine Kündigung « um Zeit zu gewinnen », gestützt auf eine telefonische Zusage, lässt einen alten Menschen ohne Lösung dastehen, wenn sich der Eintritt um drei Wochen verschiebt — und das Zimmer ist inzwischen vergeben.

Die richtige Reihenfolge ist immer: finden, schriftlich bestätigen lassen, Eintrittsdatum festlegen, dann kündigen und die Frist darauf abstimmen.

Der Punkt, an dem Wechsel tatsächlich scheitern

Nicht das Vertragsrecht, sondern die Kostenübernahme des Landes.

Der Eigenbeitrag setzt sich in der Regel aus einem Grossteil der Pension und des Pflegegeldes zusammen, ein Taschengeld bleibt, und den Rest trägt das Land. Diese Zusage gilt aber für ein bestimmtes Haus — sie wandert nicht automatisch mit.

Besonders heikel ist ein Wechsel über eine Bundeslandgrenze: Zuständigkeit, Berechnung, Höhe des Taschengeldes und Antragswege unterscheiden sich je nach Land, und was am alten Ort selbstverständlich war, ist am neuen nicht automatisch gedeckt.

Klären Sie deshalb vor jeder Zusage schriftlich mit der zuständigen Landesstelle: Wird die Kostenübernahme für das neue Haus erteilt, ab wann, und ändert sich der Eigenbeitrag?

Was mitgeht und was nicht

  • Das Pflegegeld ist an die Person gebunden und läuft weiter — der Wechsel ist aber ein guter Anlass, eine Höherstufung zu beantragen, wenn sich der Zustand seit dem Einzug verschlechtert hat. Vorschlagen wird sie niemand.
  • Die Pflegedokumentation muss vollständig übergeben werden: Verlauf, Medikation, Diagnosen, Wunddokumentation, Arztberichte. Verlangen Sie sie schriftlich und prüfen Sie sie auf Lücken — unvollständig lässt sie das neue Haus zögern und verlängert alles.
  • Eine Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung gilt weiter, das neue Haus will aber Kopien und den Registerauszug sehen. Bringen Sie beides mit.
  • Eine geleistete Kaution wird nach den Vertragsbedingungen zurückerstattet — fragen Sie nach der Frist und halten Sie es schriftlich fest.

Der Ablauf, Schritt für Schritt

  1. Heimvertrag lesen: Kündigungsfrist, Modalitäten, Kaution.
  2. Kostenübernahme schriftlich klären bei der zuständigen Landesstelle — bevor Sie irgendwo zusagen.
  3. Mehrere Häuser gleichzeitig anfragen, mit aktuellen Unterlagen. Sie können suchen, ohne im aktuellen Haus etwas anzukündigen.
  4. Besichtigen, und dabei gezielt auf das achten, was bisher gefehlt hat.
  5. Schriftliche Zusage und Eintrittsdatum einholen.
  6. Erst jetzt kündigen, mit der Frist abgestimmt auf den Eintritt.
  7. Übergang organisieren: Dokumentation, Medikamente für die ersten Tage, persönliche Sachen, Hausarzt informieren.

Muss man es dem aktuellen Heim sagen?

Sie sind dazu nicht verpflichtet, solange nichts entschieden ist, und viele Familien suchen lieber diskret. Das ist legitim.

Ist der Grund für den Wechsel aber etwas, das das Haus beheben könnte — eine bestimmte Leistung, die Besetzung zu bestimmten Zeiten, eine Verrechnung —, lohnt es sich, das zuerst schriftlich anzusprechen. Manches lässt sich erreichen, und ein Umzug bleibt für einen alten Menschen anstrengend, auch wenn er berechtigt ist.

Der praktische Punkt

Ein Heimwechsel scheitert in Österreich fast nie am Vertrag und nie am Vermögen. Er scheitert an der Kostenübernahme, die man zu spät klärt — und an der Reihenfolge.

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Kündigungsfristen und Kautionsrückerstattung ergeben sich aus dem Heimvertragsgesetz und aus Ihrem konkreten Vertrag; die Berechnung des Eigenbeitrags, die Höhe des Taschengeldes, die Kostenübernahme durch das Land und die Zuständigkeit bei einem Wechsel über Bundeslandgrenzen unterscheiden sich je nach Land und werden regelmässig angepasst. Klären Sie beides schriftlich mit der Sozial- und Pflegeberatung Ihres Bundeslandes, bevor Sie zusagen. Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt weder Rechtsberatung noch medizinische Hinweise. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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