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Ratgeber

Dringend11 Min. geschätzte LesezeitVeröffentlicht am 28.07.2026

Das Heim schliesst oder wechselt den Träger: was in Österreich gilt und wer suchen muss

Ein Brief kündigt die Schliessung an, oder den Verkauf, oder eine «Umstrukturierung der Plätze». Die erste Frage ist nicht, wohin Ihre Mutter geht — sondern welchen Kündigungsgrund das Heimvertragsrecht überhaupt zulässt, und wer bei einem geförderten Platz die Verantwortung trägt. Hier steht, was Sie schreiben und an wen.

Warum dieser Ratgeber zählt

Gedacht, um die Unsicherheit von Familien zu verringern, die Kosten, Dringlichkeit, Wartelisten und reale Optionen verstehen müssen.

Der Brief

Er kommt ohne echte Vorwarnung: Das Haus schliesst, oder es wird von einem neuen Träger übernommen, oder — die vageste Formulierung — es «strukturiert seine Plätze um». Mal mit Datum, mal mit der Zusage weiterer Informationen.

Der Reflex ist, sofort woanders zu suchen. Vorher lohnen zwei Fragen, und die zweite ist die wichtigere.

Erste Frage: darf gekündigt werden?

Der Heimvertrag ist im Konsumentenschutzrecht eigens geregelt, und der Träger kann nicht frei kündigen. Eine Kündigung ist nur aus bestimmten wichtigen Gründen zulässig, muss schriftlich und begründet ergehen und Fristen einhalten. Die Einstellung des Betriebs gehört zu diesen Gründen — aber sie muss benannt werden.

Die erste Nachricht an die Heimleitung lautet daher: «Auf welchen Kündigungsgrund stützen Sie sich, mit welcher Frist, und ab wann läuft sie?» Eine «Umstrukturierung», die keinen Grund nennt, ist keine wirksame Kündigung.

Lassen Sie die Klausel und die Frist von der Arbeiterkammer prüfen. Das kostet nichts und ist dort tägliche Arbeit.

Zweite Frage: wer muss den neuen Platz suchen?

Bei einem über die Sozialhilfe geförderten Platz

Dann sind Sie damit nicht allein. Der Sozialhilfeträger des Landes — Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, in Wien der zuständige Fonds — hat die Unterbringung mitfinanziert und ist der richtige Adressat, sobald die Schliessung angekündigt ist.

Schreiben Sie dorthin, mit dem Bedarfsprofil: beschützter Bereich bei Demenz, Sondenernährung, Sauerstoff, Mobilität. Und fragen Sie ausdrücklich, welche Häuser für die Kostenübernahme unproblematisch sind — bevor Sie besichtigen, nicht danach.

Bei einem Selbstzahlerplatz

Dann gilt der Vertrag, mit seiner Frist und der Rückzahlung einer allfälligen Kaution. Fordern Sie beides schriftlich ein, im selben Schreiben, und nicht erst nach dem Umzug.

Der Fall, der keine Schliessung ist: der Trägerwechsel

Wird das Haus verkauft und weitergeführt, laufen die bestehenden Verträge in der Regel weiter — es ist kein Auszug, sondern ein Übergang. Fragen Sie den neuen Träger schriftlich:

  • «Läuft der Heimvertrag zu unveränderten Bedingungen weiter?» Ein Trägerwechsel ist für sich kein Grund für eine Entgelterhöhung.
  • «Bleiben die Vereinbarungen mit dem Sozialhilfeträger bestehen, und für wie viele Plätze?»
  • «Bleibt das Personal?» Das sagt mehr über die nächsten Monate aus als jede Absichtserklärung.

Was Sie in den ersten 48 Stunden schreiben

  1. An die Heimleitung: Kündigungsgrund, Frist, Stichtag, Kaution, Ansprechperson für den Übergang.
  2. An den Sozialhilfeträger: Meldung der Schliessung und Bitte um Klärung der Kostenübernahme für die möglichen Zielhäuser.
  3. An die Heimaufsicht des Landes: Anzeige der angekündigten Schliessung. Sie führt die Aufsicht und begleitet den Übergang.
  4. Ans Haus: Herausgabe der aktuellen Pflegedokumentation. In Schliessungen gehen Unterlagen verloren, und Sie brauchen sie für jede Anfrage.

Was Sie nicht akzeptieren sollten

  • Einen Umzug mit wenigen Tagen Vorlauf in ein Haus, das Sie nicht gesehen haben.
  • Eine Einrichtung ohne das Nötige — beschützter Bereich bei Demenz, Erfahrung mit Sondenernährung, ausreichende Nachtbesetzung.
  • «Nehmen Sie sie übergangsweise nach Hause.» Das ist die schlechteste Lösung und verlagert alles auf Sie. Gibt es keine geeignete Einrichtung, halten Sie das gegenüber Sozialhilfeträger und Heimaufsicht schriftlich fest.

Der Umzug ist ein medizinisches Risiko

Ein Ortswechsel führt bei alten und besonders bei demenziell erkrankten Menschen häufig zu Desorientierung, Appetitverlust und schlechterem Schlaf in den Wochen danach. Kein Grund, sich zu verweigern — aber ein Grund zu verlangen, dass es gut gemacht wird: Besichtigung vorher, Übergabe zwischen den Pflegeteams, vertraute Gegenstände vor dem Einzug im Zimmer, keine Medikamentenumstellung am Umzugstag.

Verlangen Sie den direkten Kontakt zwischen den beiden Pflegedienstleitungen. Das reduziert die Folgen am meisten und unterbleibt am häufigsten.

Wenn nichts geschieht

Die Patienten- und Pflegeanwaltschaft Ihres Bundeslandes prüft kostenlos und tritt für Sie auf; die Arbeiterkammer übernimmt die vertragliche Seite; die Heimaufsicht die aufsichtsrechtliche. Bleibt auch das folgenlos, ist die Volksanwaltschaft die nächste Adresse.

Der praktische Punkt

Fragen Sie zuerst nach Kündigungsgrund und Frist — nicht jede Kündigung ist zulässig. Bei einem geförderten Platz schreiben Sie sofort dem Sozialhilfeträger und klären die Kostenübernahme, bevor Sie besichtigen. Bei einem Trägerwechsel läuft der Vertrag weiter. Und verlangen Sie die Pflegedokumentation sofort.

Wenn Sie dennoch rasch eine Alternative aufbauen müssen, gibt Ihnen Curalune Hilfe den Startpunkt: 3–5 passende Einrichtungen für die tatsächliche Situation innerhalb von 24 Arbeitsstunden, mit Kontaktdaten, Links und einer fertigen Nachricht an alle gleichzeitig. €79 einmalig. Erhalten Sie nicht mindestens 3 Häuser, die zu Gebiet und Kriterien passen, erstatten wir den vollen Betrag. Hier starten

Die zulässigen Kündigungsgründe und Fristen nach dem Heimvertragsrecht, die Zuständigkeiten der Sozialhilfeträger der Länder, die Aufgaben der Heimaufsicht und die Behandlung von Kautionen unterscheiden sich teilweise nach Bundesland und werden regelmäßig angepasst; Einzelheiten stehen in Ihrem Heimvertrag. Kostenlose Beratung bieten die Arbeiterkammer, die Patienten- und Pflegeanwaltschaft des Landes und die Volksanwaltschaft. Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt weder Rechtsberatung noch medizinische Hinweise. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.

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