Der Brief, der zum Jahreswechsel kommt
Ein Absatz, ein Prozentsatz, ein Stichtag. Manchmal ohne Begründung. Und das Gefühl, dass Nachfragen Ihrer Mutter schadet.
Bevor Sie zahlen, lohnt eine Unterscheidung, die kaum jemand macht — sie bestimmt, mit wem Sie überhaupt sprechen müssen.
Zuerst: wer erhöht hier eigentlich?
Selbstzahlerplatz
Das Haus setzt den Preis, und es gilt der Heimvertrag. Er ist im Konsumentenschutzrecht eigens geregelt, und daraus folgt:
- Eine Erhöhung braucht eine vertragliche Grundlage. Sie muss im Vertrag vorgesehen und nachvollziehbar sein — eine einseitige Anpassung ohne Grundlage ist angreifbar.
- Sie muss rechtzeitig und schriftlich angekündigt werden, mit Begründung. Eine Erhöhung, die im selben Monat angekündigt und angewendet wird, entspricht selten dem Vertrag.
- Unklare oder einseitig belastende Klauseln in vorformulierten Verträgen sind angreifbar. Lassen Sie die Klausel von der Arbeiterkammer prüfen — das kostet nichts und ist deren tägliche Arbeit.
Geförderter Platz mit Sozialhilfe
Hier setzt das Haus den Tarif nicht allein fest: Die Tarife werden zwischen dem Sozialhilfeträger des Landes und dem Träger vereinbart. Eine Erhöhung ist dann eine Entscheidung auf Landesebene, nicht eine des Hauses — und die Diskussion gehört zur Bezirkshauptmannschaft oder zum Magistrat, nicht zur Heimleitung.
Der beruhigende Teil, den viele nicht wissen
Wenn die Unterbringung über die Sozialhilfe mitfinanziert wird, ist Ihr Risiko begrenzt. Herangezogen werden Pension und Pflegegeld, der Bewohnerin bleibt ein Taschengeld — und seit der Abschaffung des Pflegeregresses wird auf das Vermögen nicht mehr zugegriffen, weder auf ihres noch auf Ihres.
Eine Erhöhung kann bei einem geförderten Platz also unangenehm sein, aber sie kann Sie nicht in den Ruin führen. Wer das weiss, verhandelt anders — und wer noch keinen Sozialhilfeantrag gestellt hat, obwohl die Kosten die Einkünfte übersteigen, sollte es jetzt tun.
Die vier Fragen, die Sie schriftlich stellen
- «Auf welche Vertragsbestimmung stützt sich die Erhöhung?»
- «Wann wurde sie angekündigt, und ab wann gilt sie?»
- «Welche Leistungen sind neu nicht mehr im Grundpreis enthalten?»
- «Bitte um eine Gegenüberstellung der alten und neuen Positionen.»
Frage drei ist die unterschätzte. Nicht der Prozentsatz kostet am meisten, sondern was aus dem Grundpreis herausgenommen und künftig separat verrechnet wird: Inkontinenzprodukte, Therapien, Begleitungen zu Terminen, Friseur, zusätzliche Betreuung beim Essen.
Prüfen Sie zugleich zwei Dinge, die Geld zurückbringen
- Die Pflegegeldstufe. Ist der Bedarf gestiegen, ist eine Erhöhung zu beantragen — sie wird von selbst nicht vorgeschlagen und verändert die Rechnung spürbar.
- Den Sozialhilfeantrag, falls Pension und Pflegegeld die neuen Kosten nicht mehr decken. Er wirkt in der Regel nicht rückwirkend, also gehört er gestellt, sobald die Erhöhung angekündigt ist — nicht erst, wenn die erste Rechnung offen bleibt.
Wenn die Antwort nicht überzeugt
- Die Arbeiterkammer für die Vertragsklausel — kostenlos.
- Die Patienten- und Pflegeanwaltschaft Ihres Bundeslandes, die unabhängig prüft und für Sie auftritt.
- Die Heimaufsicht des Landes, wenn Informations- oder Ankündigungspflichten verletzt wurden.
- Der Sozialhilfeträger, wenn es um einen geförderten Platz geht.
Bevor Sie an einen Wechsel denken
Eine deutliche Erhöhung lässt an einen Umzug denken. Vorher gilt: zuerst den neuen Platz sichern, dann kündigen, die Kündigungsfrist im Heimvertrag prüfen und klären, was mit einer allfälligen Kaution geschieht. Ein Umzug im hohen Alter ist eine Belastung — eine fragwürdige Erhöhung bekämpft man besser von innen als von aussen.
Der praktische Punkt
Klären Sie zuerst, ob das Haus oder das Land erhöht hat. Verlangen Sie die vertragliche Grundlage und die Gegenüberstellung der Positionen. Prüfen Sie die Pflegegeldstufe und stellen Sie den Sozialhilfeantrag rechtzeitig. Und lassen Sie die Klausel bei der Arbeiterkammer prüfen, bevor Sie sie akzeptieren.
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Die heimvertragsrechtlichen Anforderungen an Entgeltänderungen, Ankündigungsfristen und Informationspflichten, die Tarifbildung bei geförderten Plätzen sowie die Anrechnung von Pension und Pflegegeld unterscheiden sich teilweise nach Bundesland und werden regelmäßig angepasst. Kostenlose Prüfung und Beratung bieten die Arbeiterkammer, die Patienten- und Pflegeanwaltschaft des Landes und die Sozialberatung der Bezirkshauptmannschaft. Dieser Artikel ist allgemeine Information und ersetzt weder Rechtsberatung noch medizinische Hinweise. Curalune vergibt keine Heimplätze und garantiert keine Verfügbarkeit.