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Ratgeber

Guide9 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 30.07.2026

Das Heim erhöht die Kosten: was Sie in Österreich prüfen können

Ein Brief mit einem neuen Tagsatz, oder eine Rechnung, die nicht mehr stimmt. Welche Erhöhungen zulässig sind, was der Heimvertrag hergeben muss, und warum das Vermögen der Kinder seit 2018 tabu ist.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

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Es kommt als nüchterner Brief oder direkt auf der Rechnung: Der Tagsatz ist ein anderer. Bevor Sie diskutieren, klären Sie, welche von vier Sachen passiert ist — die Antwort ist jedes Mal eine andere.

1. Um welche Erhöhung geht es?

a) Die jährliche Valorisierung. Die Tagsätze in Pflegeheimen werden in der Regel jährlich angepasst, bei geförderten Plätzen vom Land festgesetzt. Bei einem geförderten Platz verhandelt also nicht das Heim, sondern das Land — Diskutieren an der Rezeption bringt hier nichts.

b) Eine neue Pflegestufe. Ihr Zustand hat sich verschlechtert, damit steigt der Pflegeaufwand und der Tagsatz. Verlangen Sie die Einstufungsdokumentation, die den Wechsel begründet. Wichtig ist die Gegenrechnung: Eine höhere Pflegestufe bedeutet in der Regel auch mehr Pflegegeld — wurde die Erhöhung beantragt? Sehr oft steigt der Tagsatz, und der Antrag auf Pflegegelderhöhung liegt noch niemandem vor.

c) Leistungen, die bisher inkludiert waren. Die häufigste versteckte Erhöhung: Inkontinenzmaterial, Friseur, Fußpflege, Therapien, Transporte. Entscheidend ist der Heimvertrag samt Leistungs- und Entgeltverzeichnis — was dort als inkludiert steht, kann nicht ohne Vertragsänderung separat verrechnet werden.

d) Die Zuzahlung des Landes hat sich geändert. Wenn Pension und Pflegegeld die Kosten nicht decken, springt die Sozialhilfe des Landes ein. Ändert sich die Berechnung, ändert sich der Eigenanteil — das ist kein Preisproblem, sondern ein Bescheidproblem.

2. Was der Heimvertrag hergeben muss

Der Heimvertrag ist im Konsumentenschutzgesetz eigens geregelt, und das ist Ihr stärkstes Werkzeug:

  • Er muss schriftlich vorliegen und Entgelt und Leistungen genau aufschlüsseln — was im Grundpreis enthalten ist und was extra kostet.
  • Entgeltänderungen müssen im Vertrag geregelt und nachvollziehbar begründet sein. Eine Erhöhung ohne Grundlage im Vertrag ist keine Valorisierung, sondern eine Vertragsänderung — und die braucht Zustimmung.
  • Es gelten Informations- und Ankündigungspflichten. "Steht auf der Rechnung" ist keine Ankündigung.

Fordern Sie eine Kopie des Vertrags samt aktuellem Entgeltverzeichnis an, wenn Sie keine haben.

3. Der Punkt, den viele Familien nicht wissen

Seit 2018 ist der Pflegeregress abgeschafft: Auf das Vermögen der Bewohnerin und ihrer Angehörigen darf für die Kosten der stationären Pflege nicht mehr zugegriffen werden. Kein Zugriff auf das Sparbuch, kein Zugriff auf das Haus, keine Forderung an die Kinder.

Herangezogen werden Pension und Pflegegeld — nicht das Ersparte. Wenn jemand von Ihnen verlangt, ein Haus zu verkaufen oder als Kind zuzuzahlen, ist das der Punkt, an dem Sie widersprechen sollten.

Ebenfalls geschützt: das Taschengeld. Ein Teil der Pension und die Sonderzahlungen bleiben ihr — bleibt nach der Erhöhung nichts übrig, ist etwas falsch gerechnet.

4. Drei Fragen, schriftlich

  1. "Ich ersuche um eine aufgeschlüsselte Aufstellung: welche Entgeltbestandteile sich geändert haben, ab wann, und auf welcher Vertragsgrundlage."
  2. "Welche Leistungen sind laut aktuellem Entgeltverzeichnis im Grundpreis enthalten?"
  3. "Wurde bei der neuen Einstufung auch ein Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes gestellt?"

Die dritte Frage bringt in der Praxis am meisten Geld zurück.

5. Wenn die Antwort nicht überzeugt

Der Reihe nach, jeweils schriftlich

  1. Heimleitung und Verwaltung, mit Daten und der aufgeschlüsselten Rechnung.
  2. Die Bewohnervertretung und, wo vorhanden, der Heimbeirat.
  3. Die Patienten- und Pflegeanwaltschaft Ihres Bundeslandes — kostenlos, unabhängig, und sie kennt die Landesregelungen.
  4. Die Sozialabteilung des Landes, für Tarife, Zuzahlung und Bescheide.
  5. Der Verein für Konsumenteninformation oder die Arbeiterkammer, bei zweifelhaften Vertragsklauseln.
  6. Pflegetelefon des Sozialministeriums: 0800 20 16 22, wenn Sie nicht wissen, wo Sie anfangen sollen.

6. Wenn der Betrag schlicht nicht leistbar ist

Manchmal ist die Erhöhung zulässig, korrekt angekündigt — und trotzdem zu hoch. Das ist kein Streit, den man gewinnt, sondern eine Entscheidung, die man trifft. Die Tagsätze unterscheiden sich zwischen Häusern und Trägern erheblich bei vergleichbarer Pflege.

Führen Sie beide Wege parallel — die Anträge auf der einen Seite, Alternativen auf der anderen.

Curalune Hilfe (€79) stellt in der Regel innert 24 Arbeitsstunden eine geordnete Auswahl von 3 bis 5 passenden Pflegeheimen in Ihrer Umgebung zusammen — mit Kontakten, den richtigen Fragen zum Leistungsumfang und einer fertigen Anfrage.

*Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung. Tarife, Zuzahlungen und Verfügbarkeit bestätigen immer die Heime und die zuständigen Stellen des Landes.*

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Drei Heimprofile für Ihre eigene Prüfung

Vorschläge nach Standort, nicht nach individuellem Pflegebedarf. Verfügbarkeit und Eignung müssen Sie direkt mit den Heimen bestätigen.

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