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Ratgeber

Guide11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 28.07.2026

Die Nacht im Pflegeheim: die Frage, die bei der Besichtigung fast niemand stellt

Besichtigt wird am Vormittag, wenn sich die Dienste überschneiden und der Speisesaal voll ist. Entschieden wird über die Stunden zwischen 22 und 7 Uhr — und zwei Zahlen sollten Sie sich schriftlich geben lassen.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Sie besichtigen am Tag und entscheiden über die Nacht

Pflegeheime besichtigt man vormittags oder am frühen Nachmittag. Personal in den Gängen, eine Aktivität läuft, es riecht nach Mittagessen. Und doch passiert fast alles, was Ihnen Sorgen macht — ein Sturz, Schmerzen um drei Uhr früh, eine Rufanlage, auf die niemand reagiert, eine Verwirrtheit, die abends beginnt — in den Stunden, die Sie nicht gesehen haben.

Um diese Stunden geht es hier, und darum, das vor der Unterschrift zu erfahren.

Die zwei Zahlen, die Sie verlangen

Fragen Sie nicht „gibt es Nachtdienst?". Das bejaht jedes Haus. Fragen Sie schriftlich und bitten Sie um eine schriftliche Antwort:

  1. „Wie viele Personen sind zwischen 22 und 7 Uhr tatsächlich im Haus, und für wie viele Bewohner?"
  2. „Ist eine diplomierte Pflegefachkraft in der Nacht anwesend — oder nur in Rufbereitschaft?"

Die zweite Frage entscheidet am meisten und wird am seltensten gestellt. Der Unterschied ist konkret: Ist eine diplomierte Kraft im Haus, wird ein Sturz beurteilt, eine Bedarfsmedikation verabreicht, und jemand entscheidet, ob die Rettung wirklich nötig ist. Ist sie es nicht, löst sich jeder Zweifel in einem Notruf auf — und eine nächtliche Einweisung ins Krankenhaus ist für einen alten Menschen mit Demenz fast immer das Schlechteste, was passieren kann.

Wichtig zu wissen: Die Nachtdienstbesetzung ist in Österreich landesrechtlich geregelt. Heimgesetze und Heimverordnungen der Bundesländer geben vor, wie ein Haus nachts besetzt sein muss, und die Heimaufsicht des Landes prüft das. Sie fragen also nicht nach einem Entgegenkommen, sondern nach der Erfüllung einer Vorgabe — und Sie haben eine Stelle, an die Sie sich wenden können, wenn die Antwort nicht stimmt.

Fragen Sie die Zahl außerdem für den beschützenden Bereich gesondert ab. Hausweite Durchschnitte verdecken genau die Wohnbereiche, in denen die Nächte am schwersten sind.

Die weiteren Fragen der Nacht

  • Um welche Uhrzeit werden die Bewohner zu Bett gebracht? Die aufschlussreichste Frage überhaupt. Liegen die meisten um halb sieben abends im Bett, ist das kein Schlafrhythmus, sondern eine dünne Besetzung, die ihren Dienst organisiert. Dreizehn Stunden im Bett erzeugen Steifheit, Druckstellen, Desorientierung und Wachliegen ab vier Uhr früh.
  • Wie lange dauert es nachts bis zur Reaktion auf die Rufanlage — und wird das erfasst? Ein Haus, das seine Reaktionszeiten misst, kennt sie. Ein Haus, das sie nicht misst, sagt „sofort".
  • Wie oft wird kontrolliert, und wird zum Wechseln geweckt? Lagerung ist bei bettlägerigen Menschen notwendig. Wer geht und gut schläft, alle drei Stunden zu wecken, ist Organisation, nicht Pflege.
  • Wie viele Bewohner bekommen etwas zum Schlafen? Diese Frage prüft eine andere: Wird die Nacht mit Personal getragen oder mit Medikamenten?
  • Was tun Sie, wenn jemand nachts aufsteht und umhergeht? Die gute Antwort spricht von Begleitung, Licht und einem sicheren Weg zum Gehen. Die schlechte spricht von Bettgittern.

Das Schlafmittel — und was es in Österreich auslöst

Taucht ein Schlaf- oder Beruhigungsmittel auf, „damit sie zur Ruhe kommt", fragen Sie schriftlich: „Welches Medikament, mit welcher dokumentierten Diagnose, von wem verordnet, und wann wird überprüft?"

Und denken Sie an die österreichische Besonderheit: Ein Medikament, das gegeben wird, um den Bewegungsdrang eines Menschen zu unterdrücken, ist eine Freiheitsbeschränkung nach dem Heimaufenthaltsgesetz — meldepflichtig an die Bewohnervertretung, die unabhängig ist und die Maßnahme gerichtlich überprüfen lassen kann, ohne dass es Sie etwas kostet.

Sachlich ist es ohnehin kontraproduktiv: Benzodiazepine und Neuroleptika erhöhen die Sturzhäufigkeit in der Nacht — also genau das, was verhindert werden sollte.

Wie Sie es ohne Fachwissen prüfen

  • Kommen Sie ein zweites Mal gegen 20 Uhr. Das ist der Besuch, den kein Haus anbietet, und der, der Ihnen am meisten sagt. Schauen Sie, wie viele Bewohner noch auf sind und wie viele Mitarbeitende Sie sehen.
  • Fragen Sie eine Pflegehelferin, nicht nur die Leitung: „Wie viele sind Sie nachts auf diesem Stockwerk?" Die Antwort kommt meist sofort und genau.
  • Achten Sie auf die Fluktuation. Wo das Personal ständig wechselt, wechselt es nachts am meisten — und es ist die Kontinuität, die dazu führt, dass jemand um zwei Uhr früh bemerkt, dass Ihre Mutter „nicht wie sonst" ist.

Wenn Ihr Vater schon dort lebt

Bitten Sie schriftlich um ein Gespräch und bringen Sie die Fragen nummeriert mit. Lassen Sie seinen Rhythmus in die Pflegeplanung schreiben: eine Zubettgehzeit nach seiner Gewohnheit, nicht nach dem Dienstplan. Bei wiederholten nächtlichen Stürzen verlangen Sie eine Überprüfung der Medikation und der Umgebung — Betthöhe, Nachtlicht, freier Weg zur Toilette, Rollator in Reichweite —, denn die meisten nächtlichen Stürze passieren auf dem Weg zur Toilette.

Bewegt sich nichts: der Heimbeirat, die Bewohnervertretung bei allem, was nach Bewegungseinschränkung oder Sedierung aussieht, und die Heimaufsicht des Landes, die für die Nachtdienstbesetzung zuständig ist.

Wenn Sie noch suchen

Nehmen Sie die beiden Fragen vom Anfang zur ersten Besichtigung mit. Sie unterscheiden Häuser deutlicher als jede Broschüre — und die Reaktion auf die zweite, anwesend oder in Rufbereitschaft, sagt Ihnen fast alles.

Und wenn Sie die Suche nicht selbst führen möchten: Sagen Sie uns Region, Pflegebedarf und Zeitrahmen — Sie bekommen eine Auswahl an Häusern, die einen Anruf wert sind, für €79. Erhalten Sie nicht mindestens 3 Häuser, die zu Gebiet und Kriterien passen, erstatten wir den vollen Betrag. Hier starten

Dieser Artikel ist eine allgemeine Information für Angehörige und ersetzt keine medizinische oder rechtliche Beratung. Vorgaben zur Nachtdienstbesetzung und die Zuständigkeit der Aufsicht sind landesrechtlich geregelt und ändern sich. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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