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Ratgeber

Dringend12 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 27.07.2026

Das Heim kündigt den Heimvertrag: was in Österreich gilt und was Sie verlangen können

Ein Brief kommt: Die Einrichtung kündigt, weil der Pflegebedarf gestiegen sei, weil das Verhalten nicht mehr tragbar sei oder weil Entgelt offen ist. In Österreich darf ein Heimvertrag nicht frei gekündigt werden — es braucht einen der im Gesetz genannten wichtigen Gründe, schriftlich und begründet. Hier steht, was Sie sofort verlangen und wer Ihnen kostenlos hilft.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Der Brief

Er kommt meist ohne Vorwarnung und mit einer Frist. Die Begründung lautet fast immer auf eines von drei Dingen: Der Pflegebedarf sei über das gestiegen, was das Haus leisten könne; das Verhalten sei den anderen nicht mehr zumutbar; oder es sei Entgelt offen.

Die Panik ist immer dieselbe — in wenigen Wochen muss Ihre Mutter irgendwo sein, und niemand hat Ihnen gesagt, wo.

Bevor Sie irgendetwas anderes tun: In Österreich ist eine solche Kündigung kein freies Recht des Betreibers.

Der Ausgangspunkt: der Heimvertrag ist gesetzlich geschützt

Der Heimvertrag ist im Konsumentenschutzrecht eigens geregelt. Für Sie zählen daraus drei Dinge:

  • Der Träger darf nur aus bestimmten, im Gesetz genannten wichtigen Gründen kündigen. Eine Kündigung «weil es nicht mehr passt» gibt es nicht.
  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Grund nennen. Eine Begründung, die nur den Gesetzeswortlaut abschreibt, ist keine Begründung.
  • Die Kündigung kann bei Gericht bekämpft werden. Das allein verändert schon die Verhandlungsposition — die meisten Häuser wollen keinen Streit über eine Kündigung, die sie nicht sauber begründen können.

Fordern Sie deshalb als Erstes schriftlich an: auf welchen konkreten gesetzlichen Kündigungsgrund sich das Haus stützt, und mit welchem Sachverhalt. Nicht «erhöhter Pflegebedarf», sondern: welcher Bedarf, seit wann, und warum er ausserhalb dessen liegt, wofür diese Einrichtung ausgestattet und bewilligt ist.

Was Sie noch in derselben Woche schriftlich verlangen

  • Was vorher versucht wurde. Eine ärztliche Abklärung, eine Medikamentenüberprüfung, ein Sturzassessment, eine psychiatrische Konsiliaruntersuchung. Ein Haus, das ohne jeden Versuch kündigt, steht gegenüber Aufsicht und Gericht schlecht da.
  • Die Kündigungsfrist, mit dem Datum, ab dem sie läuft.
  • Die schriftliche Zusage, dass niemand ohne geeigneten Anschlussplatz übersiedelt wird. Das beendet den informellen Druck, die Mutter «vorläufig» nach Hause zu nehmen.
  • Einsicht in die Pflegedokumentation. Sie ist das Beweismittel — und oft zeigt sie, dass der behauptete Bedarf nie dokumentiert wurde.

Wenn es um Freiheitsbeschränkungen geht

Wird als Grund «herausforderndes Verhalten» genannt und gab es Bettgitter, Gurte, versperrte Türen oder sedierende Medikamente, dann ist die Bewohnervertretung zwingend im Spiel: Solche Massnahmen sind ihr nach dem Heimaufenthaltsgesetz zu melden, und sie kann sie kostenlos gerichtlich überprüfen lassen.

Die Frage, die Sie stellen: «Wurde das der Bewohnervertretung gemeldet, und wann?» Ein Haus, das Verhalten als Kündigungsgrund anführt, ohne die dazu gesetzten Massnahmen gemeldet zu haben, hat ein grösseres Problem als Sie.

Wer Ihnen kostenlos hilft — und zwar sofort

  • Die Patienten- und Pflegeanwaltschaft Ihres Bundeslandes. Kostenlos, unabhängig, und sie tritt für Sie gegenüber dem Haus auf. Das ist der erste Anruf.
  • Die Pflege- beziehungsweise Heimaufsicht des Landes. Sie kann prüfen, ob die Einrichtung den behaupteten Bedarf tatsächlich nicht decken kann — und Auflagen erteilen.
  • Arbeiterkammer oder Verein für Konsumenteninformation für die vertragsrechtliche Seite: Der Heimvertrag ist ein Verbrauchervertrag, und unwirksame Klauseln sind dort gut bekannt.
  • Der Sozialhilfeträger — Bezirkshauptmannschaft, Magistrat oder in Wien der zuständige Fonds —, wenn die Unterbringung öffentlich mitfinanziert wird. Dann ist die Suche nach einem Anschlussplatz nicht allein Ihre Aufgabe.

Wenn es in Wahrheit ums Geld geht

Eine Kündigung wegen offener Entgelte ist ein anderes Tier und meist verhandelbar. Verlangen Sie eine vollständige schriftliche Aufstellung: welcher Betrag, für welchen Zeitraum, für welche Leistung. Prüfen Sie insbesondere Zusatzleistungen, die nie vereinbart wurden, und Entgelterhöhungen, die nicht ordnungsgemäss angekündigt worden sind.

Und prüfen Sie parallel, ob ein Antrag auf Sozialhilfe für die Heimkosten oder eine Erhöhung des Pflegegeldes offensteht. Ein laufender Antrag ist ein starkes Argument gegen eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs.

Nehmen Sie sie nicht «vorläufig» nach Hause

Es ist der häufigste und teuerste Fehler. Ist die Person einmal zu Hause, fällt der Druck von allen anderen ab und liegt vollständig bei Ihnen — und wer ohne tragfähige Versorgung nach Hause entlassen wird, landet erfahrungsgemäss binnen Wochen in der Notaufnahme.

Gibt es zum Fristende tatsächlich keinen Platz, halten Sie das schriftlich gegenüber Heim, Aufsicht und Sozialhilfeträger fest. Dieser Satz auf Papier bewegt mehr als zehn Telefonate.

Der praktische Punkt

Verlangen Sie den konkreten gesetzlichen Kündigungsgrund schriftlich, holen Sie sofort die Patienten- und Pflegeanwaltschaft dazu, klären Sie bei Verhaltensgründen die Meldung an die Bewohnervertretung — und lehnen Sie eine unsichere Rückkehr nach Hause ab.

Und suchen Sie parallel: Fristen laufen weiter, während man streitet. Curalune Hilfe gibt Ihnen den Startpunkt: 3–5 passende Einrichtungen für die tatsächliche Situation innerhalb von 24 Arbeitsstunden, mit Kontaktdaten, Links und einer fertigen Nachricht an alle gleichzeitig. €79 einmalig. Erhalten Sie nicht mindestens 3 Häuser, die zu Gebiet und Kriterien passen, erstatten wir den vollen Betrag. Hier starten

Die zulässigen Kündigungsgründe, Fristen, Formvorschriften und Rechtsbehelfe ergeben sich aus den heimvertragsrechtlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts und werden ebenso wie die Zuständigkeiten der Landesaufsicht regelmäßig angepasst; die konkreten Fristen stehen zusätzlich in Ihrem Heimvertrag. Kostenlose Hilfe gibt es bei der Patienten- und Pflegeanwaltschaft des Landes, der Bewohnervertretung und der Arbeiterkammer; ziehen Sie vor einem Auszug rechtliche Beratung bei. Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt weder Rechtsberatung noch medizinische Hinweise. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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