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Ratgeber

Dringend11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 28.07.2026

Ein anderer Bewohner hat meine Mutter geschlagen: was in Österreich zu tun ist

Man wird Ihnen sagen, das seien zwei verwirrte Menschen. Das erklärt das Verhalten des anderen und ändert nichts an dem, was das Heim Ihrer Mutter schuldet — und es gibt eine unabhängige Stelle, die nicht zum Haus gehört.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

„Die beiden vertragen sich nicht"

Ihre Mutter erzählt, die Frau von gegenüber schreie sie an. Oder die Zimmernachbarin durchsucht nachts ihre Laden. Oder da ist ein blauer Fleck am Arm, und irgendwann fällt der Satz, es habe „einen Vorfall" mit einer anderen Bewohnerin gegeben.

Man wird Ihnen sagen, beide seien verwirrt, niemand habe etwas gewollt, und so sei das eben, wenn Menschen zusammenleben. Das mag stimmen. Es ist nicht der Punkt.

Was das Heim schuldet

Heimverträge sind in Österreich im Konsumentenschutzgesetz eigens geregelt, als besonders geschützte Verbraucherverträge. Aus dem Vertrag folgt eine Schutzpflicht: Die Einrichtung schuldet Ihrer Mutter nicht nur Pflege und Verpflegung, sondern auch Sicherheit vor Übergriffen — und diese Pflicht besteht gegenüber ihr. Dass die andere Person eine Demenz hat, erklärt deren Verhalten und entlässt das Haus nicht aus seiner Pflicht.

Formulieren Sie es schriftlich: „Ich melde einen Übergriff auf meine Mutter durch eine andere Bewohnerin. Bitte bestätigen Sie mir, dass der Vorfall dokumentiert wurde, und teilen Sie mir schriftlich mit, welche Schutzmaßnahmen ab wann gelten."

Die Stelle, die nicht zum Haus gehört

Hier liegt der österreichische Hebel, den kaum eine Familie nutzt. Jedes Pflegeheim hat eine zugeordnete Bewohnervertretung — eine unabhängige Einrichtung, die nicht Teil des Hauses ist und deren Aufgabe der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner ist. Sie ist kostenlos erreichbar, und Sie brauchen dafür weder die Zustimmung der Heimleitung noch eine Vertretungsbefugnis.

Besonders relevant wird sie, wenn das Haus auf den Vorfall mit einem Beruhigungsmittel antwortet: Ein Medikament, das den Bewegungsdrang eines Menschen dämpfen soll, ist eine Freiheitsbeschränkung nach dem Heimaufenthaltsgesetz — meldepflichtig an die Bewohnervertretung, die sie gerichtlich überprüfen lassen kann.

Die Fragen, schriftlich

  1. „Wurde der Vorfall dokumentiert, mit welchem Datum, und wurde er der Heimaufsicht gemeldet?"
  2. „Welche Schutzmaßnahmen gelten sofort?" Getrennte Sitzordnung, Aufsicht in einer bestimmten Zeitspanne, Zimmerwechsel, häufigere Kontrollgänge — etwas Konkretes, nicht „wir achten darauf".
  3. „Gibt es für die andere Bewohnerin ein Konzept zum Umgang mit dem Verhalten?"
  4. „Was hat es ausgelöst?" Solche Vorfälle häufen sich an vorhersehbaren Stellen: beim Essen, in Türen, am späten Nachmittag, um einen Sessel oder den Fernseher, und nachts im Doppelzimmer.
  5. „Wurde meine Mutter seither untersucht — auf Verletzungen, Schmerzen und Angst?" Wer Angst hat, verlässt das Zimmer nicht mehr, und dieser Rückzug wird als Rückzug dokumentiert statt als Folge.

Bei Verletzungen: von einer Ärztin außerhalb des Hauses ein datiertes Attest mit genauer Beschreibung erstellen lassen. Das ist das belastbarste Dokument, das Sie bekommen, und Sie erstellen es nicht selbst.

Was Sie verlangen — und was Sie nicht akzeptieren

Lassen Sie in die Pflegeplanung aufnehmen: Sitzordnung beim Essen mit Namen; wer in der betreffenden Zeitspanne Aufsicht führt; ob ein Zimmer- oder Bereichswechsel angezeigt ist; und was bei Wiederholung geschieht.

Und wenn das Haus vorschlägt, Ihre Mutter zu verlegen: fragen Sie, warum nicht die Person verlegt wird, von der die Gefahr ausgeht. Die Betroffene zu verlegen ist die bequeme Antwort.

Nicht akzeptieren: Sedierung als Lösung (siehe oben — das ist meldepflichtig), „das ist die Demenz" bei wiederholten und vorhersehbaren Vorfällen ohne Plan, und Schweigen über ein Ereignis, das die Unversehrtheit Ihrer Mutter betrifft.

Wenn es nicht aufhört

  1. Alles schriftlich, mit Daten, an die Einrichtungsleitung, mit Fristsetzung.
  2. Die Bewohnervertretung — unabhängig, kostenlos, und der wirksamste Hebel, den Sie in Österreich haben.
  3. Der Heimbeirat, denn das ist selten das Problem einer einzigen Familie.
  4. Die Heimaufsicht des Landes, und die Polizei, wenn es eine Körperverletzung gab.

Führen Sie ein eigenes Protokoll: Daten, was Ihre Mutter gesagt hat, was Sie gesehen haben, wem Sie es gesagt haben und was geantwortet wurde.

Wann es Zeit ist zu wechseln

Ein Vorfall, gefolgt von einem echten Plan, ist ein Haus, das seine Arbeit macht. Ein zweiter Vorfall mit derselben Person, kein Plan, und der Vorschlag, dass Ihre Mutter umziehen möge, ist ein anderes Signal — und es geht fast immer um Personalstärke.

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Dieser Artikel ist eine allgemeine Information für Angehörige und ersetzt keine Rechts- oder medizinische Beratung. Bei unmittelbarer Gefahr informieren Sie sofort die Einrichtungsleitung und im Ernstfall die Polizei. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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