Für viele österreichische Familien ist die 24-Stunden-Betreuung zu Hause die erste Wahl, bevor ein Heim überhaupt in Frage kommt: Der Mensch bleibt in der vertrauten Umgebung, betreut von Personenbetreuerinnen und -betreuern, die im Haushalt leben und sich im Wechsel abwechseln. Damit die Entscheidung nicht an falschen Kostenvorstellungen scheitert, erklärt dieser Leitfaden, was sie tatsächlich kostet, wie die Förderung funktioniert und welches Modell zu Ihrer Situation passt.
Wie die 24-Stunden-Betreuung organisiert ist
In der Praxis arbeiten meist zwei Betreuungskräfte im Turnus (häufig 2-Wochen-Wechsel), damit rund um die Uhr jemand da ist. Rechtlich sind zwei Modelle möglich: die Betreuungskräfte arbeiten selbständig (Gewerbeschein Personenbetreuung) oder sie sind bei einer Trägerorganisation angestellt. Das selbständige Modell ist am weitesten verbreitet und in der Regel günstiger; das Anstellungsmodell bietet mehr arbeitsrechtliche Absicherung, ist aber teurer.
Was es tatsächlich kostet
Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus dem Honorar der beiden Betreuungskräfte, Fahrtkosten, der Vermittlungsagentur (falls genutzt) sowie Kost und Logis im Haushalt. Als grobe Orientierung liegen die Gesamtkosten häufig im Bereich von rund €2.500–3.500 pro Monat im selbständigen Modell — im Anstellungsmodell deutlich höher. Die genauen Beträge hängen von Region, Agentur, Qualifikation und Pflegeaufwand ab, daher immer ein konkretes, schriftliches Angebot einholen.
Die Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Der Staat unterstützt die 24-Stunden-Betreuung mit einer eigenen Förderung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind — insbesondere in der Regel ein Pflegegeld ab Stufe 3 (oder ein entsprechend nachgewiesener Betreuungsbedarf) und eine ordnungsgemäße Betreuungsform. Die Förderung wird pro Monat gewährt und ist im selbständigen Modell niedriger als im Anstellungsmodell (dort werden zwei angestellte Kräfte gefördert). Zusätzlich wird eine Einkommensgrenze der betreuten Person geprüft; das Vermögen bleibt außen vor. Die genauen Förderbeträge werden angepasst — den aktuellen Wert beim Sozialministeriumservice bzw. Ihrem Bundesland bestätigen.
Pflegegeld + Förderung zusammen gerechnet
Rechnen Sie realistisch: Von den Gesamtkosten ziehen Sie das Pflegegeld (je nach Stufe) und die 24-Stunden-Förderung ab — der Rest ist der Eigenanteil der Familie. Für viele Haushalte macht diese Kombination die häusliche Betreuung leistbar und im Vergleich zum Heim konkurrenzfähig, besonders in den mittleren Pflegestufen.
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Wann die 24-Stunden-Betreuung an Grenzen stößt
So wertvoll sie ist — sie ist nicht für jede Situation die richtige Lösung. Bei sehr hohem medizinischem Pflegebedarf, fortgeschrittener Demenz mit Weglauftendenz, häufigen nächtlichen Krisen oder wenn die Wohnung nicht barrierefrei adaptierbar ist, kann ein Pflegeheim die sicherere Wahl sein. Es lohnt sich, beide Wege ehrlich zu vergleichen und für den Fall der Fälle bereits ein passendes Heim im Blick zu haben.
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Häufige Fragen
Was kostet eine 24-Stunden-Betreuung pro Monat?
Im verbreiteten selbständigen Modell häufig rund €2.500–3.500 im Monat (Honorare beider Kräfte, Fahrt, Agentur, Kost und Logis). Das Anstellungsmodell ist deutlich teurer. Davon werden Pflegegeld und die staatliche Förderung abgezogen. Holen Sie immer ein konkretes schriftliches Angebot ein.
Wie hoch ist die Förderung für die 24-Stunden-Betreuung?
Es gibt eine monatliche Förderung, die im selbständigen Modell niedriger und im Anstellungsmodell höher ist. Voraussetzung ist in der Regel ein Pflegegeld ab Stufe 3 (oder nachgewiesener Bedarf) und eine Einkommensprüfung der betreuten Person; das Vermögen zählt nicht. Den aktuellen Betrag beim Sozialministeriumservice bestätigen.
Selbständige oder angestellte Betreuungskräfte — was ist besser?
Das selbständige Modell ist verbreiteter und meist günstiger; das Anstellungsmodell bietet mehr arbeitsrechtliche Absicherung, kostet aber mehr und wird entsprechend höher gefördert. Welches passt, hängt von Budget, Aufwand und dem Wunsch nach Absicherung ab.
Ab welcher Pflegestufe bekomme ich die Förderung?
In der Regel ab Pflegegeld-Stufe 3 oder bei entsprechend nachgewiesenem Betreuungsbedarf. Die genauen Voraussetzungen und Beträge können sich ändern — prüfen Sie die aktuellen Bedingungen bei Ihrem Bundesland bzw. dem Sozialministeriumservice.