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Ratgeber

Pflegegeld & Förderungen11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 27.07.2026

Einer geht ins Heim, der andere bleibt daheim: was in Österreich mit Pension und Haus passiert

Die Angst ist immer dieselbe: Wenn er ins Heim geht, bleibt für mich nichts. In Österreich ist sie in einem entscheidenden Punkt gegenstandslos — seit dem Wegfall des Pflegeregresses wird auf das Vermögen für die stationäre Pflege nicht mehr zugegriffen. Das Haus bleibt. Hier steht, was tatsächlich in die Kosten fliesst und was für die Person daheim bleibt.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Die Frage, die niemand laut stellt

Wenn ein Partner ins Heim muss und der andere daheim bleibt, geht es nach aussen um Pflege. Innen geht es um etwas anderes, das kaum jemand ausspricht: Wenn er dort hingeht, bleibt für mich nichts übrig.

Diese Angst führt zu den teuersten Entscheidungen überhaupt — jahrelang weiterpflegen bis zum eigenen Zusammenbruch, den Heimeintritt hinauszögern, bis eine Krise ihn erzwingt. In Österreich ist sie in einem entscheidenden Punkt gegenstandslos.

Das Haus bleibt

Der wichtigste Satz zuerst: Der Pflegeregress ist abgeschafft. Auf das Vermögen — Ersparnisse, Liegenschaften, das Haus — wird für die Kosten der stationären Pflege nicht mehr zugegriffen, und auch die Kinder werden dafür nicht herangezogen.

Das beantwortet die zweite grosse Sorge, bevor sie überhaupt gestellt wird: Die Person, die daheim bleibt, muss nicht befürchten, dass das gemeinsame Haus verwertet wird, um den Heimplatz des anderen zu finanzieren.

Was tatsächlich in die Kosten fliesst

Nicht das Vermögen, sondern das laufende Einkommen der Person im Heim:

  • ein Grossteil der Pension der Person, die einzieht;
  • ein Grossteil des Pflegegeldes;
  • ein Taschengeld bleibt ihr;
  • den Rest übernimmt das Land, nach den Regeln des jeweiligen Bundeslandes.

Entscheidend für Sie: Es ist die Pension der Person im Heim, die herangezogen wird — nicht das Haushaltseinkommen beider. Die eigene Pension der Person daheim bleibt ihr.

Die Details — Prozentsätze, Höhe des Taschengeldes, Berücksichtigung von unterhaltsberechtigten Angehörigen — unterscheiden sich je nach Bundesland. Genau deshalb ist der nützliche Schritt nicht, es zu vermuten, sondern die Rechnung für Ihren Fall aufstellen zu lassen, bevor irgendetwas entschieden wird.

Was Sie prüfen lassen sollten, in dieser Reihenfolge

  • Die Pflegegeldeinstufung der Person, die einzieht — und eine Höherstufung beantragen, wenn sich der Zustand verschlechtert hat. Vorschlagen wird sie niemand, und sie verändert die Rechnung.
  • Die Kostenübernahme des Landes: beantragt, geklärt, schriftlich. Das ist der Punkt, an dem Einzüge in Österreich am häufigsten hängen bleiben.
  • Die eigene Situation der Person daheim: eigene Pension, allfälliges eigenes Pflegegeld, Zuschüsse.
  • Die Alternative rechnen: Die geförderte 24-Stunden-Betreuung daheim ist in Österreich etabliert und wird bezuschusst. Für manche Paare ist sie nicht ein Aufschub, sondern die bessere Lösung — und sie gehört in die Rechnung, bevor man sich für das Heim entscheidet.

Die Person daheim ist auch ein Fall

Das wird fast immer vergessen. Wer jahrelang gepflegt hat, ist meist selbst erschöpft und oft selbst nicht mehr ganz sicher unterwegs — und sobald der andere im Heim ist, fällt zusätzlich die gegenseitige Alltagshilfe weg.

Prüfen Sie deshalb gleichzeitig für sie: eigenes Pflegegeld, mobile Dienste, Heimhilfe, Essen auf Rädern, Notruftelefon, Anpassungen im Bad. Sehr viele Paare beantragen für den einen alles und für die andere nichts.

Zwei Fehler, die teuer werden

  • Zu spät beantragen. Pflegegeld und Kostenübernahme wirken nicht beliebig rückwirkend, und die Verfahren dauern. Stellen Sie die Anträge, sobald absehbar ist, dass es nicht reicht.
  • Vermögen « vorsichtshalber » übertragen. Das war die Logik der Zeit vor dem Wegfall des Pflegeregresses — heute ist es für die Heimkosten nicht nötig, kann aber steuerliche und familiäre Folgen haben. Wer daran denkt, spricht vorher mit einer Fachperson.

Der praktische Punkt

Die Angst « dann bleibt für mich nichts » ist in Österreich beim Vermögen unbegründet und beim laufenden Einkommen berechenbar. Die Energie gehört deshalb nicht in das Hinauszögern, sondern in zwei Dinge: die Ansprüche für beide vollständig geltend zu machen, und ein Heim zu finden, dessen Kosten zur Rechnung passen.

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Die Berechnung des Eigenbeitrags aus Pension und Pflegegeld, die Höhe des Taschengeldes, die Berücksichtigung unterhaltsberechtigter Angehöriger, die Kostenübernahme durch das Land und die Förderung der 24-Stunden-Betreuung unterscheiden sich je nach Bundesland und werden regelmässig angepasst. Lassen Sie Ihre konkrete Situation vor jeder Entscheidung von der Pflege- und Sozialberatung Ihres Bundeslandes durchrechnen. Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt weder Rechts- noch Steuerberatung. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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